Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 372

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Die Regierung könnte bisher nicht schlüssig erklären, warum es notwendig sei, insbe­sondere Frauen mit derart harten Einschnitten bei zukünftigen Pensionen zu bestrafen.

Die Regierung gelang bisher nicht der Nachweis, dass Pensionskürzungen von 30 und mehr Prozent für Menschen, die nach 2028 in Pension gehen werden, notwendig sein sollten, um das Pensionssystem zu sichern.

Die Bundesregierung verabsäumte es, festzustellen, dass ein in seinem Anteil am Brut­toinlandsprodukt gleich bleibender Bundeszuschuss zum Pensionssystem auch in Zu­kunft erhalten bleiben soll.

Die Bundesregierung konnte sich bisher nicht zum Bekenntnis durchringen, dass ein gesetzliches und solidarisches Pensionssystem auf Umlagebasis auch in Zukunft das wesentliche Kernelement der Altersversorgung bleiben soll.

Der Bundesregierung gelang es bisher nicht, ein glaubwürdiges und vertrauenserwe­ckendes Maßnahmenpaket zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit im Alter und zur Re­duktion der Arbeitslosigkeit überhaupt vorzulegen, sodass befürchtet werden muss, dass die gesetzliche Anhebung des Pensionsantrittsalters zu einer Ausweitung der Arbeitslosigkeit führt.

Die Bundesregierung befand es bisher nicht für notwendig, zu erläutern, auf welche Weise Menschen mit geringem oder gar keinem Pensionsanspruch in Zukunft vor Al­tersarmut geschützt werden sollen.

Die Bundesregierung konnte sich bisher nicht zu einem Bekenntnis zu einer existenz­sichernden Mindestpension für alle durchringen.

Die Regierung unternahm noch nicht einmal den Versuch, zu erläutern, wie Ländern und Gemeinden die aus den Plänen der Bundesregierung resultierenden erheblichen Mehrkosten vergütet werden sollen.

Die Grünen treten für die Entwicklung eines Zukunftsmodells für das österreichische Pensionssystems unter Einbindung aller politischen und gesellschaftlichen Kräfte ein, um eine breitestmögliche Zustimmung zu einer Pensionsreform zu erreichen. Dies kann nur über eine offene und breite gesellschaftliche Diskussion aller Vorschläge un­ter Einbeziehung der Erfahrungen aus ähnlichen Debatten in anderen Ländern erreicht werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis zum 30. September 2003 eine gemeinsam mit den Sozialpartnern, den im Nationalrat vertretenen Parteien und mit der Sache befassten wie auch anderen interessierten Initiativen der Zivilgesell­schaft wie etwa der Armutskonferenz erarbeitete und akkordierte Punktation über die Eckpunkte der zukünftigen Entwicklung des Pensionsrechts vorzulegen, in der folgen­de Elemente enthalten sind:

die Absicherung des solidarischen Bundesanteils als Grundpfeiler der gesetzlichen Pensionsversicherung;

die Schaffung eines einheitlichen Pensionsversicherungssystems mit einheitlichen Rahmenbedingungen für alle nach dem Prinzip „gleicher Beitrag – gleiche Leistung“

die Schaffung einer Grundsicherung für alle in Höhe des gegenwärtigen Ausgleichszu­lagen-Richtsatzes. die Schaffung einer sich nach versicherungsmathematischen Krite-


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