Man kann jetzt hin und her rechnen, Faktum ist: Über der ASVG-Höchstbemessungsgrundlage sind das 15 Prozent an Abschlägen. Das ist ein Signal, auch in bestehende Politikerpensionen einzugreifen. Uns haben die Experten gesagt, das sei die absolute Höchstgrenze, die noch vor dem Verfassungsgerichtshof halten kann.
Aber auch das Regelpensionsalter wird hier
in Österreich, sage ich dazu, im Vergleich mit dem ASVG auf 65 Jahre
angehoben. Da frage ich Sie schon, vor allem in Richtung auch der
SPÖ-Abgeordneten, Folgendes: Was haben Ihre Abgeordneten im Europäischen
Parlament gemacht? Aber auch die Abgeordneten der ÖVP zum Europäischen
Parlament haben wahrscheinlich aus Österreich nicht diese Anweisung erhalten.
Was haben die gemacht? – Sie haben mitgestimmt, dass jetzt nach wie vor
bei einer neuen Regelung, mit der sich die Abgeordneten zum Europäischen
Parlament eine neue Politikerprivilegien-Regelung schaffen, diese Abgeordneten
mit 60 in Pension gehen können. Erklären Sie das den Österreichern! Wir
Freiheitliche werden bei der EU-Wahl den Österreichern sehr wohl erklären, dass
auch die Abgeordneten der sozialistischen Fraktion bereits für eine Pension ab
60 gestimmt haben. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Kräuter:
Sagen Sie uns, was mit Götz ist!)
Wenn Sie Herrn Dr. Götz ansprechen, so kann ich ruhig sagen: Er hatte einen Kollegen im Stadtsenat, den sozialistischen Finanzstadtrat Stoiser. Es gab auch einen ÖVP-Stadtrat Stoiser, aber der sozialistische Finanzstadtrat Stoiser war sozusagen im selben Paket wie Götz vor dem Verfassungsgerichtshof. Also: Kehren Sie von der SPÖ zuerst vor Ihrer eigenen Türe, und dann werfen Sie uns Götz vor! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Eder: Sie auch, Frau Kollegin!)
Aber es ist wichtig ... (Abg. Silhavy: Ihr Ehrenvorsitzender!) – Ich will den Herrn ehrwürdigen Grazer Ex-Bürgermeister hier nicht nennen, aber dieser ist auch in der Altpolitiker-Regelung; darin sind wir uns wohl einig.
Das Wichtigste jedoch an diesem neuen Gesetz ist, dass eine Begrenzung mit 75 Prozent gegeben ist und dass die Bezugsfortzahlung eingeschränkt wird.
Unser Klubobmann hat es schon ausgeführt:
Wenn es nach uns Freiheitlichen gegangen wäre – wir wären bereit gewesen,
das generell abzuschaffen. Wenn jemand in die Politik geht, weiß er vorher, was
ihn erwartet, das ist nichts Unvorhergesehenes. Jeder, der hier im Parlament
sitzt, sitzt freiwillig hier. Jeder hat sich freiwillig entschieden, in die
Politik zu gehen – so hoffe ich jedenfalls –, das heißt, das Mitleid
hält sich sozusagen in Grenzen. Und jeder weiß, dass er nachher keinen Anspruch
auf etwas hat und wieder zurück in einen Alltag außerhalb des politischen
Lebens muss. (Abg. Öllinger: Der schaut unterschiedlich aus!)
Deshalb sind wir durchaus dazu bereit, auch die Bezugsfortzahlung abzuschaffen, aber dazu waren Sie nicht bereit. Aber es ist ja noch Zeit, und Sie sind herzlich eingeladen, hier mitzustimmen, dass auch die Bezugsfortzahlung in diesem Fall auf drei Monate, für Politiker mit Berufsverbot auf sechs Monate reduziert wird. Die Diskussion und der Prozess sind ja etwas Permanentes, und das ist einmal ein erster großer Schritt. – Danke sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
20.26
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. Maximale Redezeit: 2 Minuten. Bitte den Sachverhalt und den Gegen-Sachverhalt darzustellen.
20.26
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Der Ordnung halber, Frau Kollegin Rossmann: Sie haben in Ihrem Redebeitrag behauptet, das Bezügegesetz stamme