Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 371

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Selbständige, Gewerbetreibende, Bauern –, die nicht mehr über kontinuierliche Er­werbsverläufe verfügen, die nicht kontinuierlich versichert sind, immer mehr zunimmt. Das wissen Sie genauso gut wie wir. Deshalb fordern wir eine Grundsicherung im Alter und zusätzlich – zweite Säule – eine Sozialversicherungspension, weil wir mit Sicher­heit Ihren Weg nicht mitgehen, dass Sie die zweite und dritte Säule zusätzlich stärken wollen. Das ist ja der Widerspruch in sich in Ihrem Pensionskonzept. (Abg. Scheibner: Sie sollten den Antrag vorlesen, nicht argumentieren!) – Herr Kollege Scheibner, der Antrag liegt Ihnen schriftlich vor, ich kann ihn in wesentlichen Punkten erläutern.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Sie haben noch 50 Sekunden Redezeit. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Dann hat das endlich ein Ende!)

 


Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): Was wir zusätzlich haben wollen, ist die Sicherung des Bundesanteils am Pensionssystem, denn ohne die solidarische Mitwir­kung des Bundes wird es auch in Zukunft kein solidarisches Pensionssystem geben. (Abg. Wittauer: 15 Minuten Halbwahrheiten! Nichts Inhaltliches!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Rechnung für diese Pensionsreform wird später beglichen. Die werden Sie mit Sicherheit zahlen müssen. (Beifall bei den Grü­nen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.08

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Öllinger in seinen Kern­punkten entsprechend der Geschäftsordnung erläuterte Entschließungsantrag der Ab­geordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde ist hinreichend unterstützt, wurde ge­schäftsordnungsgemäß erläutert, wurde gemäß § 53 GOG an die Abgeordneten ver­teilt und steht daher mit in Verhandlung und damit auch zur Abstimmung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut: 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend ein gerechtes Pensi­onssystem, eingebracht im Zuge der Debatte über das Budgetbegleitgesetz 2003 (59 d.B XXII. GP in der Fassung des Ausschussberichts 111 d.B. XXII. GP.)

Das Vorhaben der Bundesregierung, im Zuge der Budgetdebatte 2003 im Schnellver­fahren eine Veränderung des Pensionsrechts herbeizuführen, ist gescheitert.

In einem eigenen Antrag beantragen die Grünen daher den Entfall aller die so genann­te Pensionsreform aus dem Budgetbegleitgesetz 2003.

Und zwar aus folgenden Gründen:

Die Gesetzesvorlage ist unausgegoren und in mehrfacher Hinsicht verfassungsrecht­lich bedenklich.

Die Verweigerung einer substantiellen Debatte mit den SozialpartnerInnen durch den Bundeskanzler sowie die fehlende Bereitschaft des Bundeskanzlers, auf die Vorschlä­ge der Sozialpartner einzugehen und Kompromisse zu suchen, hat das politische Kli­ma in Österreich wesentlich verschlechtert.

Der Regierung ist es nicht gelungen, der betroffenen Bevölkerung zu erklären, warum die von ihr beabsichtigten massiven Beschneidungen zukünftiger Pensionen in dieser Schärfe und vor allem in dieser Geschwindigkeit erfolgen müssten, wo doch der Bun­desbeitrag zum Pensionssystem in den nächsten Jahren selbst nach Angaben der Bundesregierung unverändert bleibt.

 


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