Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 402

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Marek zu Wort. – Bitte.

 


20.15

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssek­retär! Hohes Haus! Ebenso wie 161 weitere Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses habe ich keinen Anspruch im Sinne der so heftig diskutierten Politikerpensionen und kann auch keinerlei solche Ansprüche mehr erwerben. Als junge Abgeordnete bin ich nun wirklich heilfroh, dass wir im Rahmen des Bezügegesetzes mit den vorgelegten Anträgen zu einem Konsens kommen konnten. Unser Klubobmann und der Klubob­mann der Freiheitlichen Partei, Kollege Scheibner, haben die Änderungen bereits eingehend erläutert.

Leider haben sich aber in dem von Kollegem Walch und mir eingebrachten Abände­rungsantrag zwei Tippfehler eingeschlichen.

Aus diesem Grunde bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag  

in 2. Lesung

der Abgeordneten Christine Marek, Maximilian Walch, Kolleginnen und Kollegen be­treffend den Bericht des Budgetausschusses zum Antrag 132/A betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, und das Bundesbezüge­gesetz, BGBl. I Nr. 64/1997, geändert werden (116 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

In Artikel 2 Z 3 (Änderung des Bundesbezügegesetzes) wird in § 6 Abs. 1a der Aus­druck „Einkommenssteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 40/1988“ durch den Ausdruck „Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988“ ersetzt.

Begründung

Die Stammfassung des Einkommensteuergesetzes 1988 ist nicht in BGBl. Nr. 40/1988, sondern im BGBl. Nr. 400/1988 erschienen. Der Schreibfehler im Zitat soll daher korri­giert werden.

*****

Eine Bemerkung zu dem soeben von Kollegem Öllinger eingebrachten Abänderungs­antrag, der in Wahrheit eigentlich ein Zusatzantrag ist: Es wird darin kein einziger Teil unseres Antrages geändert, sondern er enthält lediglich zusätzliche Vorschläge, denen wir allerdings nicht unsere Zustimmung geben werden. Was spricht dagegen, meine Damen und Herren der grünen Fraktion, unserem Antrag zuzustimmen?

Erlauben Sie mir aber, ebenfalls einige grundsätzliche Worte zum Thema Politikerbe­züge, insbesondere aus der Sicht eines Neulings in diesem Haus, zu sagen. Kollege Jakob Auer hat als langjähriger Abgeordneter letzte Woche bereits mit großer Zustim­mung aller Fraktionen darauf hingewiesen, dass eine adäquate Bezahlung von Politi­kern auch weiterhin sichergestellt sein muss. Ich möchte mich dem anschließen und das auch unterstreichen, denn nur dann können wir sicherstellen, dass auch weiterhin im Parlament alle Bevölkerungs- und Berufsgruppen vertreten sein werden, und nicht nur jene, die es sich leisten können. Nur dann haben wir hier eine echte Volksvertre­tung.

 


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