Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 302

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Gerade in der letzten Zeit wurden da die Kontrollen sehr viel schärfer, und es hat dort wesentliche Probleme gegeben.

In diesem Sinne danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. – Den zweiten Teil der Medienge­setze werden wir morgen besprechen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.14

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Frau Abgeordnete Haidlmayr, die sich 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung auferlegt hat. – Frau Abgeordnete, Sie sind am Wort.

 


14.14

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Da­men und Herren! Bei dieser Pensionsreform hieß es immer wieder, dass es für jene, die ganz geringe Pensionen haben, so genannte Abfederungsmaßnahmen geben soll, und dazu haben Sie jetzt den so genannten Härteausgleichsfonds geschaffen.

Wenn ich das Wort „Härteausgleich“ oder „Unterstützungsfonds“ höre, werde ich sehr hellhörig, denn wir Menschen mit Behinderung sind da wirklich gebrannte Kinder, was solche Fonds betrifft. Das ist immer mehr oder weniger das Nichts vom Nichts – nur hat es einen Namen. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt habe ich mir natürlich heute, als dieser Abänderungsantrag gekommen ist, sofort angesehen, wie denn diese Abfederungen, die Sie meinen, ausschauen bei diesem Härteausgleichsfonds im Rahmen der Pensionsversicherung. Und da habe ich wirklich gedacht, ich sehe nicht richtig! Ich muss sagen, es ist schon fast eine Kunst, dass in so wenigen Köpfen, die dieses Papier ausgearbeitet haben, ein solcher Wahnsinn entste­hen kann! Das ist wirklich schon so scharf, dass man es nicht mehr für möglich hält, dass es so etwas gibt.

Jetzt erzähle ich Ihnen auch, warum. – Dieser Härteausgleichsfonds des Bundes ist ein gemeinnütziger, dient also einem gemeinnützigen Zweck. Okay. Da fragt man sich zuerst einmal: Ist vielleicht schon überhaupt das ganze Sozialwesen gemeinnützig, oder gibt es da auch noch irgendwelche Rechte?

Dann lese ich weiter und sehe: Anspruch auf diesen Härteausgleichsfonds gibt es nur dann, wenn, nach Maßgabe, die Fördermittel vorhanden sind. Das heißt, wenn der Topf leer ist, dann möchte ich auf die „Federn“ nicht fallen, denn da wird es wahr­scheinlich hart werden. Das ist so, als wenn Sie einen Köpfler in ein Schwimmbad oh­ne Wasser machen. Das ist genau dasselbe. (Beifall bei den Grünen.)

Und dann gibt es, wenn Sie überhaupt Geld haben, die Zahlungen nicht regelmäßig – sollte das irgendjemand gedacht haben, hat er sich getäuscht –, sondern es gibt nur einmalige Geldleistungen. Das heißt, es kann jeder wieder ganz neu anzusuchen be­ginnen. Und einen Rechtsanspruch gibt es sowieso nicht.

Das heißt, es ist das eine Almosenversorgung – unter der Voraussetzung, dass in Ihrem Federbett überhaupt Federn drinnen sind und dass Sie nicht bis auf den Beton hinunterfallen.

Und dann – und da habe ich persönlich gedacht, das halte ich nicht mehr aus! – wird geschildert, wie dieser Fonds gespeist wird. Da steht drinnen, dass der Bund etwas in den Fonds hineinzahlt, und dann steht: Die Mittel des Fonds werden weiters aufge­bracht durch – erstens – Zuwendungen ... (Abg. Öllinger: Streicheln!) – Ich weiß nicht: Sind das Streicheleinheiten? Oder sind das Liebkosungen? Oder sind das nette Worte des Bedauerns? – Das weiß man nicht.

 


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