Commerce, aber auch beim Einsatz elektronischer und moderner Mittel in der Justiz, wo Österreich, wie heute schon ausgeführt wurde, in Europa und auch in der Welt im Spitzenfeld zu finden ist. In diesen Bereichen ist einiges gelungen.
Aber es liegen auch noch sehr große Vorhaben vor uns: Reformen bei der Strafprozessordnung wie die Reform des Außerstreitgesetzes, die Verbesserung des Opferschutzes, Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung oder auch die Verbesserung der rechtlichen Situation von Heiminsassen, wie es heute schon erwähnt wurde, und vieles andere mehr.
Ich empfehle dem Kollegen Jarolim, der, glaube ich, jetzt nicht mehr im Saal ist – aber ich werde es ihm nachher auch noch persönlich sagen –, das Studium des Regierungsprogramms, denn wenn er sagt, es gebe keine Zukunftsaussichten in der Justiz, so möge er bitte nachlesen. Im Regierungsprogramm sind mehr als drei Seiten lang sehr viele ganz besonders wichtige Zukunftsaussichten für die Justiz aufgelistet. Wir werden diese mit Ihnen oder auch ohne Sie sicherlich gemeinsam umsetzen.
Kollege Jarolim – und das ist dazu angetan, dass das eher nicht gemeinsam funktionieren wird, wie es in der Justiz eigentlich Tradition ist – hat sich darauf beschränkt, heute polemisch zu sein und von einem Zeitalter der Inquisition, das wieder auf uns zukomme, zu sprechen.
Ich kann das nur darauf zurückführen, Herr Kollege Jarolim, dass Sie sich offensichtlich nicht die Mühe gemacht haben, überwiegend bei den Sitzungen des Unterausschusses anwesend zu sein. Sie haben eher durch Abwesenheit geglänzt.
Ihr Beitrag war Polemik, Ihre Beiträge
waren Geschäftsordnungsdebatten und keine inhaltlichen Beiträge. Bei diesen
Unterausschüssen zur Strafprozessordnung (Abg. Mag. Wurm: Sie
haben sich nicht zu Wort gemeldet!) – lassen Sie mich ausreden! –
ist sehr konstruktiv mit sehr vielen Experten gesprochen worden. Das Resümee
war keineswegs, wie es Herr Kollege Jarolim sehr einseitig im Gedächtnis hat,
dass das eine Rückkehr in das Zeitalter der Inquisition wäre, sondern dass für
eine Regelung des vorprozessualen Verfahrens dringender, auch juristischer
Handlungsbedarf besteht und dass mit den Vorschlägen, die vorliegen, im
Prinzip der richtige Weg beschritten wird, wenngleich vielleicht in einigen
Bereichen Abänderungen notwendig sind und auch die Meinung der Experten mit
einfließen soll. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich hoffe – und ich darf die
Kolleginnen und Kollegen von der Opposition dazu aufrufen –, dass Sie zu
dem in den früheren Jahren bewährten Weg einer gemeinsamen konstruktiven Arbeit
im Justizbereich zurückkehren. Anstatt hier reine Polemik zu betreiben, sollten
Sie gemeinsam mit uns an den notwendigen Reformen arbeiten. Unser Land und
seine Bürger würden es Ihnen danken. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP
und den Freiheitlichen.)
10.01
Präsident Dr. Andreas Khol: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Moser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
10.01
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Liebe Besucher des Plenarsaales! Dass die Justizpolitik jenseits anderer politischer Materien eine außerordentliche Stelle einnehmen soll, ist heute schon einmal betont worden. Als Historikerin sehe ich die dritte Gewalt im Staat, die Unabhängigkeit der Justiz, den kostengünstigen, nicht privilegierten Zugang zum Recht als echte zivilisatorische Leistung an, zu der wir wirklich jahrtausendelang gebraucht haben. Vor diesem Hintergrund, Herr Minister und Frau