Selbständige, Gewerbetreibende, Bauern –, die nicht mehr über kontinuierliche Erwerbsverläufe verfügen, die nicht kontinuierlich versichert sind, immer mehr zunimmt. Das wissen Sie genauso gut wie wir. Deshalb fordern wir eine Grundsicherung im Alter und zusätzlich – zweite Säule – eine Sozialversicherungspension, weil wir mit Sicherheit Ihren Weg nicht mitgehen, dass Sie die zweite und dritte Säule zusätzlich stärken wollen. Das ist ja der Widerspruch in sich in Ihrem Pensionskonzept. (Abg. Scheibner: Sie sollten den Antrag vorlesen, nicht argumentieren!) – Herr Kollege Scheibner, der Antrag liegt Ihnen schriftlich vor, ich kann ihn in wesentlichen Punkten erläutern.
Präsident Dr. Andreas Khol: Sie
haben noch 50 Sekunden Redezeit. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Dann
hat das endlich ein Ende!)
Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): Was wir
zusätzlich haben wollen, ist die Sicherung des Bundesanteils am Pensionssystem,
denn ohne die solidarische Mitwirkung des Bundes wird es auch in Zukunft kein
solidarisches Pensionssystem geben. (Abg.
Wittauer: 15 Minuten
Halbwahrheiten! Nichts Inhaltliches!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die
Rechnung für diese Pensionsreform wird später beglichen. Die werden Sie mit
Sicherheit zahlen müssen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der
SPÖ.)
18.08
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Öllinger in seinen Kernpunkten entsprechend der Geschäftsordnung erläuterte Entschließungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde ist hinreichend unterstützt, wurde geschäftsordnungsgemäß erläutert, wurde gemäß § 53 GOG an die Abgeordneten verteilt und steht daher mit in Verhandlung und damit auch zur Abstimmung.
Der Antrag hat folgenden
Wortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend ein gerechtes Pensionssystem, eingebracht im Zuge der Debatte über das
Budgetbegleitgesetz 2003 (59 d.B XXII. GP in der Fassung des
Ausschussberichts 111 d.B. XXII. GP.)
Das
Vorhaben der Bundesregierung, im Zuge der Budgetdebatte 2003 im Schnellverfahren
eine Veränderung des Pensionsrechts herbeizuführen, ist gescheitert.
In
einem eigenen Antrag beantragen die Grünen daher den Entfall aller die so genannte
Pensionsreform aus dem Budgetbegleitgesetz 2003.
Und
zwar aus folgenden Gründen:
Die Gesetzesvorlage ist unausgegoren und in mehrfacher Hinsicht
verfassungsrechtlich bedenklich.
Die Verweigerung einer substantiellen Debatte mit den
SozialpartnerInnen durch den Bundeskanzler sowie die fehlende Bereitschaft des
Bundeskanzlers, auf die Vorschläge der Sozialpartner einzugehen und
Kompromisse zu suchen, hat das politische Klima in Österreich wesentlich
verschlechtert.
Der Regierung ist es nicht gelungen, der betroffenen Bevölkerung zu
erklären, warum die von ihr beabsichtigten massiven Beschneidungen zukünftiger
Pensionen in dieser Schärfe und vor allem in dieser Geschwindigkeit erfolgen
müssten, wo doch der Bundesbeitrag zum Pensionssystem in den nächsten Jahren
selbst nach Angaben der Bundesregierung unverändert bleibt.