Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 264

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Jetzt können Sie sagen: Hervorragenderweise haben wir doch einen Härtefonds einge­führt! (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesministerin Rauch-Kallat.) – Nun, dann schauen wir doch nach in Ihrem Abänderungsantrag zum Härtefonds. Und was lesen wir da? – Härtefonds: „nach Maßgabe der Fondsmittel“.

Was ist, wenn diese Frau genau eine Unterstützung bräuchte, wenn es aber keine Maßgabe bei den Fondsmitteln gibt? (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Richtlinien hiezu kennen wir nicht, denn Richtlinien erlässt der Herr Minister himself! Nähere Bestim­mungen über die Voraussetzungen sollen genau in diesen Richtlinien enthalten sein. (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Vor allen Dingen aber – und das ist das Schändlichste! –: Es besteht kein Rechtsan­spruch! Dieser Frau nehmen Sie 49 € monatlich – und bieten ihr im Gegenzug einen Härteausgleichsfonds, auf den sie keinen Rechtsanspruch hat. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Gehen Sie doch einmal von Positivem aus – und nicht nur immer vom Negativen!)

Das ist nicht unsere Politik, Frau Ministerin – und da können Sie sich noch so oft hier herstellen und das Gegenteil behaupten!

In Ihren Presseaussendungen heißt es, Frau Ministerin: Frauen müssen wie Männer für ihr eigenes Lebenseinkommen vorsorgen. – Ja, richtig! Indem man Frauen von An­fang an, und zwar schon in der Schule, sagt die Frau Ministerin, und in der Berufsaus­bildung, bewusst macht, dass sie genauso wie die Männer für ihr Lebenseinkommen vorsorgen müssen. (Abg. Großruck: Das ist ein Rechenbeispiel wie das, dass in Russ­land die Rechenmaschinen ...! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Frau Ministerin, wo bleiben die Kinderbetreuungseinrichtungen? Wo bleiben die Rah­menbedingungen? Wo bleiben die Bundesmittel, die früher für diese Kindereinrichtun­gen zur Verfügung gestanden sind? Das, Frau Ministerin, ist keine Frauenpolitik! (Bei­fall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Sie, Frau Ministerin, preisen ja immer wieder Ihre gut verpackten Maßnahmen, so etwa die Verkürzung des Bemessungszeitraumes bei der Durchrechnung. – Frau Ministerin: 10 Prozent minus sind auch diesen Frauen gewiss, da nützen ihnen die drei Jahre Ausnahme nichts! 10 Prozent minus ist 10 Prozent minus – gerade auch bei den nied­rigeren Frauenpensionen! (Abg. Wittauer: Das ist eine Deckelung – und kein Ab­schlag!) Das können Sie den Frauen nicht einreden! (Beifall bei der SPÖ und bei Ab­geordneten der Grünen.)

Zu den Kindererziehungszeiten: Sie wollen, sagen Sie, in 25 Jahren auf das Einein­halbfache der Ausgleichzulage erhöhen. – Frau Ministerin, ich mache Ihnen einen Vor­schlag: Nehmen Sie doch den Vorschlag von Frau Staatssekretärin Haubner auf: 1 000 € Mindestpension – das wäre dann die Ausgleichszulage –, und dann wären wir auf einen Schlag dort, wo wir hinwollten. Und dazu könnten Sie vielleicht von uns auch die Zustimmung erhalten. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Wittauer: Härteausgleichsfonds ...!) – Sie denken offensichtlich in langfristigen Perspektiven – und setzen ganz offensichtlich auf die Vergesslichkeit der Frauen! Die Frauen sind aber ganz bestimmt nicht vergesslich! (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Großruck: Wieso hat es nicht unter Ihrer Regierungszeit 1 000 € Mindestpension gegeben?)

Sie von den Koalitionsparteien reden von „Harmonisierung“ – und bringen jetzt auch einen Entschließungsantrag ein. Dieser Entschließungsantrag hat es in sich, denn nun wissen wir, was Sie unter „Harmonisierung“ verstehen (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Großruck), und wir sollten das auch den Menschen zu Hause sagen, was Sie


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