Präsident Dr. Heinz Fischer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Marek zu Wort. – Bitte.
20.15
Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ebenso wie 161 weitere Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses habe ich keinen Anspruch im Sinne der so heftig diskutierten Politikerpensionen und kann auch keinerlei solche Ansprüche mehr erwerben. Als junge Abgeordnete bin ich nun wirklich heilfroh, dass wir im Rahmen des Bezügegesetzes mit den vorgelegten Anträgen zu einem Konsens kommen konnten. Unser Klubobmann und der Klubobmann der Freiheitlichen Partei, Kollege Scheibner, haben die Änderungen bereits eingehend erläutert.
Leider haben sich aber in dem von Kollegem Walch und mir eingebrachten Abänderungsantrag zwei Tippfehler eingeschlichen.
Aus diesem Grunde bringe ich folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
in 2. Lesung
der Abgeordneten Christine Marek, Maximilian Walch, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Bericht des Budgetausschusses zum Antrag 132/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, und das Bundesbezügegesetz, BGBl. I Nr. 64/1997, geändert werden (116 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
In Artikel 2 Z 3 (Änderung des Bundesbezügegesetzes) wird in § 6 Abs. 1a der Ausdruck „Einkommenssteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 40/1988“ durch den Ausdruck „Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988“ ersetzt.
Begründung
Die Stammfassung des Einkommensteuergesetzes 1988 ist nicht in BGBl. Nr. 40/1988, sondern im BGBl. Nr. 400/1988 erschienen. Der Schreibfehler im Zitat soll daher korrigiert werden.
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Eine Bemerkung zu dem soeben von Kollegem Öllinger eingebrachten Abänderungsantrag, der in Wahrheit eigentlich ein Zusatzantrag ist: Es wird darin kein einziger Teil unseres Antrages geändert, sondern er enthält lediglich zusätzliche Vorschläge, denen wir allerdings nicht unsere Zustimmung geben werden. Was spricht dagegen, meine Damen und Herren der grünen Fraktion, unserem Antrag zuzustimmen?
Erlauben Sie mir aber, ebenfalls einige grundsätzliche Worte zum Thema Politikerbezüge, insbesondere aus der Sicht eines Neulings in diesem Haus, zu sagen. Kollege Jakob Auer hat als langjähriger Abgeordneter letzte Woche bereits mit großer Zustimmung aller Fraktionen darauf hingewiesen, dass eine adäquate Bezahlung von Politikern auch weiterhin sichergestellt sein muss. Ich möchte mich dem anschließen und das auch unterstreichen, denn nur dann können wir sicherstellen, dass auch weiterhin im Parlament alle Bevölkerungs- und Berufsgruppen vertreten sein werden, und nicht nur jene, die es sich leisten können. Nur dann haben wir hier eine echte Volksvertretung.