Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 24. Sitzung / Seite 116

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kasse Anteile an der Bank Austria in Anteile der HypoVereinsbank  getauscht, diese Anteile also nicht rechtzeitig verkauft. Der Verlust für die Steuerzahler macht zurzeit mehr als 1 000 Millionen € aus. (Abg. Eder: Das ist keine Märchenstunde!) Diesen Unterschied, meine Damen und Herren, sollte man einmal beleuchten! Das ist ein skandalöser Umgang mit dem Geld der Steuerzahler, meine Damen und Herren! (Bei­fall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Rada: Das ist eine schwache Vorstel­lung! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.)

Ich darf Ihnen sagen: Ich habe in meiner Zeit drei beschlossene Budgets zu verantwor­ten. (Abg. Eder: Jämmerlich!) Das Ziel im Jahr 2000 war 1,7 Prozent gesamtstaatli­ches Defizit, erreicht haben wir 1,5 Prozent. Das Ziel im Jahr 2001 war 0,75 Prozent Defizit, erreicht haben wir einen Überschuss von 0,3 Prozent. Im Jahr 2002 haben wir selbst angenommen 1,3 Prozent, Sie haben geschätzt 2 Prozent, erreicht haben wir 0,6 Prozent Defizit. Hingegen hat man es in 30 Jahren sozialdemokratischer Finanzmi­nister nicht geschafft, weniger als 2 Prozent Defizit zu machen. Wir machen also eine Politik, die uns offensichtlich auszeichnet und die für Österreicher erfolgreich ist. (Bei­fall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich könnte Ihnen selbstverständlich unsere Leistungsbilanz noch sehr ausführlich weiter darstellen, wie zum Beispiel: Verwaltungskosten: Einspa­rung: 2001 527 Millionen € (Abg. Dr. Glawischnig auf die Dringliche Anfrage zei­gend –: Es sind 42 Fragen zu beantworten!), 2002 1012 Millionen €, aber ich komme sehr gerne und selbstverständlich zur Beantwortung Ihrer Fragen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich darf die Fragen 1 bis 11 zusammengefasst beantwor­ten. (Heftige Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.) Warten Sie einmal ab, was an Antwort da ist, und dann beurteilen Sie, ob ich etwas nicht beantwortet habe. (Bei­fall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich darf Folgendes ausführen:

Wie mir das Bundesministerium für Landverteidigung mitteilt, wurde für das gegen­ständliche Vergabeverfahren die freihändige Vergabe im Wettbewerb gewählt. Diese freihändige Vergabe erfordert gemäß ÖNORM 2050 in der Fassung 1957 kein förmli­ches Verfahren. Es sind aber nach herrschender Lehre und Judikatur für alle Vergabe­verfahren des öffentlichen Auftraggebers die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz anzuwenden. (Abg. Gaál: Stimmt nicht! – Abg. Eder: Falsch!) Das bedeutet, dass willkürliche Veränderungen von Vergabebedingungen zum Nachteil eines Bieters im laufenden Verfahren nicht zulässig sind (Abg. Gaál: Das haben Sie gemacht!) und den benachteiligten Bieter Schadenersatz und Unterlassungsansprü­che, die im Klagwege geltend gemacht werden können, eingeräumt werden.

Das Vergabeverfahren „Abfangjäger“ ist ein zweistufiges Verfahren, welches sich in einen Wettbewerbs- und in einen Verhandlungsteil unterteilt. (Abg. Eder: Er schaut schlecht aus, der Minister!) Der Verteidigungsminister hat die Gelegenheit wahrge­nommen und in einem Budgetausschuss auch die Details über dieses Verfahren dar­gestellt. Der Wettbewerbsteil enthält im Wesentlichen alle Elemente einer beschränk­ten Ausschreibung. Aufgrund eines detaillierten Leistungsverzeichnisses, in welchem Muss- und Sollkriterien definiert wurden, sowie auf der Basis eines Bewertungskatalo­ges, welcher vor Angebotseröffnung fertig gestellt wurde, wurde die Ermittlung des Bestbieters durchgeführt.

Da die angebotenen Flugsysteme naturgemäß Unterscheidungen aufweisen – System Eurofighter ist nicht unmittelbar mit System Gripen vergleichbar –, ist es notwendig, ein Bewertungsmengengerüst zu erstellen, um tatsächlich objektive und transparente


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