Gleichbehandlung der Bieter
sicherzustellen. (Abg. Mag. Stoisits: Welche Fragen beantworten
Sie jetzt?)
In diesem Bewertungsmengengerüst werden
daher nur alle vergleichbaren Leistungsmerkmale aufgenommen und bewertet. Die
Reihung der Bieter erfolgt aufgrund der Ermittlung des
Kostennutzwertquotienten. Das ist ein Verfahren, welches im österreichischen
Bundesheer seit Jahren bei der Vergabe von Rüstungssystemen angewendet wird.
Bei diesen Verfahren wird, vereinfacht ausgedrückt, das Preis-Leistungs-Verhältnis
beurteilt und damit der Bestbieter ermittelt. (Abg. Eder: Uns am
Schmäh halten, das geht nicht!)
Meine Damen und Herren! Ich sage Ihnen das deswegen, damit Sie erkennen, dass – und zwar laut Aussagen des Landesverteidigungsministeriums – in diesem zweistufigen Verfahren, wie es im Landesverteidigungsministerium Anwendung findet und auch vom Rechnungshof geprüft wurde, eine Beeinflussung der Kommissionsentscheidung schon rein technisch unmöglich ist und auch praktisch nicht erfolgen konnte. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
In Ergänzung meiner Beantwortung der Fragen
21 bis 26 der Dringlichen Anfrage vom 10. Juni 2003 ... (Abg.
Dr. Pilz: Das ist Ihre Antwort?! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ich beantworte weiter, wenn Sie mir zuhören
wollen! Ich darf also ausführen: In Ergänzung meiner Beantwortung der Fragen
21 bis 26 der Dringlichen Anfrage vom 10. Juni 2003,
Nummer 501/J, halte ich fest, dass in Sachen Abfangjäger mit Vertretern
vom EADS von meiner Seite ein Gespräch im Juni 2001 geführt worden ist. (Abg. Gaál: Treten Sie zurück!)
Weiters gab es zwei Gespräche mit Herrn Malzacher in der Angelegenheit Gripen. Es gab ein Gespräch mit dem
britischen Botschafter in der Angelegenheit Gripen. Es gab ein Gespräch mit
der schwedischen Vizepremierministerin in der Angelegenheit Gripen. (Abg. Gaál: Treten Sie zurück!)
In der Zeit von Oktober 2001 bis 2. Juli 2002 hatte ich, wie ich es das letzte Mal ausgeführt habe, einmal Kontakt mit dem US-Botschafter betreffend F 16, und zwar im Rahmen seines Antrittsbesuchs. Ich hatte ansonsten – und das betone ich – in diesem Zeitraum weder Gespräche und damit schon gar nicht Verhandlungen mit irgendeinem Anbieter. (Abg. Gaál: Mit dem EADS-Geschäftsführer!) Ich habe während des zweistufigen Verfahrens selbst keine Besprechung oder Verhandlungen in Sachen Abfangjäger – ausgenommen natürlich innerhalb der Bundesregierung – geführt.
Sie haben gesagt, ich hätte den
Geschäftsführer von EADS getroffen. – Dazu darf ich Ihnen sagen: Sie haben
nicht gut recherchiert. Herr Bischoff ist nicht der Geschäftsführer der EADS,
sondern er ist Aufsichtsratsvorsitzender. (Abg.
Gaál: Noch ärger!) Den Aufsichtsratsvorsitzenden Bischoff von der
EADS habe ich in Sachen Abfangjäger einmal, wie ich ausgeführt habe, und zwar
im Juni ... (Zwischenruf des Abg.
Dr. Kräuter.)
Lesen Sie meine letzten Anfragebeantwortungen! (Abg. Bures: Sie haben gesagt, dass Sie Verhandlungen geführt haben! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sie sind beide völlig schlüssig, das darf ich Ihnen versichern, weil ich sie mir auch vorher durchgelesen habe.
Ich darf weiter ausführen: Ich habe den Herrn Aufsichtsratsvorsitzenden Bischoff in Sachen Abfangjäger das erste Mal im Juni 2001 getroffen, das zweite Mal im März 2003. (Abg. Eder: Wieder getroffen!) Das heißt, auf Ihre Frage: Wann nach der Typenentscheidung in Sachen Abfangjäger? lautet die Antwort: im März 2003. Sonst habe ich seit Juli 2001 keine Vertreter der Firma EADS in Sachen Abfangjäger getroffen. Ich sage Ihnen nochmals in aller Klarheit, die Sie sich hier immer wieder hinaussstellen und mehrfach schon die Unwahrheit behauptet haben, ich hätte wieder