Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 14

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Vorsorge wäre jetzt zu treffen, denn wie wir wissen, küsst man Staatsanwälte nicht nur nicht, sondern sie fallen auch nicht vom Himmel. Das ist ein langer Ausbildungs­pro­zess. Richter und Staatsanwälte haben in Österreich die gleiche Ausbildung, sie ist also identisch. Es ist dies eine angemessene und gute Ausbildung, wiewohl auch in bestimmten Punkten reformbedürftig.

Das ist ein Prozess, der einer Legislaturperiode-Vorschau bedarf. Deshalb sind heute die Maßnahmen notwendig. Man kann nicht sagen, nein, das hat eine Legisvakanz von drei Jahren, vielleicht sogar noch länger, wir werden sehen, aber drei Jahre sind vorge­sehen, und dann schauen wir, wo die Staatsanwälte herkommen. Das ist fahrlässiges Vorgehen, das gefährdet tatsächlich den Ruf der österreichischen Gesetzgebung, in diesem Fall der Rechtsprechung. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte mich neben dieser Frage – heute geht es in erster Linie um das Budget – noch einigen nicht weniger wichtigen, aber von der Dimension her nicht so großen Punk­ten widmen. Neben dem Personal geht es auch immer um die Frage: Wie steht es um den Sachaufwand, sprich darum, wofür Österreich einmal einen europaweiten Ruf hatte? Wir waren so etwas wie Vorreiter im Bereich der Elektronisierung und im Be­reich des Einsatzes von elektronischen Möglichkeiten im Justizbereich. Das hat uns sehr gefreut. Wir haben unsere Wertschätzung diesbezüglich dem Justiressort auch im­mer ausgedrückt. Denken Sie an das Grund- und Firmenbuch!

Aber was ist in den letzten zwei, zweieinhalb Jahren – nicht von ungefähr deckt sich das genau mit der blau-schwarzen Regierungsperiode – passiert? – Stagnation, da ent­wickelt sich nichts weiter! Ich will nicht das, was in der Vergangenheit passiert ist, schlecht reden, aber ich will Sie intensiv auffordern, da etwas zu ändern. Jeder, der mit Gerichten zu tun hatte, kennt das.

Das ist wie bei der Gendarmerie, da haben Sie etwas gemeinsam. Wenn man zu einem Gendarmerieposten kommt oder in eine Gerichtskanzlei, dann hat man manch­mal das Gefühl, man kommt ins 19. Jahrhundert. In solchen Institutionen und Kanz­leien schaut es nicht überall, aber vielfach so aus. PCs, E-Mail, Zugang zur Elektronik für jeden Richter? – Davon sind wir weit entfernt, Herr Bundesminister! Das ist Realität. Die Pläne sind das eine, die Umsetzung ist das andere.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch zwei Bemerkungen zu Vorschlägen von Seiten der Frau Vorsitzenden des Justizausschusses. Ich bin neugierig darauf, was der Herr Bundesminister dann dazu sagen wird. Es ist meiner Meinung nach sehr simpel, den Gedankengang, die Justiz ist teuer – monetär gesehen –, das kostet Geld, und deshalb verlagern wir bestimmte Aufgaben und Teile der Rechtsprechung zu Schlichtungsstellen, nachzuvollziehen.

Das klingt doch wirklich einfach. Wir schaffen Schlichtungsstellen, und damit sind wir nicht mehr belastet. Ja, wir im Sinne des Budgets nicht, aber der österreichische Steuer­zahler und die österreichische Steuerzahlerin, also jene Menschen, die den Zugang zum Recht garantiert wissen müssen, sind dann die Gelackmeierten. Laut den Plänen, die in Bezug auf das Außerstreitgesetz und in Bezug auf das Mietrecht be­stehen, wird dann die Belastung genau auf die Rechtsuchenden umgewälzt.

Herr Minister Böhmdorfer, diesen Vorwurf wird Ihnen niemand ersparen können – und Sie sich selbst auch nicht, denn da brauchen wir nur einen Blick in das Budget zu machen: Fast nirgends wird so konsequent das Vorhaben der Bundesregierung umge­setzt, nämlich den Staat mittels Gebühren zu finanzieren, wie im Justizressort. 6 Pro­zent beträgt die Steigerung.

 


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