Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 263

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bekommen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Mit einer moderaten Anhebung, mit einem zusätzlichen Unfallversicherungsbeitrag von 0,1 Prozent wollen wir vor allem Freizeitunfällen und Haushaltsunfällen begegnen, de­ren Anzahl leider gestiegen ist, in Zukunft hoffentlich aber mit einer entsprechenden Unfallverhütungskampagne in Haushalt und Freizeit auch wieder sinken wird.

Wir haben – das ist auch nicht beachtet worden, meine Damen und Herren – in diesem Budgetbegleitgesetz auch eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Rezepten von sechs auf zwölf Monate verankert. Das ist deshalb ganz besonders wichtig, weil es vor allem für chronisch Kranke wesentliche Verbesserungen bringt. (Abg. Mag. Johann Maier: Welche?) Ich denke, dass es uns damit gelungen ist, auch Erleichterungen vor allem für Diabetiker, aber auch für Rheumatiker und ähnlich chronisch kranke Men­schen zu erreichen.

Meine Damen und Herren! (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Mit die­sem Budgetbegleitgesetz werden wir einen Teil der Probleme lösen. Den weiteren Teil, die Strukturmaßnahmen, werden wir sofort danach angehen. Ich lade jetzt schon die Sozialpartner sehr herzlich ein, sich an die, die selbst ...

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte die Redezeit zu beachten, Frau Minister!

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat (fortsetzend): Ich lade alle herzlich ein, sich daran zu beteiligen! (Anhaltender Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

12.00

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen jetzt zu den Wortmeldungen der vier Frak­tionen mit je 7 Minuten.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Prammer. – Bitte.

 


12.01

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Präsident! Damen und Herren der Regierung! Hohes Haus! Frau Ministerin, was heißt für Sie Gerechtigkeit, und wo wol­len Sie die Frauen schützen? – Ich bringe Ihnen ein Beispiel – da sind alle Ihre Abän­derungsanträge bereits berücksichtigt –, und dann geben Sie noch einmal die Antwort, ob das, was Sie hier machen, gerecht ist.

Eine Frau, 56 Jahre alt – also genau in dem Alter von Frauen, von denen Sie gerade gesprochen haben; nennen wir sie Maria, aber Sie, Frau Ministerin, sind damit sicher­lich nicht gemeint –, also eine Frau, eine Arbeiterin, ein Kind, erwirbt bis zum Regel­pensionsalter, also bis zum 60. Lebensjahr, 37,5 Versicherungsjahre. Diese Frau wird demnach im Jahre 2007 in Pension gehen, und nach geltendem Recht würde sie eine Pension von 518 € erhalten. Sie bekommt keine Ausgleichszulage, weil ihr Mann ein zwar sehr geringes Einkommen hat, aber doch zusammen ein gemeinsames Einkom­men von über 1 000 € vorliegt.

Nach Ihrem Abänderungsantrag soll diese Frau eine Pension von 469 € bekommen; das entspricht einem jährlichen Verlust von 676 € beziehungsweise einem Verlust von 49 € monatlich. (Abg. Großruck: Das ist eine fiktive Rechnung!) Und das nennen Sie „gerecht“, Frau Ministerin Rauch-Kallat?! Das nennen Sie gerecht, wenn zu diesem Minus von 49 € monatlich auch noch 2 Prozent minus herauskommen, weil die Pensi­onsanpassung in den nächsten Jahren auch entfällt? (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Rauch-Kallat.)

 


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