Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 49

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Es ist jetzt an der Zeit, dass wir uns den budgetären Fragen zuwenden, denn auch 0,78 Prozent – oder seien es irgendwann 0,88 Prozent; wie ich meine, vielleicht immer noch zu viel – des Bruttoinlandsprodukts verdienen es, dass man korrekt und sorgsam plant (Ruf bei der ÖVP: Das geschieht ja natürlich: korrekt und sorgsam geplant!) und auch im Verteidigungsressort einmal gescheite Budgetpolitik betreibt.

Ich möchte das nicht Minister Platter vorwerfen, aber ich erinnere mich an mittlerweile Dutzende Passagen in mehreren Rechnungshofberichten, in denen genau auf diesen Umstand hingewiesen wird, nämlich darauf, dass es bei der Planung des Budgets des Verteidigungsministeriums massiv hapert, und zwar immer wieder und grundsätzlich genau bei jenen Dingen, die uns auch heute beschäftigen, nämlich bei den größeren Beschaffungsvorgängen. (Beifall bei den Grünen.)

Wissen Sie, warum? – Weil ständig Vorbelastungen eingegangen werden. Auf der einen Seite wird die Knappheit des Budgets bejammert, auf der anderen Seite werden ständig Rüstungsausgaben gemacht, sodass selbiges Budget völlig stranguliert wird und für möglicherweise – möglicherweise, sage ich – sinnvolle Aufgaben – jedenfalls aus Ihrer Sicht – innerhalb des Bundesheeres dann überhaupt kein Geld mehr da ist. Das ist eine chaotische Vorgangsweise. Sie sollten in diesem Budget wirklich einmal die entsprechenden Schwerpunkte setzen, wenn Sie schon meinen, dass so viel Geld dafür ausgegeben werden muss.

Ich komme jetzt, weil wir das Budget diskutieren, zu einem ganz anderen Aspekt und darf noch einmal den Rechnungshof bemühen. Der Rechnungshof sagt – wieder in Anlehnung an das Finanzministerium; also beide sagen das –, dass Gesetzes­be­schlüsse tunlichst die mit dem Beschluss zusammenhängenden Kosten ausweisen sollen. Das sagt nicht nur der Rechnungshof, und nicht nur der Finanzminister predigt das regelmäßig zu Recht – Herr Staatssekretär Finz weiß das auch genau, er war ja im Rechnungshof –, sondern das sagt auch das Bundeshaushaltsrecht. Das Bundeshaus­haltsrecht ist nicht irgendein Rechtsbestandteil, sondern zumindest im Zusammenhang mit dieser Debatte ein sehr wichtiger und gewichtiger.

Sie von den Koalitionsparteien haben, ohne dass Sie es bis heute registrieren wollten oder wissen wollen – Sie werden es wahrscheinlich auch jetzt nicht zur Kenntnis nehmen, ich sage es Ihnen aber trotzdem, denn vieles muss ja öfter gesagt werden –, mit Artikel 69 des Budgetbegleitgesetzes, das Sie mit mehr oder weniger Jubel vor­gestern Abend mit Mehrheit verabschiedet haben, massiv gegen das Bundeshaus­haltsrecht verstoßen. Und darüber sollten wir jetzt kurz reden.

Sie haben gegen § 45 verstoßen (Ruf bei der ÖVP: Was hat das mit dem Bundesheer zu tun?), weil Sie in diesem Punkt nicht die gesamten Kosten dieses Beschaffungs­vorganges ausweisen. (Abg. Großruck: Kogler, aufpassen, die SPÖ ist verurteilt worden!) Ja wegen so etwas! Sie können mich doch nicht schrecken mit irgendwelchen Drohungen. (Abg. Brosz: Das ist ein Parlament! Das ist ein Parlament!) Wir haben schon genug Verhandlungen gewonnen. (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Grünen.)

Der Punkt ist, dass wir auf das Bundeshaushaltsrecht rekurrieren, und es sollte Sie als Abgeordneten interessieren, ob diesem entsprochen wurde oder nicht. (Beifall bei den Grünen.)

Wir sagen Ihnen, dass die 1,969 Milliarden € bei weitem nicht die gesamten Kosten sind, die mit der Beschaffung in diesem einen Akt zusammenhängen. Weitere System­kosten wären hier hinzuzurechnen. Das ist ganz klar, aber das haben Sie nicht gemacht – das wird uns noch lange beschäftigen.

Den Hintergrund dafür, dass Sie es nicht gemacht haben, haben wir schon öfter diskutiert – das ist richtig, ich wiederhole es trotzdem –: Der Hintergrund ist, dass Sie


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