Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 312

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9. Die Bundesregierung befand es bisher nicht für notwendig, zu erläutern, auf welche Weise Menschen mit geringem oder gar keinem Pensionsanspruch in Zukunft vor Al­tersarmut geschützt werden sollen.

10. Die Bundesregierung konnte sich bisher nicht zu einem Bekenntnis zu einer existenzsichernden Mindestpension für alle durchringen.

11. Die Regierung unternahm noch nicht einmal den Versuch, zu erläutern, wie Län­dern und Gemeinden die aus den Plänen der Bundesregierung resultierenden erhebli­chen Mehrkosten vergütet werden sollen.

Die Grünen treten für die Entwicklung eines Zukunftsmodells für das österreichische Pensionssystems unter Einbindung aller politischen und gesellschaftlichen Kräfte ein, um eine breitestmögliche Zustimmung zu einer Pensionsreform zu erreichen. Dies kann nur über eine offene und breite gesellschaftliche Diskussion aller Vorschläge un­ter Einbeziehung der Erfahrungen aus ähnlichen Debatten in anderen Ländern erreicht werden.

Der Weg dazu führt neben einer Zurückstellung des gegenwärtigen Plans über eine breite, öffentliche Debatte zur Erarbeitung einer akkordierten Punktation der Eckpunkte einer Pensionsreform, die nach Ansicht der Grünen folgende Punkte zu berücksichti­gen hätte:

die Absicherung des solidarischen Bundesanteils als Grundpfeiler der gesetzlichen Pensionsversicherung;

die Schaffung eines einheitlichen Pensionsversicherungssystems mit einheitlichen Rah­menbedingungen für alle nach dem Prinzip „gleicher Beitrag – gleiche Leistung;

die Schaffung einer Grundsicherung für alle in Höhe des gegenwärtigen Ausgleichszu­lagen-Richtsatzes;

die Schaffung einer sich nach versicherungsmathemathischen Kriterien berechnenden Versicherungspension, die sich über Beiträge aus Erwerbsarbeit auf Umlagebasis fi­nanziert;

eine einheitliche Deckelung der sich aus Grundsicherung und Versicherungspension aus Erwerbsarbeit zusammensetzenden gesetzlichen Pension für alle zukünftigen PensionistInnen;

die Festsetzung eines Stichtages, ab dem unter Mitnahme der jeweils bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Ansprüche aus der gesetzlichen Pensionsversicherung das neue System für alle gilt;

die faire Finanzierung der Beiträge für Ersatzzeiten (Betreuungszeiten, Zivil- oder Prä­senzdienst, Zeiten der Arbeitslosigkeit) aus den jeweils sachlich zuständigen Budgets entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen, die für alle Versicherten gelten;

die Schaffung eines progressiven Pensionssicherungsbeitrages für jenen Anteil von aus öffentlichen Mitteln bzw. von öffentlich-rechtlichen Körperschaften finanzierten Pensionen, der über der ASVG-Höchstpension liegt;

die Abschaffung der Privilegien für AltpolitikerInnen.

Zu Z 2.:

Aufgrund der offensichtlichen Diskrepanz zwischen dem Finanzierungsplan der natio­nalen Klimastrategie im Ministerratsvortrag vom 18.6.2002, dem Regierungsprogramm für die XXII. GP und dem vorgelegten Budgetentwurf 2003/2004 erscheint es notwen­dig, die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen für mehrere Jahre sicherzustellen. Im von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der UFG-Novelle ist für einen Teil der


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