mit der Baufirma hergestellt. Ich betone: Nicht mit dem Makler, sondern mit dem Bauführer. Sie haben sich da offensichtlich geirrt.
Dann hat es zahllose Besprechungen ... (Zwischenruf der Abg. Dr. Gabriela Moser.) Sie haben es falsch interpretiert! – Dann haben wir eine Reihe von Besprechungen durchgeführt, und die Mietvertragsunterzeichnung erfolgte am 22. Feber 2002. Das heißt, es war im Rahmen eines Alleinauftrages die Zusammenarbeit mit dem Makler notwendig, richtig und letztlich auch erfolgreich.
Zur Provisionshöhe bin ich Ihnen auch Rechenschaft schuldig, die ich Ihnen gerne geben werde. – Tatsache ist, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen der Makler drei Monatsmieten Anspruch auf Provision hätte. Es ist gelungen, diesen Provisionsanspruch zu halbieren. Es ist eine hohe Summe. Ich geben Ihnen Recht, dass man diese hohe Summe hinterfragen muss und soll.
Aber ich sage Ihnen eines: Man muss die
Maklerprovision auch anders sehen, nämlich so wie der Oberste Gerichtshof.
Dieser sagt, dass eine Maklerprovision nur bei einer erfolgreichen Vermittlung (Zwischenruf der Abg. Bures) –
darf ich ausreden?! – zu bezahlen ist und gleichzeitig – das sagt der
Oberste Gerichtshof – eine Entschädigung für viele andere fehlgeschlagene
Vermittlungsversuche darstellt. Das ist nicht eine Zahlung wie bei einem Arzt
oder bei einem Rechtsanwalt, die man auf jeden Fall für geleistete Arbeit, auch
wenn sie nicht erfolgreich ist, leisten muss, sondern das ist eine andere Form
der Abrechnung. Das ist nun einmal im System so, daran kann der Justizminister
und niemand anderer etwas ändern. Diese Provision wurde im gegenständlichen
Fall halbiert. Aber trotzdem ist diese Summe – ich gebe das zu –
hoch. Aber ich kann es nicht ändern. Ich kann nicht die Gesetze außer Kraft
setzen, wenn es notwendig ist, eine solche Provision zu bezahlen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Gabriela Moser.)
Darf ich fortsetzen? – Zum Projekt selbst: Es war notwendig, für drei Gerichte eine ideale Umgebung zu suchen. Der monatliche Mietzins, den wir für die alten Gebäude, die durch eine Straße getrennt sind, bezahlt haben – das eine Gebäude ist 1887 errichtet worden, das andere in der Riemergasse 1908 –, betrug 12,6 € pro Quadratmeter – und 13 € pro Quadratmeter bezahlen wir jetzt. Das ist, bitte, kein wesentlicher Unterschied. Die Infrastruktur ist wesentlich besser: Es gibt beim neuen Gebäude zwei U-Bahn-Linien, vier Straßenbahnlinien, eine Autobuslinie, fünf Schnellbahnlinien und einen Verkehrsknotenpunkt. Beim alten Gebäude gibt es nur eine Straße und einen Taxistand.
Das Baujahr des neuen Gebäudes ist 2003,
und das Gebäude ist daher entsprechend modern. Wir haben in der Endphase
mitgeplant. Es gibt Sicherheitseinrichtungen für Untergeschoße, eine
Tiefgarage, acht Liftanlagen, klimatisierte Räume und eine entsprechende
Beleuchtung – das bei einer in etwa gleich hohen Miete pro Quadratmeter.
Ich bitte Sie zu akzeptieren, dass dieses Projekt in höchstem Maße
wirtschaftlich sinnvoll war und ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und
der ÖVP.)
10.13
Präsident Dr. Andreas
Khol: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. Gewünschte Redezeit:
5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
10.13
Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es war das vorhin ein typisches Beispiel, wie Skandalisierungspolitik, die leider Gottes immer wieder von den Grünen betrieben wird, fehlschlägt – ob das die Abfangjäger betrifft oder ob es um ein anderes Thema, wie etwa das heute hier diskutierte, geht. Glauben Sie, dass das Justizministerium bei einem Makler plötzlich kein Kunde