Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 288

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von der Regierung und von den Regierungsparteien politisch gewollt, und die Freiheit­lichen haben daran mit ganzer Kraft mitgearbeitet. (Zwischenruf des Abg. Wittauer.)

Umverteilung, lieber Herr Kollege, bedeutet eine Neuverteilung der Mittel, und es be­deutet, neue Prioritäten zu setzen: Wem wird etwas weggenommen? Wer soll etwas bekommen? (Abg. Wittauer: Den Kleinen kommt es zugute ...!) Das ist Ihre Politik, und die Frage, die sich daraus ergibt, ist: Wie erfolgt eigentlich in Zukunft die Finanzierung unserer Sozialsysteme? Sollen die Sozialsysteme ausschließlich durch Beiträge finan­ziert werden? Sollen sie auch einen gesellschaftlichen Zuschuss, einen Bundeszu­schuss erhalten? Wenn ja, in welcher Höhe? Ist es die Politik der derzeitigen Bundes­regierung, die Bundeszuschüsse insbesondere im Alterssicherungssystem herabzu­setzen, zu senken, auf null zu bringen? Oder ist das nur für den Bereich des ASVG gedacht und für andere Systeme vielleicht nicht?

Sehr verehrte Damen und Herren! Die Antwort darauf, wohin Sie mit den Bundeszu­schüssen eigentlich wollen und ob es für die Sozialsysteme einen gesellschaftlichen Ausgleich, einen Zuschuss geben soll, sind Sie in der gesamten Diskussion der letzten Wochen schuldig geblieben. Ich habe mir erlaubt, im Ausschuss Herrn Bundesminister Bartenstein darauf anzusprechen, aber er hat dann in seinem Redebeitrag lediglich darauf hingewiesen: Das Ziel ist, es irgendwie zu stabilisieren. – Er hat es aber leider nicht zustande gebracht, zu definieren, auf welcher Höhe, auf welchem Niveau die Bundeszuschüsse stabilisiert werden sollen.

Ich vermute – und das ist meine Sorge –, dass die Politik, die Sie hier auch mit diesem Gesetz vorlegen, darauf aus ist, die Bundeszuschüsse im ASVG-Bereich mittel- und langfristig auf null zu reduzieren, gleichzeitig von Harmonisierung zu sprechen und gleichzeitig in anderen Bereichen, natürlich legitim, umzuverteilen und Geschenke zu machen. (Abg. Wittauer: Wem machen wir denn Geschenke? Sie müssen das hand­fest machen! Nur pauschale Vorwürfe sind zu wenig!)

Wenn man sich den Entschließungsantrag, den Sie heute vorgelegt haben, anschaut, dann sieht man, dass darin von der Harmonisierung der Systeme gesprochen wird. Im öffentlichen Dienst – das hat Herr Abgeordneter Neugebauer sicher sehr gut hinein­verhandelt – sollen bei der Harmonisierung berufsspezifische Notwendigkeiten im öffentlichen Dienst berücksichtigt werden. Bei den Gewerbetreibenden und bei den Bauern sollen berufsständige Notwendigkeiten mit berücksichtigt werden. Nur im ASVG-Bereich wird so getan, als ob es keine beruflichen Notwendigkeiten gäbe.

Sehr verehrte Damen und Herren! In Ihrem Harmonisierungsantrag werden die ver­schiedenen Bereiche schon jetzt und wieder ungleich behandelt! Ich denke, von Ge­rechtigkeit sind wir hier weit entfernt. Das ist natürlich schwierig. (Abg. Wittauer: Wo? Wobei?)

Sehr verehrte Damen und Herren! Es wäre doch politisch wichtig, jenen, die wenig haben, zu helfen, und jenen, die mehr oder viel haben, zu sagen: Solidarität kann auch einmal Verzicht bedeuten. – Sie kürzen Pensionen, führen einen neuen Selbstbehalt im Gesundheitsbereich ein und erhöhen zeitgleich in anderen Bereichen Bezüge und Vergütungen.

Sehr verehrte Damen und Herren! Ich darf das Hohe Haus darauf hinweisen, dass es seit wenigen Tagen eine Verordnung der Bundesregierung gibt – unterschrieben natür­lich von Schüssel, Haupt und allen Mitgliedern der Bundesregierung –, die eine Ände­rung bei den Sitzungsgeldern des Bundeskommunikationssenates vorsieht. (Abg. Ha­genhofer: ... Härtefonds!)

Wer sich all diese Dinge genau anschaut, der merkt – und ich schaue jetzt vor allem in die Richtung der Freiheitlichen, weil ich denke, das hat niemand von Ihnen mitbekom-


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