Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 404

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Man kann jetzt hin und her rechnen, Faktum ist: Über der ASVG-Höchstbemessungs­grundlage sind das 15 Prozent an Abschlägen. Das ist ein Signal, auch in bestehende Politikerpensionen einzugreifen. Uns haben die Experten gesagt, das sei die absolute Höchstgrenze, die noch vor dem Verfassungsgerichtshof halten kann.

Aber auch das Regelpensionsalter wird hier in Österreich, sage ich dazu, im Vergleich mit dem ASVG auf 65 Jahre angehoben. Da frage ich Sie schon, vor allem in Richtung auch der SPÖ-Abgeordneten, Folgendes: Was haben Ihre Abgeordneten im Europäi­schen Parlament gemacht? Aber auch die Abgeordneten der ÖVP zum Europäischen Parlament haben wahrscheinlich aus Österreich nicht diese Anweisung erhalten. Was haben die gemacht? – Sie haben mitgestimmt, dass jetzt nach wie vor bei einer neuen Regelung, mit der sich die Abgeordneten zum Europäischen Parlament eine neue Poli­tikerprivilegien-Regelung schaffen, diese Abgeordneten mit 60 in Pension gehen kön­nen. Erklären Sie das den Österreichern! Wir Freiheitliche werden bei der EU-Wahl den Österreichern sehr wohl erklären, dass auch die Abgeordneten der sozialistischen Fraktion bereits für eine Pension ab 60 gestimmt haben. (Beifall bei den Freiheitli­chen. – Abg. Dr. Kräuter: Sagen Sie uns, was mit Götz ist!)

Wenn Sie Herrn Dr. Götz ansprechen, so kann ich ruhig sagen: Er hatte einen Kolle­gen im Stadtsenat, den sozialistischen Finanzstadtrat Stoiser. Es gab auch einen ÖVP-Stadtrat Stoiser, aber der sozialistische Finanzstadtrat Stoiser war sozusagen im sel­ben Paket wie Götz vor dem Verfassungsgerichtshof. Also: Kehren Sie von der SPÖ zuerst vor Ihrer eigenen Türe, und dann werfen Sie uns Götz vor! (Beifall bei den Frei­heitlichen. – Abg. Eder: Sie auch, Frau Kollegin!)

Aber es ist wichtig ... (Abg. Silhavy: Ihr Ehrenvorsitzender!) – Ich will den Herrn ehr­würdigen Grazer Ex-Bürgermeister hier nicht nennen, aber dieser ist auch in der Altpo­litiker-Regelung; darin sind wir uns wohl einig.

Das Wichtigste jedoch an diesem neuen Gesetz ist, dass eine Begrenzung mit 75 Prozent gegeben ist und dass die Bezugsfortzahlung eingeschränkt wird.

Unser Klubobmann hat es schon ausgeführt: Wenn es nach uns Freiheitlichen gegan­gen wäre – wir wären bereit gewesen, das generell abzuschaffen. Wenn jemand in die Politik geht, weiß er vorher, was ihn erwartet, das ist nichts Unvorhergesehenes. Jeder, der hier im Parlament sitzt, sitzt freiwillig hier. Jeder hat sich freiwillig entschieden, in die Politik zu gehen – so hoffe ich jedenfalls –, das heißt, das Mitleid hält sich sozusa­gen in Grenzen. Und jeder weiß, dass er nachher keinen Anspruch auf etwas hat und wieder zurück in einen Alltag außerhalb des politischen Lebens muss. (Abg. Öllinger: Der schaut unterschiedlich aus!)

Deshalb sind wir durchaus dazu bereit, auch die Bezugsfortzahlung abzuschaffen, aber dazu waren Sie nicht bereit. Aber es ist ja noch Zeit, und Sie sind herzlich eingeladen, hier mitzustimmen, dass auch die Bezugsfortzahlung in diesem Fall auf drei Monate, für Politiker mit Berufsverbot auf sechs Monate reduziert wird. Die Diskussion und der Prozess sind ja etwas Permanentes, und das ist einmal ein erster großer Schritt. – Danke sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.26

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Ab­geordneter Öllinger zu Wort gemeldet. Maximale Redezeit: 2 Minuten. Bitte den Sach­verhalt und den Gegen-Sachverhalt darzustellen.

 


20.26

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Der Ordnung halber, Frau Kolle­gin Rossmann: Sie haben in Ihrem Redebeitrag behauptet, das Bezügegesetz stamme


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