Vorsorge wäre jetzt zu treffen, denn wie wir wissen, küsst man Staatsanwälte nicht nur nicht, sondern sie fallen auch nicht vom Himmel. Das ist ein langer Ausbildungsprozess. Richter und Staatsanwälte haben in Österreich die gleiche Ausbildung, sie ist also identisch. Es ist dies eine angemessene und gute Ausbildung, wiewohl auch in bestimmten Punkten reformbedürftig.
Das ist ein Prozess, der einer
Legislaturperiode-Vorschau bedarf. Deshalb sind heute die Maßnahmen notwendig.
Man kann nicht sagen, nein, das hat eine Legisvakanz von drei Jahren,
vielleicht sogar noch länger, wir werden sehen, aber drei Jahre sind vorgesehen,
und dann schauen wir, wo die Staatsanwälte herkommen. Das ist fahrlässiges
Vorgehen, das gefährdet tatsächlich den Ruf der österreichischen Gesetzgebung,
in diesem Fall der Rechtsprechung. (Beifall bei den Grünen.)
Ich möchte mich neben dieser Frage – heute geht es in erster Linie um das Budget – noch einigen nicht weniger wichtigen, aber von der Dimension her nicht so großen Punkten widmen. Neben dem Personal geht es auch immer um die Frage: Wie steht es um den Sachaufwand, sprich darum, wofür Österreich einmal einen europaweiten Ruf hatte? Wir waren so etwas wie Vorreiter im Bereich der Elektronisierung und im Bereich des Einsatzes von elektronischen Möglichkeiten im Justizbereich. Das hat uns sehr gefreut. Wir haben unsere Wertschätzung diesbezüglich dem Justiressort auch immer ausgedrückt. Denken Sie an das Grund- und Firmenbuch!
Aber was ist in den letzten zwei, zweieinhalb Jahren – nicht von ungefähr deckt sich das genau mit der blau-schwarzen Regierungsperiode – passiert? – Stagnation, da entwickelt sich nichts weiter! Ich will nicht das, was in der Vergangenheit passiert ist, schlecht reden, aber ich will Sie intensiv auffordern, da etwas zu ändern. Jeder, der mit Gerichten zu tun hatte, kennt das.
Das ist wie bei der Gendarmerie, da haben
Sie etwas gemeinsam. Wenn man zu einem Gendarmerieposten kommt oder in eine
Gerichtskanzlei, dann hat man manchmal das Gefühl, man kommt ins
19. Jahrhundert. In solchen Institutionen und Kanzleien schaut es nicht
überall, aber vielfach so aus. PCs, E-Mail, Zugang zur Elektronik für jeden Richter? – Davon sind wir
weit entfernt, Herr Bundesminister! Das ist Realität. Die Pläne sind das eine,
die Umsetzung ist das andere.
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Noch zwei Bemerkungen zu Vorschlägen von Seiten der
Frau Vorsitzenden des Justizausschusses. Ich bin neugierig darauf, was der Herr
Bundesminister dann dazu sagen wird. Es ist meiner Meinung nach sehr simpel,
den Gedankengang, die Justiz ist teuer – monetär gesehen –, das
kostet Geld, und deshalb verlagern wir bestimmte Aufgaben und Teile der
Rechtsprechung zu Schlichtungsstellen, nachzuvollziehen.
Das klingt doch
wirklich einfach. Wir schaffen Schlichtungsstellen, und damit sind wir nicht
mehr belastet. Ja, wir im Sinne des Budgets nicht, aber der österreichische Steuerzahler
und die österreichische Steuerzahlerin, also jene Menschen, die den Zugang zum
Recht garantiert wissen müssen, sind dann die Gelackmeierten. Laut den Plänen,
die in Bezug auf das Außerstreitgesetz und in Bezug auf das Mietrecht bestehen,
wird dann die Belastung genau auf die Rechtsuchenden umgewälzt.
Herr Minister
Böhmdorfer, diesen Vorwurf wird Ihnen niemand ersparen können – und Sie
sich selbst auch nicht, denn da brauchen wir nur einen Blick in das Budget zu machen:
Fast nirgends wird so konsequent das Vorhaben der Bundesregierung umgesetzt,
nämlich den Staat mittels Gebühren zu finanzieren, wie im Justizressort. 6 Prozent
beträgt die Steigerung.