Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 320

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Heidrun Silhavy und KollegInnen zur Regierungsvorlage Budgetbegleitgesetz 2003 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (59/111 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Art. 7 betreffend Änderung des B-DG entfallen die Z 1, 2, 5 sowie 11.

In Art. 10 betreffend Änderung des Richterdienstgesetzes entfallen die Z 2, 3, 5, 7, 8 sowie 9.

In Art. 11 betreffend Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes entfallen die Z 1, 2, 3, 8, 9, 10 sowie 11.

In Art. 12 betreffend Änderung des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes entfallen die Z 1, 2, 3, 8, 9 sowie 10.

Art. 14 betreffend Änderung des Pensionsgesetzes, Art. 15 betreffend Änderung des Bundestheaterpensionsgesetzes, Art. 16 betreffend Änderung des Teilpensionsgeset­zes, Art. 17 betreffend Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes, Art. 18 betref­fend Änderung des Bundesbahnpensionsgesetzes entfallen.

In Art. 19 betreffend Änderung des Bundesbahngesetzes entfallen die Z 2 bis 5.

Art. 20 betreffend Änderung des Bundesbediensteten-Sozialplangesetzes entfällt.

In Art. 73 betreffend Änderung des ASVG entfällt der gesamte Teil 2 – Allgemeine Be­stimmungen und Pensionsversicherung.

In Art. 73 betreffend Änderung des ASVG erhält der bisherige „Teil 3 – Kompetenzauf­teilung“ die Bezeichnung „Teil 2 – Kompetenzaufteilung“.

In Art. 74 betreffend Änderung des GSVG entfällt der gesamte Teil 2 – Allgemeine Be­stimmungen und Pensionsversicherung.

In Art. 74 betreffend Änderung des GSVG erhält der bisherige „Teil 3 – Kompetenzauf­teilung“ die Bezeichnung „Teil 2 – Kompetenzaufteilung“.

In Art. 75 betreffend Änderung des BSVG entfällt der gesamte Teil 2 – Allgemeine Be­stimmungen und Pensionsversicherung.

In Art. 75 betreffend Änderung des BSVG erhält der bisherige „Teil 3 – Kompetenzauf­teilung“ die Bezeichnung „Teil 2 – Kompetenzaufteilung“.

Begründung:

Die Bundesregierung hat eine sogenannte „Pensionssicherungsreform“ beschlossen, die unglaubliche, ungerechte und ungerechtfertigte Kürzungen der Pensionen bringen. Da mittlerweile feststeht, dass der Bundesbeitrag für die Pensionen im Vergleich zum Volkseinkommen sinkt, werden die Kürzungen damit begründet, dass auf diese Weise Geld für eine Steuerreform hereinkommen soll.

Die Bundesregierung hat die „Pensionssicherungsreform“ zwar im Detail geändert, an der grundsätzlichen Problematik ändert sich aber nichts. Die Pensionskürzung durch die Senkung des Steigerungsbetrages erfolgt zwar nunmehr in „Fünfjahresschritten“, aber im Endausbau wird weiter gekürzt –- bis zu 40 Prozent. Die Grundprobleme blei­ben unverändert: Es bleibt bei niedrigen Aufwertungsfaktoren. Bei Frauen werden zwar drei Jahre pro Kind aufgrund der Kindererziehung aus der Bewertung herausgenom-


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