Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 290

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langfristige Sicherung der Pensionen und kein neues Pensionsrecht für alle Österrei­cherInnen, mit Pensionen, die fair, sicher und gerecht sind.

Millionen Menschen in Österreich – ob jung oder alt – vertrauen darauf, im Alter eine sichere und ausreichende Pension zu erhalten. Zu diesen Menschen muss die Politik fair sein. Sie muss ihr Vertrauen achten.

Die Regierungsparteien haben in einem Ministerratsvortrag am 29. 4. 2003 ihre Pläne für eine Harmonisierung der Pensionssysteme niedergeschrieben. Dieser Entwurf hat mit einer echten Harmonisierung nichts zu tun, ebenso wenig, wie die „Pensionssiche­rungsreform“ etwas mit der Pensionssicherung zu tun hat.

Gelten soll ein einheitliches Pensionsrecht demnach nur für neu eintretende Bundes­beamte, nicht für Länder- und Gemeindebedienstete. Auch Bauern und Gewerbetrei­bende sind de facto aus der Harmonisierung ausgenommen. Hier soll nur „schrittweise“ und „nach Berücksichtigung berufsständischer Notwendigkeiten“ vorgegangen werden. Mit diesem Entwurf gibt es ein – sehr unvollständiges – einheitliches Pensionsrecht nicht vor dem Jahr 2050. Das bedeutet, dass gerade während der größten demogra­phischen Belastung des Pensionssystems zwischen 2015 und 2035 die Finanzierung des Pensionssystems durch gerechte Pensionen für alle nicht erleichtert wird. Im Ge­genteil, die Jungen müssen in dieser Phase weiter ungerechtfertigt hohe Pensionen finanzieren, während sie selbst nicht mit einer angemessenen, den Lebensstandard sichernden Pension rechnen können. Denn in dem harmonisierten Pensionssystem der Regierung ist ein „beitragsorientiertes“ Pensionskonto vorgesehen, das keine bestimm­te Pensionshöhe garantiert, sondern die Pensionshöhe vom Verhältnis zwischen Pen­sionisten und Beitragszahler abhängig macht und keinen Beitrag des Bundes kennt. Wirtschaftsschwankungen schlagen daher voll auf die Pensionshöhe durch.

Die SPÖ ist die einzige Partei mit einem umfassenden Pensionsmodell: „Die Fairness-Pension“.

Darin enthalten: eine echte Harmonisierung aller unterschiedlichen Pensionssysteme (ASVG, Bauern, Gewerbe, Beamte), die sofort begonnen werden kann. Denn im Mo­dell der SPÖ werden alle bisherigen Ansprüche absolut gewahrt, sie werden nach den bisher geltenden Systemen berechnet und auf ein leistungsorientiertes Pensionskonto gutgeschrieben; alle zukünftigen Ansprüche werden nach dem ab einen bestimmten Stichtag geltenden einheitlichen Pensionsrecht berechnet. Alle zahlen damit gleiche Beiträge und bekommen die gleichen Leistungen.

Dabei wird der Vertrauensschutz durch faire Übergangsbestimmungen voll gewahrt, weil bisher erworbene Ansprüche nicht berührt werden. Nach dem SPÖ-Modell gehen ab 2035 alle nach einem einheitlichen Pensionsrecht in Pension, die Umstellung be­ginnt allerdings schon sofort.

Das Pensionsmodell der SPÖ kennt und respektiert die Tatsachen des Lebens. Des­halb werden die Leistungen von Frauen für die Familien und für die gesamte Gesell­schaft in besonderer Weise gewürdigt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Herbst 2003 eine Regie­rungsvorlage zu übermitteln, die eine Harmonisierung aller unterschiedlichen Pensi­onssysteme nach folgenden Grundsätzen beinhaltet:

Ausdrückliches Bekenntnis zur Umlagefinanzierung des Pensionssystems.

 


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