Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 219

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Die Basis für das einheitliche Pensionsrecht für alle Erwerbstätigen soll ein einheitli­ches Beitrags- und Leistungsrecht sein, das durch schrittweise Harmonisierung der Beitragssätze und Beitragsgrundlagen nach dem Muster des ASVG geschaffen werden soll.

Die konkrete Ausarbeitung eines zukunftsweisenden und modernen Pensionsrechts für alle Erwerbstätigen ist daher ohne Verzögerung in Angriff zu nehmen.

Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, sind die entsprechenden Regelungen noch in diesem Jahr von der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner, der Län­der und der Pensionsreformkommission der Bundesregierung zu erarbeiten und dem Nationalrat bis längstens 31. Dezember 2003 ein entsprechender Gesetzesantrag vor­zulegen. Das neue einheitliche Pensionssystem für alle Erwerbstätigen soll jedenfalls – mit entsprechenden Übergangsbestimmungen – im Jahre 2004 in Kraft treten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, unter Einbindung der Sozialpartner, der Länder und der Pensionsreformkommission bis Ende des Jahres 2003 einen Gesetzesentwurf betreffend ein einheitliches Pensionsrecht für alle Erwerbstätigen zu erarbeiten und dem Nationalrat bis längstens 31. Dezember 2003 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Als Rahmenbedingungen für ein derartiges einheitliches Pensionsrecht für alle Er­werbstätigen sind jedenfalls vorzusehen:

Schrittweise Harmonisierung der Beitragssätze und Beitragsgrundlagen bei gleichzeiti­ger Vereinheitlichung der Leistungen.

Nach 45 Beitragsjahren im Alter von 65 Jahren für Männer und Frauen soll eine Ersatz­rate von 80 Prozent auf Basis des Lebenseinkommens erreicht werden. Berufsanfän­ger sowie Erwerbstätige unter 35 Jahren sollen ab 2004 in ein neues einheitliches Pensionsrecht auf Basis der Rahmenbedingungen des ASVG integriert werden.

Verbesserte Aufwertung zukünftiger Beitragszeiten ab 2004 unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung.

Nach Erreichung des Barcelona-Ziels zur Erwerbsquote älterer Arbeitnehmer soll aus­gehend vom Regelpensionsalter von 65 Jahren nach internationalen Beispielen (Schweden) die Schaffung eines Pensionskorridors mit Bonus/Malus zur Ermöglichung eines selbstbestimmten Pensionsantritts geprüft werden.

Schaffung eines beitragsorientierten persönlichen Pensionskontos mit einer leistungs­orientierten Komponente zur sozial ausgewogenen Alterssicherung, die insbesondere Kindererziehungszeiten, Mutterschutz, Familienhospizkarenz, Präsenz- und Zivil­dienstzeiten und andere gesellschafts- und staatspolitisch wünschenswerte Leistungen entsprechend berücksichtigt. Diese Zeiten sind zu harmonisieren und in der Pensions­anrechnung transparent zu gestalten, ebenso alle anderen Ersatzzeiten.

Schaffung einer Mindestpension bei Bedürftigkeit. Diese Mindestpension soll für alle alleinstehenden, unversorgten Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben und weder über eine Eigenpension noch über eine von einem verstorbenen Ehepartner abgeleitete Pensionsvorsorge verfügen, unter Heranziehung der Sozialhilfe der Länder, geschaffen werden.

Im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung eines Pensionskontos soll auch die Mög­lichkeit eines partnerschaftlich vereinbarten Splittings geschaffen werden.

 


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