langfristige
Sicherung der Pensionen und kein neues Pensionsrecht für alle ÖsterreicherInnen,
mit Pensionen, die fair, sicher und gerecht sind.
Millionen Menschen in Österreich –
ob jung oder alt – vertrauen darauf, im Alter eine sichere und
ausreichende Pension zu erhalten. Zu diesen Menschen muss die Politik fair
sein. Sie muss ihr Vertrauen achten.
Die Regierungsparteien haben in einem
Ministerratsvortrag am 29. 4. 2003 ihre Pläne für eine Harmonisierung
der Pensionssysteme niedergeschrieben. Dieser Entwurf hat mit einer echten
Harmonisierung nichts zu tun, ebenso wenig, wie die „Pensionssicherungsreform“
etwas mit der Pensionssicherung zu tun hat.
Gelten soll ein einheitliches
Pensionsrecht demnach nur für neu eintretende Bundesbeamte, nicht für Länder-
und Gemeindebedienstete. Auch Bauern und Gewerbetreibende sind de facto aus
der Harmonisierung ausgenommen. Hier soll nur „schrittweise“ und „nach
Berücksichtigung berufsständischer Notwendigkeiten“ vorgegangen werden. Mit
diesem Entwurf gibt es ein – sehr unvollständiges – einheitliches
Pensionsrecht nicht vor dem Jahr 2050. Das bedeutet, dass gerade während
der größten demographischen Belastung des Pensionssystems zwischen 2015 und
2035 die Finanzierung des Pensionssystems durch gerechte Pensionen für alle
nicht erleichtert wird. Im Gegenteil, die Jungen müssen in dieser Phase weiter
ungerechtfertigt hohe Pensionen finanzieren, während sie selbst nicht mit einer
angemessenen, den Lebensstandard sichernden Pension rechnen können. Denn in dem
harmonisierten Pensionssystem der Regierung ist ein „beitragsorientiertes“
Pensionskonto vorgesehen, das keine bestimmte Pensionshöhe garantiert, sondern
die Pensionshöhe vom Verhältnis zwischen Pensionisten und Beitragszahler
abhängig macht und keinen Beitrag des Bundes kennt. Wirtschaftsschwankungen
schlagen daher voll auf die Pensionshöhe durch.
Die SPÖ ist die einzige Partei mit einem
umfassenden Pensionsmodell: „Die Fairness-Pension“.
Darin enthalten: eine echte
Harmonisierung aller unterschiedlichen Pensionssysteme (ASVG, Bauern, Gewerbe,
Beamte), die sofort begonnen werden kann. Denn im Modell der SPÖ werden alle
bisherigen Ansprüche absolut gewahrt, sie werden nach den bisher geltenden
Systemen berechnet und auf ein leistungsorientiertes Pensionskonto gutgeschrieben;
alle zukünftigen Ansprüche werden nach dem ab einen bestimmten Stichtag
geltenden einheitlichen Pensionsrecht berechnet. Alle zahlen damit gleiche
Beiträge und bekommen die gleichen Leistungen.
Dabei wird der Vertrauensschutz durch
faire Übergangsbestimmungen voll gewahrt, weil bisher erworbene Ansprüche nicht
berührt werden. Nach dem SPÖ-Modell gehen ab 2035 alle nach einem einheitlichen
Pensionsrecht in Pension, die Umstellung beginnt allerdings schon sofort.
Das Pensionsmodell der SPÖ kennt und
respektiert die Tatsachen des Lebens. Deshalb werden die Leistungen von Frauen
für die Familien und für die gesamte Gesellschaft in besonderer Weise
gewürdigt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen
daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert,
dem Nationalrat bis Herbst 2003 eine Regierungsvorlage zu übermitteln, die
eine Harmonisierung aller unterschiedlichen Pensionssysteme nach folgenden
Grundsätzen beinhaltet:
Ausdrückliches Bekenntnis zur
Umlagefinanzierung des Pensionssystems.