mit aller Gewalt unter 2 Milliarden € Gesamtpreis kommen wollten – auch wenn es nicht der Wahrheit entspricht. Der Hintergrund ist, dass Sie auf diese Art und Weise die Kosten der Zwischen- und Übergangslösung herausbekommen haben. Und da nährt sich ja der Verdacht des Schiebungsvorwurfs – das können Sie ruhig wieder entgegennehmen –, da man nicht in der Lage ist, rechtzeitig die Eurofighter zu liefern, und deshalb sind diese Kosten da nicht enthalten; das halte ich für ein gravierendes Problem.
Ich sage Ihnen: Diese Vorgangsweise verstößt gegen § 45 des Bundeshaushaltsrechts. (Abg. Scheibner: Aber ist ja nicht wahr!) Da hilft es Ihnen überhaupt nichts, wenn Sie, Herr Kollege Platter, sagen: Zuerst muss der zweite Schritt gemacht werden. Kaufen wir einmal die Eurofighter, und dann machen wir den ersten Schritt und schauen uns nach einer Übergangslösung um! (Abg. Wittauer: Herr Abgeordneter Kogler! Man kann das wiederholen, wiederholen, wiederholen, es wird nicht wahrer! Die Unwahrheit bleibt die Unwahrheit!) – Es wird immer wahrer (Abg. Scheibner: Das ist nicht möglich, denn die Unwahrheit kann nicht wahrer werden!), beruhigen Sie sich!
Es ist klar, dass diese Kosten Bestandteil
dieses Vorgangs sind, aber Sie haben sie herausreklamiert, und zwar nicht nur aus
den öffentlichen Darstellungen, sondern auch gegen die Intentionen des
Bundeshaushaltsgesetzes, und das mache ich Ihnen zum Vorwurf. Deshalb
entspricht Artikel 69 des Budgetbegleitgesetzes, den Sie beschlossen
haben, nicht dem Bundeshaushaltsgesetz. (Abg.
Wittauer: Ich kann nichts dafür,
wenn Sie es nicht lesen können!)
Aber nicht genug damit: Sie haben mit diesem Artikel 69 ganz anderen simplen Gesetzesbestimmungen nicht entsprochen, interessanterweise jenen, die das Finanzministerium von den anderen sonst immer einmahnt, Herr Staatssekretär Finz.
Was sagt § 14 Bundeshaushaltsgesetz? – Nehmen wir Abs. 1 Z. 1: „ob und inwiefern die Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen voraussichtlich“ vermehrte „Ausgaben ... für den Bund verursachen wird“. – Das müssten Sie zumindest in den Erläuterungen bekannt geben, aber das haben Sie nicht gemacht!
Artikel 69 ist ein einziger peinlicher Torso: Er hat mit „XXX“ begonnen, und hat mit irgendeiner Zahl geendet, die nicht stimmt!
Die Erläuterungen verschweigen gegen die Intentionen des Gesetzes – zumindest gegen die Intentionen, wenn nicht gegen die genauen Buchstaben des Gesetzes – die Kosten, die mit dieser Beschaffung im Zusammenhang stehen; das sind wieder jene der Übergangslösung. Und das sind dann – da kommen wir zu den Betriebskosten, die Sie auch aus der Bewertung herausreklamiert haben, was den Vergabeakt betrifft ... (Abg. Scheibner: Die waren nie drinnen, Herr Kollege!) – Das ist ja der Fehler, den wir Ihnen zum Vorwurf machen. (Abg. Scheibner: Wieso? Die stehen ja nicht fest! Wie wollen Sie etwas bewerten, was nicht feststeht? – Weitere Zwischenrufe.)
Die Ausschreibung hat verlangt, dass über die Betriebskosten Auskunft zu geben ist, und Sie haben nachher gesagt: Das kann man nicht überprüfen, das sind Herstellerangaben, geben wir sie lieber heraus. – Natürlich war das ein Vorteil für Eurofighter.
Wie dem auch war, ich sage Ihnen etwas anderes: § 14 erzeugt die Notwendigkeit, zumindest in den Erläuterungen die Folgekosten auszuweisen. Das ist ein guter Paragraph. Sie aber haben mit Absicht und mit Anlauf darauf verzichtet (Abg. Scheibner: „Mit Anlauf“? Was heißt „mit Anlauf“?), Sie sind darüber hinweggegangen. Sie sind mit Anlauf in ein Becken gesprungen, werfen den anderen aber vor, Sie würden beschüttet werden. Sie hupfen mit Anlauf in den Gatsch, regen sich nachher aber auf, wenn die Flecken überall picken. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)