Die Regierung könnte bisher nicht schlüssig erklären, warum es
notwendig sei, insbesondere Frauen mit derart harten Einschnitten bei
zukünftigen Pensionen zu bestrafen.
Die Regierung gelang bisher nicht der Nachweis, dass
Pensionskürzungen von 30 und mehr Prozent für Menschen, die nach 2028 in
Pension gehen werden, notwendig sein sollten, um das Pensionssystem zu sichern.
Die Bundesregierung verabsäumte es, festzustellen, dass ein in
seinem Anteil am Bruttoinlandsprodukt gleich bleibender Bundeszuschuss zum
Pensionssystem auch in Zukunft erhalten bleiben soll.
Die Bundesregierung konnte sich bisher nicht zum Bekenntnis
durchringen, dass ein gesetzliches und solidarisches Pensionssystem auf
Umlagebasis auch in Zukunft das wesentliche Kernelement der Altersversorgung
bleiben soll.
Der Bundesregierung gelang es bisher nicht, ein glaubwürdiges und
vertrauenserweckendes Maßnahmenpaket zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit im
Alter und zur Reduktion der Arbeitslosigkeit überhaupt vorzulegen, sodass
befürchtet werden muss, dass die gesetzliche Anhebung des
Pensionsantrittsalters zu einer Ausweitung der Arbeitslosigkeit führt.
Die Bundesregierung befand es bisher nicht für notwendig, zu
erläutern, auf welche Weise Menschen mit geringem oder gar keinem Pensionsanspruch
in Zukunft vor Altersarmut geschützt werden sollen.
Die Bundesregierung konnte sich bisher nicht zu einem Bekenntnis zu
einer existenzsichernden Mindestpension für alle durchringen.
Die Regierung unternahm noch nicht einmal den Versuch, zu erläutern,
wie Ländern und Gemeinden die aus den Plänen der Bundesregierung resultierenden
erheblichen Mehrkosten vergütet werden sollen.
Die
Grünen treten für die Entwicklung eines Zukunftsmodells für das österreichische
Pensionssystems unter Einbindung aller politischen und gesellschaftlichen
Kräfte ein, um eine breitestmögliche Zustimmung zu einer Pensionsreform zu
erreichen. Dies kann nur über eine offene und breite gesellschaftliche
Diskussion aller Vorschläge unter Einbeziehung der Erfahrungen aus ähnlichen Debatten
in anderen Ländern erreicht werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgenden
Entschließungsantrag
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis zum 30. September
2003 eine gemeinsam mit den Sozialpartnern, den im Nationalrat vertretenen
Parteien und mit der Sache befassten wie auch anderen interessierten
Initiativen der Zivilgesellschaft wie etwa der Armutskonferenz erarbeitete und
akkordierte Punktation über die Eckpunkte der zukünftigen Entwicklung des
Pensionsrechts vorzulegen, in der folgende Elemente enthalten sind:
die Absicherung des solidarischen Bundesanteils als Grundpfeiler der
gesetzlichen Pensionsversicherung;
die Schaffung eines einheitlichen Pensionsversicherungssystems mit
einheitlichen Rahmenbedingungen für alle nach dem Prinzip „gleicher
Beitrag – gleiche Leistung“
die Schaffung einer Grundsicherung für alle in Höhe des gegenwärtigen Ausgleichszulagen-Richtsatzes. die Schaffung einer sich nach versicherungsmathematischen Krite-