halb zukünftige Maßnahmen für
Modernisierungen und vor allem zur Senkung der Lebenslaufkosten auf mehrere
potente Partner aufgeteilt sind. (Abg. Eder:
Die glatte Unwahrheit! – Abg. Dr. Pilz: Da biegen sich die
Balken! – Abg. Mag. Kogler: Das zieht einem die Schuhe aus!)
Zweiter Punkt: Die technische Überlegenheit des Eurofighters gegenüber dem Gripen bei Triebwerk, Aerodynamik und Flugleistung ist in hohem Umfang gegeben. (Abg. Dr. Pilz: Notorische Unwahrheit!) Dies kommt bei den zu vergebenden Nutzwertpunkten nicht in ausreichendem Ausmaß zum Ausdruck, sagt das Landesverteidigungsministerium.
Zur Frage 16:
Der Name des Vereins lautet, wie Sie sicher der Presse entnehmen konnten, „Verein zur Förderung der New Economy“. Wer aller Vereinsmitglied ist, ist mir unbekannt. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen.) Es ist zutreffend, dass im Vereinsvorstand meine Mitarbeiter Matthias Winkler, René Oberleitner und Fritz Simhandl tätig sind.
Zur Frage 18:
Besitzer dieser Domain ist, soviel ich weiß, der erwähnte Verein.
Zu den Fragen 19 bis 22:
Zu diesen Punkten ist festzuhalten, dass die Dienstverträge meiner Mitarbeiter vorsehen, dass sie ihre Dienststunden erbringen müssen, wobei sich der Dienstplan nach den Bedürfnissen des Bundesministers richtet. Das war auch, wie Sie wissen, bei meinen Amtsvorgängern so. Deshalb ist die Aussage, dass sie während ihrer Dienstzeit meine Homepage betreuen, so nicht richtig.
Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass es die Aufgabe meiner Mitarbeiter ist, wie in jedem anderen Kabinett auch, politische Arbeit zu leisten. Es stellt sich damit die Frage: Wo ist der Unterschied, ob einer meiner Mitarbeiter einen politischen Beitrag für eine Zeitung schreibt oder dies in einem neuen, modernen Medium wie dem Internet tut? (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Bundesminister Dr. Bartenstein: So ist es!) Aus diesen Gründen habe ich selbstverständlich auch an keine Mitarbeiter private Honorare gezahlt.
Zur Frage 23:
Ich habe der Firma „Lemon42“ nichts bezahlt.
Zu den Fragen 24, 25 und 28:
Wie Sie den Medien entnehmen konnten und wie mir berichtet wurde, erfolgte das Sponsoring ausschließlich durch die Industriellenvereinigung. (Abg. Eder: Da schau her!) Die Höhe der Beträge ist mir unbekannt.
Zur Frage 26:
Nach den Bestimmungen des Vereinsgesetzes hat jeder Verein seine Statuten von der Vereinsbehörde genehmigen zu lassen. Die Statuten können bei der Vereinsbehörde von jedermann eingesehen werden; von jeder Frau natürlich auch. Ob der vorliegende Verein gemeinnützig ist oder nicht, ist erforderlichenfalls vom zuständigen Finanzamt zu beurteilen. Veranlassungen hinsichtlich ordnungsgemäßer Besteuerung, unter anderem auch von Vereinen, ist selbstverständlich eine der ureigensten selbständigen Aufgaben der Finanzverwaltung, auf die ich grundsätzlich im einzelnen Prüfungsfall keinen Einfluss nehme. Lassen Sie mich aber festhalten, dass mir selbstverständlich gerade in diesem Fall eine ordnungsgemäße Prüfung des Vereins ein Anliegen ist.