9. Die Bundesregierung befand es bisher
nicht für notwendig, zu erläutern, auf welche Weise Menschen mit geringem oder
gar keinem Pensionsanspruch in Zukunft vor Altersarmut geschützt werden
sollen.
10. Die Bundesregierung konnte sich
bisher nicht zu einem Bekenntnis zu einer existenzsichernden Mindestpension für
alle durchringen.
11. Die Regierung unternahm noch nicht
einmal den Versuch, zu erläutern, wie Ländern und Gemeinden die aus den Plänen
der Bundesregierung resultierenden erheblichen Mehrkosten vergütet werden
sollen.
Die Grünen treten für die Entwicklung
eines Zukunftsmodells für das österreichische Pensionssystems unter Einbindung
aller politischen und gesellschaftlichen Kräfte ein, um eine breitestmögliche
Zustimmung zu einer Pensionsreform zu erreichen. Dies kann nur über eine offene
und breite gesellschaftliche Diskussion aller Vorschläge unter Einbeziehung
der Erfahrungen aus ähnlichen Debatten in anderen Ländern erreicht werden.
Der Weg dazu führt neben einer
Zurückstellung des gegenwärtigen Plans über eine breite, öffentliche Debatte
zur Erarbeitung einer akkordierten Punktation der Eckpunkte einer
Pensionsreform, die nach Ansicht der Grünen folgende Punkte zu berücksichtigen
hätte:
die Absicherung des solidarischen
Bundesanteils als Grundpfeiler der gesetzlichen Pensionsversicherung;
die Schaffung eines einheitlichen
Pensionsversicherungssystems mit einheitlichen Rahmenbedingungen für alle nach
dem Prinzip „gleicher Beitrag – gleiche Leistung;
die Schaffung einer Grundsicherung für
alle in Höhe des gegenwärtigen Ausgleichszulagen-Richtsatzes;
die Schaffung einer sich nach
versicherungsmathemathischen Kriterien berechnenden Versicherungspension, die
sich über Beiträge aus Erwerbsarbeit auf Umlagebasis finanziert;
eine einheitliche Deckelung der sich aus
Grundsicherung und Versicherungspension aus Erwerbsarbeit zusammensetzenden
gesetzlichen Pension für alle zukünftigen PensionistInnen;
die Festsetzung eines Stichtages, ab dem
unter Mitnahme der jeweils bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Ansprüche aus der
gesetzlichen Pensionsversicherung das neue System für alle gilt;
die faire Finanzierung der Beiträge für
Ersatzzeiten (Betreuungszeiten, Zivil- oder Präsenzdienst, Zeiten der
Arbeitslosigkeit) aus den jeweils sachlich zuständigen Budgets entsprechend der
gesetzlichen Bestimmungen, die für alle Versicherten gelten;
die Schaffung eines progressiven
Pensionssicherungsbeitrages für jenen Anteil von aus öffentlichen Mitteln bzw.
von öffentlich-rechtlichen Körperschaften finanzierten Pensionen, der über der
ASVG-Höchstpension liegt;
die Abschaffung der Privilegien für
AltpolitikerInnen.
Zu Z 2.:
Aufgrund der offensichtlichen Diskrepanz zwischen dem Finanzierungsplan der nationalen Klimastrategie im Ministerratsvortrag vom 18.6.2002, dem Regierungsprogramm für die XXII. GP und dem vorgelegten Budgetentwurf 2003/2004 erscheint es notwendig, die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen für mehrere Jahre sicherzustellen. Im von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der UFG-Novelle ist für einen Teil der