Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 262

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berufstätige, sondern für alle Frauen in Österreich! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Walch.)

Ganz kurz noch zu weiteren Maßnahmen: Die „Hackler-Regelung neu“ begünstigt ebenfalls Frauen, weil sie nämlich die Abschläge nicht vom Pensionsantrittsalter, son­dern nur vom jeweils gültigen Frühpensionsantrittsalter berechnet, was daher günstiger ist. Das ist vor allem für Frauen wichtig, die gerne in Pension gehen, wenn sie ihre 40 Beitragsjahre haben und der Ehemann, der etwas älter ist, auch in Pension geht, sodass sie ihre Pension gemeinsam antreten können.

Eine weitere Maßnahme trifft Jungunternehmerinnen und Bäuerinnen. Ich denke, auch da ist es wichtig, dass wir diesen Frauen helfen, dass es bei ihrer Pension, die sich ja gerade bei Unternehmerinnen und bei Bäuerinnen sehr oft im untersten Bereich hält, besser wird. Auch das haben wir mit dieser Pensionsreform, mit dieser Pensionssiche­rungsreform I geschafft. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Walch.)

Meine Damen und Herren! Dieser Pensionssicherungsreform I muss aber jetzt die Pensionssicherungsreform II mit der Harmonisierung der Systeme folgen. Auch dort wird es mir ein Anliegen sein, vor allem die Interessen der Frauen zu vertreten. Es wird darum gehen, bei der Einführung eines Pensionskontos sicherzustellen, dass Kinder­erziehungszeiten entsprechend anerkannt werden, wie wir das schon in der Vergan­genheit getan haben, dass Familienhospizkarenz, dass vor allem Teilzeit-Zeiten durch ein partnerschaftliches Pensionssplitting ausgeglichen werden und dass wir vor allem, wie es im Regierungsübereinkommen vorgesehen ist, eine Mindestpension, eine Min­destsicherung, die vor allem für Frauen wichtig ist, schaffen werden.

Ich darf Sie jetzt schon einladen, meine Damen und Herren, an dieser Pensionssiche­rungsreform teilzunehmen. Ich richte diese Einladung an alle Frauenorganisationen, an alle engagierten Frauen, ebenso an die Sozialpartner und vor allem auch an die Frau­en in der Gewerkschaft.

Lassen Sie mich aber – weil dieses Budgetbegleitgesetz ja nicht nur Pensionsfragen enthält, sondern auch Punkte, die die Gesundheit betreffen – ganz kurz noch zu den Punkten betreffend die Gesundheit etwas sagen:

Wir werden in diesem Budgetbegleitgesetz auch vier wichtige Maßnahmen, die die Gesundheitspolitik betreffen, beschließen. Eine davon ist ein erster Schritt zur Harmo­nisierung der Beiträge zwischen Arbeitern und Angestellten. Ich möchte hiezu sagen, dass vor allem für die Arbeiter die Beiträge gesenkt wurden, zum Teil erheblich: Diese Beiträge lagen zwischen 7,6 und 9,1 Prozent; sie werden alle auf 7,3 Prozent gesenkt. Damit ersparen sich Arbeiter rund 78 Millionen €. Wir werden die Beiträge für Ange­stellte von 6,9 auf 7,3 Prozent anheben. Beides ist jetzt gleich mit 7,3 Prozent.

Es wird auch eine moderate Anhebung für Pensionisten geben, meine Damen und Herren, in einem Ausmaß von zwei Mal 0,5 Prozent. Ich bin sehr dankbar dafür, dass die Pensionistenorganisationen das akzeptiert haben, weil die Beiträge für die Pensio­nisten ja derzeit bei 3,75 Prozent liegen und damit der Fortschritt in der Medizin einfach nicht finanziert werden kann.

Meine Damen und Herren! Unser Ziel ist es, ein ausgezeichnetes Gesundheitssystem, das wir in Österreich haben, auch in Zukunft für jeden in Österreich sicherzustellen, unabhängig von seinem Einkommen und unabhängig von seinem Alter. Es wird hier in Österreich sicher keine englischen Verhältnisse geben! Das sei hier noch einmal ge­sagt; ich habe es hier immer wieder erwähnt. Es wird in Österreich sicher nicht der Fall sein, dass jemand, der medizinische Hilfe braucht, wie zum Beispiel ein neues Hüftge­lenk, dieses nicht mehr bekommt, nur weil er über 70 Jahre alt ist, so wie das in Eng­land der Fall ist. In Österreich wird jeder, der medizinische Hilfe braucht, diese auch


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