Kollegin Fekter, ist meiner Meinung nach die Entwicklung des Aufwands für Personal im Verhältnis zur Entwicklung des Aufwands für Sachkosten äußerst bedenklich. (Beifall bei den Grünen.)
Da handelt es sich nicht nur um die
Qualität der Rechtsprechung, sondern auch um das Vertrauen der Bevölkerung in
den Rechtsstaat als solchen. (Abg.
Dr. Trinkl: Beide sind vorhanden!) Ja! – Wenn das aufs
Spiel gesetzt wird, wenn wir aus Einsparungsgründen bei den Rechtsstellen
sehr knausrig umgehen (Abg. Dr. Fekter:
Steigerung um 9,6 Prozent!),
dann hat das zur Folge, dass insgesamt der gesellschaftliche Zustand im
Hinblick auf die Rechtssicherheit und das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht
mehr in der Qualität gewährleistet ist, in der wir es uns als achtreichstes
Land der Welt – ich betone: als achtreichstes Land! – leisten müssen. –
Das nur vorneweg. (Abg. Dr. Fekter:
Leisten wir uns auch!)
Ich darf dafür drei Beispiele nennen: Die Anforderungen steigen, wie Sie, Herr Minister, es selbst gesagt haben, und es sind Gesetze in Vorbereitung, die erhöhten Aufwand nach sich ziehen, und zwar auch personeller Natur. Das gilt für die gesamte Frage der Strafprozessreform. Da haben wir für 2006, ein Jahr, in welchem zusätzliche Richterstellen und Staatsanwaltsposten notwendig sind, noch nicht vorgesorgt. Ohne das wird es zu einer reinen Verpolizeilichung kommen, und das ist ein Rückfall sondergleichen gegenüber dem Status quo. (Beifall bei den Grünen.)
Sie selbst kennen vielleicht Bezirksgerichte, die einen Auslastungsgrad von über 336 Prozent haben, wie zum Beispiel in der Leopoldstadt. Bitte, wie soll da noch Rechtsqualität gewährleistet sein? Da nützt die sehr seriöse, sehr gute Arbeit im Ressort nicht viel. Vor Ort brauchen wir genügend Personal und genügend gute Ausstattung, damit die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig zu ihrem Recht kommen.
Es wurde auch auf die Verfahrensdauer hingewiesen; ich glaube, Kollegin Partik-Pablé war es. Diese ist in der Kürze sicherlich nicht mehr gewährleistet.
Auch im Bereich der Strafanstalten werden Personaleinsparungen gesellschaftspolitisch sehr negativ spürbar sein. Wenn dort an Personal eingespart wird, dann wird die Resozialisierungsquote geringer sein. Der persönliche Anspruch des Häftlings oder der weiblichen Person oder der Jugendlichen dort ist wesentlich. Ein persönlicher Anspruch kann durch nichts ersetzt werden. Wenn man die Zahl der Betreuungsstellen reduziert, so kommt es zu einem Rückschritt sondergleichen. Damit handelt man sich mehr Kriminalität ein, was wiederum zu einer Kostensteigerung führt.
Diese Eingangsbemerkungen sind als ein großes Plädoyer – ein juridisches Wort – zu sehen, und zwar für eine bessere Dotierung jenseits irgendwelcher Sparvolumina, jenseits der Argumentation von Frau Partik-Pablé in Richtung Schuldenabbau. In der Justiz geht es nicht um Schuldenabbau, sondern um den Aufbau und um die Erhaltung von rechtsstaatlichen Prinzipien. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Nun komme ich zu einem wesentlichen Detailbereich, der sich völlig konträr zu der sonstigen Sparpolitik im Justizressort abzeichnet und der geradezu ausufert, nämlich zu dem, was Immobilienvermittlungen für den Justizbereich insgesamt an Kosten ins Haus gebracht haben. Auch meine Vorrednerin Bures hat darauf schon hingewiesen.
Herr Minister, ich habe in an Sie gestellten Anfragen dieses Problem aufgegriffen. Herr Minister, rechtfertigen Sie jetzt, bitte, hier vor Ort, hier in diesem Hohen Haus, anlässlich dieser Budgetdebatte, wo es um Millionen geht, die Gebühr beziehungsweise den Vermittlungskostenrahmen, den Sie an Herrn Ernst Karl Plech im Juni 2002 in der Höhe – ich zitiere jetzt aus der Anfragebeantwortung, die Sie mir dankenswerterweise sehr korrekt übermittelt haben – von 607 476 €, zuzüglich 20 Prozent Mehrwertsteuer,