Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 326

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Ursache dafür ist eine Vielzahl von Maßnahmen, die deutlich weniger Steuereinnah­men bringen werden. Die Länder und Gemeinden müssen diese Verluste aus Steuer- und Abgabenkürzungen mit tragen beziehungsweise mit sich alleine ausmachen. Ori­ginalton Bundesminister Pröll im Umweltausschuss im Zusammenhang mit Fragen bezogen auf das ALSAG: Wir, die Regierung, sorgen für Konzepte, die Gemeinden sollen sich um die Finanzierung kümmern.

Die geringeren Einnahmen werden direkte Auswirkungen auf die Länder und Gemein­den haben. Deren Ertragsanteile verringern sich entsprechend den Anteilen an den betroffenen gemeinschaftlichen Bundesabgaben; für die österreichischen Gemeinden bedeutet das einnahmenseitig Verluste: für 2004 ein Minus von 32 Millionen €, für 2005 ein Minus von 66 Millionen € und für 2006 ein Minus von 90 Millionen €. Dies wird mei­ner Einschätzung nach zu einer massiven Verschärfung der jetzt schon gegebenen Finanzierungsprobleme in den Gemeinden führen. Gleichzeitig müssen aber die Län­der und Gemeinden, wie schon in den letzten Jahren, das gesamtstaatliche Defizit verbessern. Wie dieser Widerspruch jemandem erklärt werden kann, das müssen Sie uns erst vorhüpfen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir dürften darin übereinstimmen, dass Ge­meinden einen wichtigen Beitrag zur Infrastruktur in Form von kommunalen Dienstleis­tungen beisteuern. Da fällt eine Vielzahl von Aufgaben hinein, die Palette reicht von der Kinderbetreuung bis hin zu den Pflichtschulen, von der Wasserversorgung bis hin zur Müllbeseitigung beziehungsweise zur Zurverfügungstellung von vielen Freizeitangebo­ten.

Die Bereitstellung und der Erhalt dieser Infrastruktur ist eine sehr kostenintensive Auf­gabe für die Gemeinden unseres Landes. Die Mindereinnahmen auf Grund sinkender Steuereinnahmen in Kombination mit geringeren Finanzausgleichszahlungen werden die Finanzierungsspielräume der Gemeinden weiter drastisch reduzieren.

Diese Entwicklung ist umso problematischer, als die Finanzbedarfserhebung 2002 er­geben hat, dass die österreichischen Gemeinden bis 2004 rund 13 Millionen € benöti­gen würden – also ein Plus von rund 16 Prozent gegenüber der Periode 1998 bis 2001.

Darüber hinaus hat sich, was die notwendigen Investitionen betrifft, ein Nachholbedarf bezüglich Erneuerung und Sanierung der Infrastruktur aufgestaut. Das ist nicht nur unter dem Aspekt der Infrastruktur, sondern auch unter dem Blickpunkt der Beschäfti­gungswirksamkeit von öffentlichen Investitionen gesehen eine problematische Entwick­lung. Öffentliche Investitionen – und das ist nachgewiesen – von zirka 75 000 € lösen Beschäftigungsaspekte von durchschnittlich 1,45 Personenjahren aus und sichern da­durch viele Arbeitsplätze.

Diese wenigen Zahlen illustrieren ganz deutlich die Problematik. Kurz gesagt: Weniger Einnahmen, weniger Zuweisungen bedeuten nicht nur weniger Infrastruktur, sondern grundsätzlich auch weniger Arbeitsplätze.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gemeinden werden aber künftig doppelt unter Druck kommen: Nicht genug, dass sie massive Geldeinbußen verkraften müs­sen, könnten sie finanziell zusätzlich auch noch vom Bund quasi entmündigt werden. Durch die geplanten Änderungen des Bundesfinanzierungsgesetzes wird die österrei­chische Bundesfinanzierungsagentur nämlich ermächtigt, sich zu Finanzierungen mit Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte über Aufforderung des Bundesministers für Finanzen gutachtlich zu äußern. Ein Resultat dieser Beratungsfunktion könnte auch sein, dass auf die Gemeinden Druck ausgeübt wird (Abg. Ellmauer: Nur wenn die Gemeinden ...!), Vermögen zu veräußern oder mit ihren Verbindlichkeiten zu ande­ren Kreditinstituten zu wechseln, die vielleicht Billigst-, aber im Interesse der Gemein-


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