Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 13

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noch nicht so weit vorgeschritten ist, dass diese Warnung überflüssig wäre, weil man vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Ich bitte vor allem Sie und die Herren und auch Damen, die im Justizressort tätig sind, das ebenso ernst zu nehmen, wie es die Opposition und auch Frau Dr. Fekter laut ihren Ankündigung tut. Das ist eine sehr sensible Materie.

Ich habe schon sehr oft in Diskussionen gesagt, es ist in Wirklichkeit nichts schlechter geworden, aber es wird über die Justiz und die Rechtsprechung zuviel geredet und zu viel Wind gemacht, und dann stimmt immer irgendetwas nicht. Diskussionen um Per­sonal- und Sacheinsparungen sind ein ganz eindeutiger Hinweis darauf. Ich will jetzt nichts unterstellen und niemandem etwas Böses unterstellen, aber ich bitte alle, die Frage der Gefährdung der Unabhängigkeit ernst zu nehmen. Das ist noch keine inhalt­liche, wenn Sie es so wollen, materielle Angelegenheit, aber das kann sich dazu ent­wickeln.

Herr Minister, Sie sind schon viele Stunden im Unterausschuss zum Thema Reform des strafprozessualen Vorverfahrens gesessen. Wir haben diese Warnungen auch in Bezug auf die Pläne beziehungsweise in Bezug auf die Regierungsvorlage betreffend die Reform des strafprozessualen Vorverfahrens, die wir im Unterausschuss disku­tieren, von Seiten der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erlebt. Wir diskutieren dort sehr engagiert, meine Damen und Herren! Es sind ja nur einige von Ihnen Mitglieder dieses Unterausschusses, daher erkläre ich Ihnen das.

Das ist eine Versammlung, bei der sozusagen das gesamte geistige und inhaltliche Po­tenzial – in diesem Fall das strafprozessuale und materiellrechtliche Wissen – des Justiz­bereiches zusammensitzt. Einmal waren wir im Lokal VIII, und einmal sind wir im Bundesratssitzungssaal gesessen. Wenn da etwas passieren würde, dann wäre das ein nicht wieder gutzumachender Schaden, so massiv ist dort die geballte Kompetenz vertreten. Das sind Menschen, die in ihren Wertungen unabhängig sind, nicht nur weil ihnen diese Unabhängigkeit sozusagen von Berufs wegen geboten ist, sondern weil sie unabhängige Universitätsprofessoren sind, die nicht auf Zuruf von Ministern, Parteien oder jemandem anderen agieren.

Der Tenor in dieser Diskussion ist jenseits von den inhaltlichen Fragen, auf die ich auch noch zu sprechen komme, Herr Bundesminister, immer die Frage nach der Vor­sorge in Bezug auf die personellen Kapazitäten. Das Parlament, der Nationalrat, kann nicht und wird nicht – für so vernünftig und verantwortungsbewusst halte ich uns selbst und schätze ich auch den Justizausschuss ein – Reformen beschließen, bei denen die finanzielle, in dem Fall die personelle Vorsorge für die Umsetzung der Reform nicht gegeben ist.

Herr Minister, wir haben das jetzt schon einige Male diskutiert: Sie wissen, dass sich die Grünen schon seit vielen Jahren – da waren Sie noch lange nicht (Abg. Mag. Mol­terer: Auf der Welt!) da, da habe ich Ihren Namen noch gar nicht gekannt – für die Reform des strafprozessualen Vorverfahrens eingesetzt haben. Diese Diskussion liegt also viele Jahre zurück, ist wahrlich eine über Jahrhunderte gehende Diskussion, näm­lich vom 20. in das 21. Jahrhundert, und ist ein das 19. Jahrhundert betreffendes Ge­setz. (Abg. Scheibner: Warst du da auch schon auf der Welt?) – Nein, da war ich noch nicht auf der Welt, Herbert Scheibner, aber während des Studiums musste ich mich damit beschäftigen.

Sie haben die Chance, es zu dementieren, nur die Zahlen des Budgets sprechen eine andere Sprache. Die Vorsorge für die Umsetzung Ihrer eigenen Regierungsvorlage ist, was das Budget angeht, keineswegs gegeben. (Beifall bei den Grünen.)

In der Regierungsvorlage ist davon die Rede, dass 80 bis 100 – die Zahl nach oben ist offen – Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mehr vorzusehen sind. Diese personelle


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