ausgezahlt haben. Das wurde gezahlt für eine Tätigkeit, die in keiner Weise finanziell abzugelten war.
Herr Bundesminister, Sie haben mir in Ihrer Anfragebeantwortung 265/AB zur Kenntnis gebracht, dass das Objekt City Tower Vienna bereits im Juli durch die Errichtungsgesellschaft Porr Ihrem Ressort vorgestellt worden war.
Im September – das steht in Ihrer Anfragebeantwortung – trat dann der Vermittler auf den Plan und vermittelte etwas, und genau das ist das rechtlich Bedenkliche. Lesen Sie nach unter der Maklerrechts-Gesetzgebung beziehungsweise bei den Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler, BGBl. Nr. 297/1996! Darin heißt es, dass Vermittlungstätigkeit nur dann gegeben ist, wenn das Objekt neu ist, wenn das Objekt nicht bekannt ist. Aber das Objekt war im Juli schon vorgestellt worden, und im Oktober zahlten Sie einer Person etwas dafür, dass sie vermittelt. Das ist meines Erachtens nicht nur ein Verstoß gegen die Rechtspraxis laut Maklerverordnung, sondern das ist in höchstem Maße einer Überprüfung durch den Rechnungshof würdig.
Herr Minister! Sie geben das Geld auf der einen Seite freigiebig beziehungsweise mit vollen Händen aus. Das ist in Schilling ausgedrückt ein Millionenbetrag. Sie zahlen einen Millionenbetrag für eine Vermittlungstätigkeit, und dann antworten Sie mir auf meine Anfrage, das sei billig gewesen, weil es nur 1,5 Monatsmieten seien, was normalerweise Maklern bei diesem Mietenvolumen zustehe. – Das stimmt, vergleichsweise war es billig, nur war es völlig überflüssig! Doch das verschweigen Sie. Völlig überflüssig war das! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich habe mir extra einen Auszug aus den Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler besorgt. Im Allgemeinen Teil heißt es unter § 1: „... die erstmalige Nennung eines bisher unbekannten Interessenten...“ oder eines Objekts. – Darum geht es! Im Juli war es bekannt, und im Oktober wurde es dann groß verhökert, und die Provision zahlten Sie dann im Juni 2002.
Ich möchte wissen: Ist der Mietvertrag schon unterzeichnet, denn an sich ist ein Vorschuss in dieser Größenordnung überhaupt nicht gewährleistet?
Herr Minister, da sind Sie uns mehr als
eine Antwort schuldig, da sind Sie uns eine Rechtfertigung schuldig, und ich
glaube, die bleiben Sie uns auch schuldig. Gerade angesichts dessen, was sich
sonst an Sparmaßnahmen im Justizressort abspielt, vor Ort in den Gefängnissen
abspielt, vor Ort in den Landes- und Bezirksgerichten abspielt, ist das nicht
nur eine blanke Verhöhnung, sondern meiner Meinung nach – und dazu stehe
ich – sogar ein justizpolitischer Skandal. (Beifall bei den Grünen.)
10.09
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer zweiten Wortmeldung hat sich Herr Bundesminister für Justiz Dr. Böhmdorfer gemeldet. Restredezeit: 16 Minuten. – Bitte, Herr Bundesminister.
10.09
Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Sie haben Recht, Frau Abgeordnete, ich bin Ihnen Antwort und Rechenschaft schuldig, und ich gebe Ihnen diese gerne, insbesondere in dieser Frage, weil in dieser Frage nicht nur Irrtümer, sondern auch unrichtige Meldungen verbreitet werden.
Ich weiß nicht, wie Sie die Anfrage, die korrekt beantwortet ist, wie Sie sagen, interpretieren, tatsächlich war der Zeitablauf so: Dieses Projekt wurde im Juni 2001 dem Justizministerium angeboten. Damals bestand bereits ein Alleinauftrag des Maklers. Es wurde dem Sektionschef Dr. Fellner am 3. Juli präsentiert, es wurde am 7. August mir präsentiert, und es wurde am 31. August 2001 der erste Kontakt mit dem Bauführer,