Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 261

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11.49

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Liebe Kollegin und liebe Kollegen auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Für mich als Frauenministerin (Abg. Parnigoni: Oje! Oje!) war es nicht nur mei­ne Pflicht und meine Verantwortung, sondern auch mein vordringlichstes Ziel, bei die­ser Pensionsreform die Interessen der Frauen zu vertreten. (Ruf bei der SPÖ: Ha! – Abg. Parnigoni: Das glaubt ja keiner!)

Es ging darum, die Einkommensschere, die zwischen Männern und Frauen, vor allem im Alter, besteht und die in den letzten 30 Jahren leider nicht kleiner, sondern größer geworden ist, mit dieser Pensionsreform zu verkleinern. Und das, meine Damen und Herren, ist uns gelungen: Alle Frauen gewinnen mit dieser Pensionsreform! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenruf der Abg. Stadlbauer.)

Lassen Sie mich ganz kurz die Maßnahmen im Einzelnen nennen:

Erstens: Für all jene Frauen, die mit 31. Dezember 2003 56,5 Jahre alt oder älter sind und weiter arbeiten möchten, wird sich überhaupt nichts verändern. (Abg. Parnigoni: Das sind aber die wenigsten! – Abg. Marizzi: Das ist ja eine virtuelle Realität!) Sie können weiter im Berufsleben bleiben, können Ansprüche zusätzlich erwerben und werden mit der bisherigen Regelung in Pension gehen.

Zweitens: Für alle Frauen, die Kinder haben, die Kinder geboren haben – hier ging es mir vor allem darum, Frauen, die über 50 sind, besonders zu schützen, wenn sie in den nächsten Jahren in Pension gehen, weil sie ja an ihrem Erwerbsverlauf nicht mehr sehr viel verändern können –, wird der Durchrechnungszeitraum pro Kind um drei Jahre verringert. Das heißt, dass sich für Frauen, die zwei Kinder haben, in den nächsten sechs Jahren an den Durchrechnungszeiträumen überhaupt nichts verändern wird. Das heißt, dass sich für diese Frauen erst im Jahr 2010 – für Frauen, die drei Kinder haben, erst im Jahr 2014 – auf Grund der Durchrechnungszeiträume etwas verändern wird, denn auch überlappende Kindererziehungszeiten werden voll angerechnet: pro Kind drei Jahre. Auch die Familienhospizkarenz, die bisher noch keine große Rolle gespielt hat, aber in Zukunft eine Rolle spielen wird, wird vom Durchrechnungszeitraum abgerechnet. (Beifall bei der ÖVP.)

Drittens: eine höhere Bewertung von Kindererziehungszeiten. Meine Damen und Her­ren! Frau Kollegin Kuntzl – sie ist jetzt nicht im Saal – hat vorhin gesagt, das sei an der Armutsgrenze. Ich darf Sie daran erinnern: Bisher, während dreißig Jahren unter sozia­listischen Bundeskanzlern, war die Bemessungsgrundlage der Ausgleichszulagenricht­satz. (Zwischenrufe bei der SPÖ sowie der Abg. Mandak.) Diese Regierung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel erhöht diese Bemessungsgrundlage auf 150 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes! Das ist nämlich ganz, ganz wichtig, und das hören Sie nicht gerne, weil es natürlich besser ist als bisher. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Walch. – Zwischenruf des Abg. Parnigoni.)

Das bedeutet ganz konkret mit der Valorisierung dieses Ausgleichszulagenrichtsatzes, dass sich die jetzige Bemessungsgrundlage bis zum Jahr 2028 von derzeit 643 € auf insgesamt rund 1 600 € erhöhen wird, also mehr als das Zweifache. Das ist gelebte Sozialpolitik, und das ist gelebte Frauenpolitik! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Die pensionsbegründende Anrechnung von Kindererzie­hungszeiten wird von 18 Monaten auf 24 Monate erhöht. Auch da muss ich sagen: In 30 Jahren Frauenpolitik unter sozialistischen Bundeskanzlern gab es keine pensions­begründende Anrechnung der Kindererziehungszeiten. Nach drei Jahren Frauenpolitik unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel gibt es die pensionsbegründende Anrech­nung von Kindererziehungszeiten, und es gibt ein Kinderbetreuungsgeld nicht nur für


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