Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem ich – wie gesagt – schon länger als 20 Jahre selbständiger Unternehmer bin, weiß ich, wie schwierig es ist, betriebliches Eigenkapital zu bilden. Ein internationaler Vergleich zeigt die Defizite der Eigenkapitalentwicklung in den österreichischen Unternehmen ganz deutlich auf. Die Fremdfinanzierungsquote bei den österreichischen Unternehmen liegt im EU‑Durchschnitt bei etwa 50 Prozent, in den USA bei 20 Prozent und hier in Österreich bei 60 Prozent. (Abg. Eder: Dieser Vergleich ist unsinnig! In den USA gibt es doch eine ganz andere Finanzlandschaft!)
Ein kurzer Rückblick auf die Unternehmensbesteuerung, sehr geehrter Herr Kollege, macht uns klar, warum wir hier in Österreich solche Defizite haben. Bis Mitte der siebziger Jahre gab es sehr gute Möglichkeiten zur vorzeitigen Abschreibung von bis zu 50 Prozent bei Investitionen, Bildung von Investitionsrücklagen. Auch damals hat es schon die Rücklage für den nicht entnommenen Gewinn gegeben. Mit diesen Instrumenten ließen sich zumindest stille Reserven bilden, und eine entsprechende Absicherung von Bankkrediten war dadurch gegeben.
Die Regierung der siebziger Jahre hat jedoch diese Investitionsbegünstigungen beziehungsweise Rücklagemöglichkeiten von Gewinnen abgeschafft. Und es kam dann noch schlimmer: Bei Investitionen in den siebziger Jahren musste der Unternehmer in der weiteren Folge sogar noch Investitionsprämien, die teilweise bis zu zwölf Prozent betrugen, an den Fiskus abliefern.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass wir Unternehmer bis zum Jahr 1989 folgende Steuersätze zu entrichten hatten: Die Einkommensteuer betrug 62 Prozent, die Gewerbesteuer vorweg betrug 17 Prozent, und die Vermögensteuer vom betrieblichen Einheitswert betrug 1 Prozent. – Dies bedeutete eine Gesamtbelastung von insgesamt rund 71 Prozent des Gewinns! Dass deswegen nur eine geringe Eigenkapitalbildung bei den kleinen und mittelständischen Unternehmungen möglich war, erklärt sich somit von selbst!
Erst im Jahre 1989 wurde unter Mitwirkung der ÖVP eine Steuerreform vorgenommen, bei welcher unter anderem die Abschaffung der Gewerbesteuer und der Vermögensteuer sowie die Senkung des Spitzensteuersatzes auf 50 Prozent und des Körperschaftsteuersatzes auf 34 Prozent festgelegt wurden. Auf Grund der verbesserten Rahmenbedingungen für Unternehmer kam es zu vielen ausländischen Betriebsansiedelungen und in weiterer Folge zu einem entsprechenden Konjunkturaufschwung.
Mit der am 1. Jänner 2004 beginnenden
Osterweiterung werden neue Mitbewerber in den gemeinsamen Markt eintreten. Die
Unternehmensbesteuerung in den neuen EU-Staaten wird zumindest in der
Übergangszeit erheblich günstiger sein. Dieser Umstand wird für uns Unternehmer
in Österreich eine neue, große Herausforderung darstellen.
In diesem Zusammenhang sollten wir nicht übersehen, dass die KMUs rund 60 Prozent aller unselbständig Erwerbstätigen beschäftigen und daher die Sicherung dieser Betriebe von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung ist! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Die Regierung Schüssel II hat diese Situation erkannt und wird mit der steuerlichen Entlastung des nicht entnommenen Gewinns einen wichtigen Beitrag zur Sicherung dieser klein- und mittelständischen Unternehmungen leisten.
Abschließend möchte ich mich als Unternehmer bei allen Fraktionen bedanken, welche am Ende der vergangenen Legislaturperiode die Hochwasserhilfe, das Konjunkturpaket und das Jobpaket beschlossen haben. Diese Pakete und vor allem die Investitionszusatzprämie haben in Österreich eine ganz positive Stimmung erzeugt und vor allem die Beschäftigung stabilisiert.