sechs
Bundesgesetze, die neu geschaffen werden, das Bundesgesetz, mit dem vorübergehend
Maßnahmen im Bereich des Strafaufschubs getroffen werden.
Das klingt
eigentlich alles ziemlich vernünftig (Abg. Scheibner:
Ist es auch!): Maßnahmen im Bereich des Strafaufschubs. Es ist auch
so, dass ich nicht verhehle, dass es eine Tatsache ist, dass es auf diesem
Gebiet bei der sehr rigiden Möglichkeit des Strafaufschubs auch so etwas wie
politischen Handlungsbedarf gibt. Dass dieser politische Handlungsbedarf allerdings
jetzt, in dieser Minute oder in dieser Phase gesehen wird, in der es
ausschließlich darum geht, gesetzliche Maßnahmen mit budgetären Auswirkungen zu
erlassen, um nämlich dem Budget mehr Geld zuzuführen, das deutet wieder darauf
hin, in welcher Art und Weise dieses durchaus legitime Anliegen – ich
würde nicht sagen, missbraucht, sondern – fehlverwendet wird.
Was wird denn mit
diesem Bundesgesetz passieren? – Es wird – das ist der fatale Irrtum,
dem der Herr Bundesminister bei diesem Bundesgesetz sozusagen erliegt –
mit diesem Gesetz möglich sein, Strafaufschub für Verurteilungen bis zu
18 Monaten bis zum Jahr 2005 hinauszuschieben. Also jemand, der jetzt
eine kurze Strafe im Gefängnis zu verbüßen hätte, wird durch die neuen
gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit erhalten – es ist kein Recht,
sondern eine Möglichkeit –, diese Strafe bis zum Jahre 2005 hinausschieben
zu lassen. (Abg. Scheibner: Ist
das schlecht?) Nein, das
ist nicht schlecht, Herr Klubobmann Scheibner, sondern der Hintergrund, das, was
sich dahinter verbirgt, ist das Negative.
Welchen
Hintergrund hat das Ganze? – Österreichs Gefängnisse sind überfüllt. Wir
hatten in den letzten Jahren eine durchschnittliche Belagszahl in den
österreichischen Justizanstalten von rund 7 000 Häftlingen. Jetzt haben
wir eine Belagszahl, die im Schnitt über 8 000 Häftlinge und mehr ist
(Abg. Scheibner: Dafür steigt die Sicherheit!), das heißt,
1 000 Strafhäftlinge mehr, als dem langjährigen Schnitt entspricht. (Abg. Scheibner:
Dafür steigt die Sicherheit in Österreich!)
Um Österreichs
Gefängnisse kurzfristig zu leeren, weil es wirklich keinen Platz gibt und weil
das eine extreme Situation ist, der jetzt vor allem die Strafvollzugsbeamtinnen
und -beamten ausgesetzt sind, ganz zu schweigen von den Strafhäftlingen, macht
der Bundesminister dieses Gesetz und sagt: So, jetzt verschieben wir das in
einer Feuerwehraktion auf 2005! Und im Jahr 2005 erwürgt euch – um
es auf Österreichisch zu sagen –, denn dann läuft dieses Gesetz aus. (Abg. Scheibner:
Bis dorthin gibt es ein neues Gefängnis!)
Diese
Verschiebung wirkt sich im Jahr 2005 aus (Abg. Dr. Partik-Pablé: Dann gibt es weniger
Kriminalität, Frau Abgeordnete!), und das ist es, was ich auch gestern
schon angeprangert habe: dieser kurze Horizont, den diese Bundesregierung mit
solchen Maßnahmen immer zeigt. Da geht es nur darum, Maßnahmen zu treffen, die
jetzt und hier irgendeine Auswirkung haben: Entweder kommt direkt Geld ins
Budget, oder wir verschieben es auf zwei Jahre, oder wir kaufen jetzt
Kampfjets, die nächste Regierungs- und Politikergeneration soll die Verantwortung
tragen. – Genau das passiert jetzt.
Meine Damen und Herren! Dabei gäbe es genug Möglichkeiten – und deshalb wollte ich Herrn Minister Böhmdorfer ansprechen –, die gerade er mit seinen Kompetenzen und mit seinen Möglichkeiten hätte, um den Effekt, den er sich von diesem Bundesgesetz kurzfristig erwartet, ganz ohne jedes Bundesgesetz zu erzielen, indem er nämlich das tut, was er kann, nämlich sein Weisungsrecht als Bundesminister in Bezug auf die Staatsanwaltschaften auszuüben und zu sagen: Ja, liebe Staatsanwälte – um es jetzt ein bisschen blumig zu sagen –, verhängt doch weniger U-Haft! Macht weniger Einsprüche bei bedingten Entlassungen! – Das hätte den identischen Effekt. Genau das passiert aber nicht, sondern mit dieser Feuerwehraktion wird das Problem in das