Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 126

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lung für die Bauarbeiter: All das wird 2004 kommen, das ist Zukunftsmusik für die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer! – Danke. (Beifall bei den Frei­heitlichen und der ÖVP. – Abg. Öllinger: „Zukunftsmusik?“ – Ein Trauerspiel ist das!)

16.42

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Becher. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


16.42

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­deskanzler! Herr Minister! Nur ganz kurz zu meinem Vorredner: Ich darf Ihnen versichern, dass das Gegenteil von dem der Fall ist, was Sie hier prophezeit haben, dass wir nämlich den Beschluss, der hier gefasst wurde, ganz sicher nicht zur Kenntnis nehmen und ihn revidieren würden. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun zurück zur Realität. Ich spreche hier für den Bautenausschuss und möchte kurz zu den Folgen eines möglichen Verkaufs der BUWOG-Wohnungen Stellung nehmen, denn Tatsache ist, dass ein Einzelverkauf gescheitert ist – aus verschiedenen Grün­den, auch deshalb, weil die Latte sehr hoch gelegt wurde – und von den Mietern nicht wahrgenommen wurde und nur zirka 1 000 Wohnungen zum Verkauf anstehen.

Es wird aber weiter betrieben, und deshalb wurden – wir haben das gestern schon be­sprochen – Berater hereingeholt: Lehman & Brothers und eine befreundete Rechts­anwalts­kanzlei, wofür wir 10,9 Millionen € zu bezahlen haben; so viel kostet das näm­lich.

Jetzt ist ein Gesetz über die Verwertung der Bundesimmobilien in Vorbereitung, und dieses Gesetz sieht zwei Varianten vor. Die erste Variante ist die, dass die Immobilien der Bundeswohnbaugesellschaft direkt an dritte Investoren verkauft werden sollen. – Das ist aber nur dann möglich, wenn dazu auch ein Gesetzesbeschluss gefasst wird, denn die Investoren wollen ja einen Gewinn lukrieren, wenn sie das kaufen. Das heißt, das WGG müsste geändert werden, und das würde dann aber für alle Gemeinnützigen gelten. Das heißt, die Obergrenze bei der Wiedervermietung würde aufgemacht, und das wäre eine sehr fatale Situation, weil letztendlich natürlich auch das System der Ge­meinnützigkeit und die Wohnbauförderung auf dem Spiel stünden, denn was würde dann noch gemeinnützige Wohnungen von privaten Mietwohnungen unterscheiden?

Die zweite Möglichkeit, die darin eröffnet wird, ist, dass die Immobilien der Bundes­wohn­baugesellschaft an die BIG übertragen werden. In diesem Falle hätte die BIG wieder zwei Möglichkeiten. Sie hätte einerseits die Möglichkeit, die Immobilien selbst zu verkaufen, was eine Nachbesserungspflicht nach sich ziehen würde, nämlich die Differenz zwischen Buch- und tatsächlichem Verkaufswert müsste hinterlegt werden. Dann würde aber dasselbe Problem auftreten wie bei Variante eins. Das heißt, es müsste für zukünftige Käufer, Investoren ein lukrativer Gewinn eröffnet werden – daher ist das nicht wahrscheinlich.

Zu befürchten ist, dass Direktanteile der BIG direkt an dritte Investoren verkauft wer­den. Es gibt ja auch schon Hinweise darauf, wer das sein könnte. In einem Zeitungs­artikel vom 31. Mai wird die Immofinanz genannt, die sich dafür interessieren könnte. Wenn man da wieder die personellen Zusammenhänge kennt, weiß man, dass der Makler für die Immofinanz Herr Plech ist, der gleichzeitig im Aufsichtsrat der BUWOG sitzt. (Abg. Öllinger: Manchmal gibt es Zufälle, da staunt man nur!)

Wenn das der Fall wäre – das wäre natürlich ein sehr günstiger Kauf, da ja die Be­wertung nach dem Buchwert erfolgen würde; die Nachbesserungspflicht entfällt –, wer würde das dann bezahlen? – Die Zeche würde in diesem Fall der Steuerzahler zahlen.

 


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