Die Basis für das einheitliche Pensionsrecht für
alle Erwerbstätigen soll ein einheitliches Beitrags- und Leistungsrecht sein,
das durch schrittweise Harmonisierung der Beitragssätze und Beitragsgrundlagen
nach dem Muster des ASVG geschaffen werden soll.
Die konkrete Ausarbeitung eines zukunftsweisenden
und modernen Pensionsrechts für alle Erwerbstätigen ist daher ohne Verzögerung
in Angriff zu nehmen.
Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, sind die
entsprechenden Regelungen noch in diesem Jahr von der Bundesregierung unter
Einbindung der Sozialpartner, der Länder und der Pensionsreformkommission der
Bundesregierung zu erarbeiten und dem Nationalrat bis längstens
31. Dezember 2003 ein entsprechender Gesetzesantrag vorzulegen. Das
neue einheitliche Pensionssystem für alle Erwerbstätigen soll jedenfalls –
mit entsprechenden Übergangsbestimmungen – im Jahre 2004 in Kraft
treten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, unter Einbindung
der Sozialpartner, der Länder und der Pensionsreformkommission bis Ende des
Jahres 2003 einen Gesetzesentwurf betreffend ein einheitliches
Pensionsrecht für alle Erwerbstätigen zu erarbeiten und dem Nationalrat bis
längstens 31. Dezember 2003 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Als Rahmenbedingungen für ein derartiges
einheitliches Pensionsrecht für alle Erwerbstätigen sind jedenfalls
vorzusehen:
Schrittweise
Harmonisierung der Beitragssätze und Beitragsgrundlagen bei gleichzeitiger
Vereinheitlichung der Leistungen.
Nach
45 Beitragsjahren im Alter von 65 Jahren für Männer und Frauen soll
eine Ersatzrate von 80 Prozent auf Basis des Lebenseinkommens erreicht
werden. Berufsanfänger sowie Erwerbstätige unter 35 Jahren sollen ab 2004
in ein neues einheitliches Pensionsrecht auf Basis der Rahmenbedingungen des
ASVG integriert werden.
Verbesserte
Aufwertung zukünftiger Beitragszeiten ab 2004 unter Berücksichtigung der
Lohnentwicklung.
Nach
Erreichung des Barcelona-Ziels zur Erwerbsquote älterer Arbeitnehmer soll ausgehend
vom Regelpensionsalter von 65 Jahren nach internationalen Beispielen
(Schweden) die Schaffung eines Pensionskorridors mit Bonus/Malus zur
Ermöglichung eines selbstbestimmten Pensionsantritts geprüft werden.
Schaffung eines beitragsorientierten persönlichen
Pensionskontos mit einer leistungsorientierten Komponente zur sozial ausgewogenen
Alterssicherung, die insbesondere Kindererziehungszeiten, Mutterschutz,
Familienhospizkarenz, Präsenz- und Zivildienstzeiten und andere gesellschafts-
und staatspolitisch wünschenswerte Leistungen entsprechend berücksichtigt.
Diese Zeiten sind zu harmonisieren und in der Pensionsanrechnung transparent
zu gestalten, ebenso alle anderen Ersatzzeiten.
Schaffung einer Mindestpension bei Bedürftigkeit.
Diese Mindestpension soll für alle alleinstehenden, unversorgten Personen, die
das Regelpensionsalter erreicht haben und weder über eine Eigenpension noch
über eine von einem verstorbenen Ehepartner abgeleitete Pensionsvorsorge verfügen,
unter Heranziehung der Sozialhilfe der Länder, geschaffen werden.
Im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung eines
Pensionskontos soll auch die Möglichkeit eines partnerschaftlich vereinbarten
Splittings geschaffen werden.