Professoren gab, die sagten: „Den Reformaufbruch wagen!“ – Das heißt aber auch: Was in Deutschland erlaubt ist, wird unseren Professoren schon lange gestattet sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren! Dritter Punkt der tatsächlichen Berichtigung: Sie behaupten, es gebe keine erkennbaren Erfolge, die mit unseren Beratungsaufträgen verbunden seien, sondern nur Belastungen für die Steuerzahler. Darauf muss ich Ihnen ehrlich antworten: Sie sehen offensichtlich den Wald vor lauter Bäumen nicht, denn so zahlreich, so erkennbar und beweisbar sind die Erfolge unserer Arbeit, und ich darf Ihnen dafür auch einige Beispiele nennen.
Sie sagen: Kosten durch Arthur Andersen: 4 290 000 €. – Das ist richtig. Die Einsparungspotentiale, die dem gegenüberstehen – und das sagen Sie leider nicht, daher auch keine Fairness –: Erster Punkt: Support-Prozesse, zum Beispiel Fuhrpark-Reform, Hausverwaltungsreform (Abg. Eder: Das weiß jeder Hausmeister!), Kanzleiwesen-Reform, Bibliotheken-Reform – Einsparungspotential: 46,1 Millionen € .
Zweiter Punkt: Buchhaltungsreform: Einsparungspotential 72,7 Millionen €.
Dritter Punkt: eine ganze Reihe von Arthur Andersen-Projekten in allen Ressorts der Bundesverwaltung mit einem Einsparungspotential von 109,1 Millionen €.
Meine Damen und Herren! Sie sehen: Es ist
erstens bedauerlich, dass diese Initiativen nicht schon von meinen Vorgängern
umgesetzt worden sind. Zweitens ist es wichtig und gut für den Steuerzahler,
dass wir diese Initiative ergriffen haben. Das wird die Kosten der Verwaltung
senken und einen Spielraum für Entlastungen bringen. (Beifall bei der ÖVP
und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren! Zweiter Punkt: Sie führen Kosten von A.T. Kearney für eine Reform des Vergabewesens in Höhe von 2,6 Millionen € an. – Das ist völlig richtig. Wir haben einmalig 2,6 Millionen € dafür ausgegeben, um eine BundesbeschaffungsgesmbH zu gründen, wozu Sie in den 30 Jahren, in denen Sie Verantwortung getragen haben, nicht in der Lage waren. Wir haben gesagt: Bündeln wir die Nachfragemacht des Bundes, kaufen wir billiger ein! Anstatt zwölf, 13, 14 Beschaffungsabteilungen nebeneinander zu haben, versuchen wir, für den Steuerzahler günstiger einzukaufen.
Das Beschaffungsvolumen hat im ersten Jahr 290 Millionen € betragen, die Einsparung durch diese Reformmaßnahme 29 Millionen €.
Meine Damen und Herren! Das Beschaffungsvolumen ist um weitere 250 Millionen € ausgeweitet worden. Wir rechnen in diesem Jahr daher mit Einsparungen jenseits der 50 Millionen €. 2,6 Millionen € stehen also einem Einsparungspotential, realisiert im Jahr 2002, von 29 Millionen € gegenüber. Heuer werden mehr als 50 Millionen an Einsparung dazukommen. Das ist ein mutiges Reformprojekt. Es nützt dem Steuerzahler, es reduziert die Kosten in der öffentlichen Verwaltung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Dritter Punkt: Sie führen Veräußerungen von Bundeswohnungen mit einem Gesamtkostenvolumen von 10,8 Millionen € an. (Abg. Eder: Das ist ein Skandal, was Sie da aufführen! Wer zahlt das? – Die Mieter zahlen dafür!) Meine Damen und Herren! Diesen 10,8 Millionen € werden Veräußerungserlöse in der Größenordnung von 600 Millionen bis 1 Milliarde € gegenüberstehen. Das heißt, das sind Kosten in einer Größenordnung von 0,82 Prozent bis 1,37 Prozent, ja nachdem wie hoch die Verkaufserlöse tatsächlich sein werden.
Vierter Punkt: Sie haben die KPMG angeführt. Kosten von 788 000 €. Sie haben nicht gesagt, dass dem Veräußerungserlöse für die Veräußerung des Bundesverlages in Höhe von 24 Millionen € gegenüberstehen.