Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 51

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Das betrifft in erster Linie den Finanzminister und weniger Sie (Abg. Scheibner: Ich habe nur gefragt, was der „Anlauf“ ist!), das weiß ich schon, aber das ist der Gesamt­zusammenhang, den wir uns noch lange vornehmen werden. Sie brauchen sich nicht der Hoffnung hinzugeben, dass man deshalb aufhört. (Zwischenruf des Abg. Murauer.)

Sie sind nicht in der Lage, die Vorwürfe zu entkräften. Sie haben sogar in mehreren Passagen gegen das Bundeshaushaltsgesetz verstoßen, und jetzt wollen Sie immer noch zwischenrufen und nach dem Staatsanwalt schreien, den wir einschalten sollen. (Abg. Murauer: Sie haben es bis heute nicht gemacht!)

Ich sage Ihnen etwas: Politische Verantwortung wird nicht vor dem Staatsanwalt ge­klärt, sondern vor einem Untersuchungsausschuss. Und Sie können uns nicht vor­werfen, dass Sie mit Ihrer Mehrheit hier den Untersuchungsausschuss blockieren. Das ist Ihre Methode! Gehen Sie also einmal in sich und drehen Sie die Vorwurfslage nicht ständig um!

Was anderes soll aufklärungsbedürftig sein, als dass sich ein Finanzminister der Re­publik in der Not der Beantwortung einer sehr gescheiten Dringlichen Anfrage auf der Flucht nach vorne vergaloppiert und zugegeben hat, dass er vor der so genannten Typenentscheidung Kontakte gehabt und sogar Verhandlungen, wie er gesagt hat, mit einem der Bieter – und nur mit einem der Bieter! – geführt hat. Das ist abenteuerlich! Überall anders hätte das schon längst zu einem Untersuchungsausschuss geführt, und Sie wehren sich dagegen und halten der Opposition vor, Sie würde mit Dreck um sich werfen. (Ruf bei der ÖVP: Durchs Reden kommen die Leute zusammen!) Das ist doch völlig abenteuerlich! Das ist eine Flucht nach vorne, die völlig durchschaubar ist und die immer mehr Leuten zu denken gibt.

Ich darf zusammenfassen: Sie haben, was die rechtliche Frage betrifft, noch vor einem Jahr gesagt, eine Befassung des Parlaments sei nicht notwendig. Die Forderung nach einer Volksabstimmung, die die Grünen, aber auch die Sozialdemokraten erhoben haben, wurde damit zurückgewiesen, dass Sie gesagt haben, dass es keine parlamen­tarische Befassung mit dem Beschaffungsvorgang gibt.

So schlecht wollen Sie das Bundeshaushaltsrecht kennen? Oder kennen Sie es wirklich nicht? Das ist vielleicht gar nicht so entscheidend. Das war der Stand von vor einem Jahr.

Dann haben wir Sie davon überzeugt, dass es sehr wohl eine finanzgesetzliche Er­mäch­tigung braucht. Dann haben Sie „xxxx“ geschrieben. Dann haben Sie „1,3 Mil­liarden“ geschrieben, was nachweislich falsch ist. Dann haben Sie „1,9 Milliarden“ geschrie­ben, damit es vergaberechtlich irgendwie hält. Das ist auch falsch und wird uns noch beschäftigen!

Dann stellte sich heraus, dass Sie nicht einmal die simpelsten Bestimmungen der ge­setzlichen Vorgaben erfüllt haben, weil Sie – und da steckt etwas dahinter – die Folge­kosten verschweigen wollten. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn Sie schon von dem Schiebungsvorwurf nichts mehr hören wollen, hätten Sie doch wenigstens bundeshaushaltsrechtlich einigermaßen entsprechen können. Wenn Sie sich bei der Budgetdebatte darüber aufregen, dass Sie jemand darauf hinweist, dass das Bundeshaushaltsrecht mit Ihrer Gesetzesbeschlussfassung mit Füßen getre­ten wurde, dann zeigt das nur, dass Sie entweder keinen Plan haben oder schlechten Willens sind, jedenfalls aber, dass Sie noch genug Aufklärungsbedürftigkeit auf sich ziehen. – Gehen Sie in sich! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)


12.01

 


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