Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 24. Sitzung / Seite 53

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gerufen hat, ein Nationales Waldprogramm erarbeiten möchte. Darin sollen all diese Themen sehr deutlich zur Sprache kommen.

Meine Damen und Herren! Die Nachhaltigkeit in der Forstwirtschaft sollte auch für die Politik im Allgemeinen Gültigkeit haben. Wir müssen einfach hin zu einem Nachhaltig­keitsstaat! Stimmen Sie daher diesem Nachhaltigkeitsbudget zu! – Danke schön. (Bei­fall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

11.39

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steier. – Bitte.

 


11.39

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich habe bereits in der Vorwoche in einer Rede kritisiert, dass die Finanzierungskraft der Gemeinden durch Verluste infolge von Steu­er- und Abgabenkürzungen schwer in Mitleidenschaft gezogen wird. Diese Kritik kann ich, was den Umweltbereich der Budgets 2003 und 2004 betrifft, nur wiederholen. Ich möchte dies in der Folge an einigen Punkten festmachen.

Beispiel eins: Wasserwirtschaft. Es ist unbestritten, dass der Finanzierungsbedarf in der Wasserwirtschaft hoch ist. Bereits 2001 und 2002 gab es aus Spargründen keine Dotierung des Wasserwirtschaftsfonds. Das erhöhte Finanzierungserfordernis des Fonds wurde durch den Verkauf von Forderungen abgedeckt. Die letzte Sondertranche für den Wasserwirtschaftsfonds gab es im Jahr 2000.

Gleichzeitig hat die Bundesregierung auch die Förderungsbedingungen für die Ge­meinden verschlechtert. Der zugesagte Förderbarwert ist gesunken; auf Grund der neuen Förderrichtlinien hauptsächlich zu Lasten der Gemeindebudgets.

Um das Fördervolumen zu erhalten und die Erfordernisse der kommunalen Abwasser­richtlinie 2012 erfüllen zu können, ist daher eine höhere Dotierung des Wasserwirt­schaftsfonds im Rahmen der bevorstehenden Finanzausgleichsverhandlungen unab­dingbar beziehungsweise dringend erforderlich. (Beifall bei der SPÖ.)

Beispiel zwei: Änderung des Altlastensanierungsgesetzes. Mit dieser Novelle zum Alsag sollen künftig auch bei der Verbrennung von Abfällen Entsorgungsbeiträge ein­ge­hoben werden. Diese überfallsartige Input-Besteuerung für Müllverbrennungsan­lagen hat, um es neutral zu formulieren, nicht unbeträchtliches Erstaunen hervorge­rufen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bund hat die Müllverbrennung bisher als sinnvollste Maßnahme zur Verringerung des zu entsorgenden Mülls präferiert. Da die Deponieverordnung ab 1. Jänner 2004 eine Vorbehandlung von Abfällen vorsieht, war der Anreiz, in die Planung und Einrichtung von thermischen Abfallbehandlungsanlagen zu investieren, bisher entsprechend hoch. Umso unverständlicher erscheint daher die plötzliche Kehrtwendung in der systematischen Grundausrichtung.

Diese Neuregelung benachteiligt finanziell wieder jene Gemeinden, die bereits umfas­sende Investitionen in Abfallvermeidung und Abfallverwertung getätigt und damit in den nachhaltigen Umweltschutz investiert haben.

Daneben sehe ich auch ein massives Kontrollproblem auf uns zukommen: Der Ver­such, unbehandelte Abfälle irgendwie zu verstecken oder ins Ausland zu exportieren, wird massiv zunehmen. Wer wieder einmal auf der Strecke bleibt, sind die Konsumen­tinnen und Konsumenten, denn die Konsequenzen der Verteuerung dieser Ausweitung der Beitragspflicht werden mit Sicherheit auch höhere Müllgebühren sein.

Drittens: Klimaschutz. Meine geschätzten Damen und Herren! Wir haben die Budgets 2003 und 2004 nach den zugesagten Mitteln für den Klimaschutz durchforstet, aller-


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