Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 377

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Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Cap, Silhavy, Kolleginnen und Kollegen einen Ab­änderungsantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Cap, Gaál, Kolleginnen und Kollegen einen Ab­änderungsantrag eingebracht. – Ich darf auch die Bediensteten der Klubs bitten, bei den Abstimmungen und der Enunziation die Reihen der Abgeordneten zu verlassen.

Ich wiederhole: Weiters haben die Abgeordneten Dr. Cap, Gaál, Kolleginnen und Kol­legen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Dr. Cap, Lackner, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Die Abgeordneten Mag. Tancsits, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- be­ziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Des Weiteren haben die Abgeordneten Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen ein Verlan­gen auf namentliche Abstimmung gestellt, das sich auf den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Cap, Silhavy, Kolleginnen und Kollegen, den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Cap, Gaál, Kolleginnen und Kollegen, den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Cap, Lackner, Kolleginnen und Kollegen sowie auf die dritte Le­sung des Gesetzentwurfes bezieht.

Die Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen haben beantragt, den gegenständlichen Gesetzentwurf nach Beendigung des Verfahrens gemäß Artikel 42 Bundes-Verfassungsgesetz, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundespräsi­denten, einer Volksabstimmung zu unterziehen.

Hiezu liegt ebenfalls ein Verlangen auf namentliche Abstimmung vor.

Ich werde zunächst die namentliche Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Cap, Silhavy, Kolleginnen und Kollegen sowie über den Abände­rungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, soweit er sich mit dem Antrag der Abgeordneten Dr. Cap, Silhavy, Kolleginnen und Kollegen überschnei­det, also gleichen Inhalts ist, vornehmen.

Danach werde ich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Zusatz- be­ziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kol­legen sowie über die von diesem Abänderungsantrag betroffenen Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Sodann werde ich über die übrigen erwähnten Abänderungsanträge, dem gestellten Verlangen auf namentliche Abstimmung entsprechend, und schließlich über die noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberich­tes unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Tancsits, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen abstimmen las­sen.

Die namentliche Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Kol­leginnen und Kollegen auf Durchführung einer Volksabstimmung wird gemäß § 84 Abs. 2 des Geschäftsordnungsgesetzes nach der dritten Lesung erfolgen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir gehen daher so vor.

Die Abgeordneten Dr. Cap, Silhavy, Kolleginnen und Kollegen sowie die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben die Streichung folgender Bestimmungen beantragt: Art. 7 Z 1, 2, 5 sowie 11, Art. 10 Z 2, 3, 5, 7, 8 sowie 9, Art. 11 Z 1, 2, 3, 8, 9,


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