Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 24. Sitzung / Seite 149

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Gross­mann. – Bitte.

 


17.23

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Werter Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich weiß nicht, wie es Ihnen allen gegangen ist, aber ich war wirklich erfreut, als ich erfahren habe, dass die Kompetenzen für die Frauenpolitik den Bereich des Veterinärwesens verlassen und nun wieder von einer Frau wahrgenommen werden. Der Optimismus hat aber recht bald in herbe Enttäuschung umgeschlagen, nämlich spätestens dann, als den zahlreichen Antrittspressekonferenzen, die mit sloganartigen Ankündigungen nur so gespickt waren, die ersten Konkretisierungen gefolgt sind. Da haben Sie gezeigt, Frau Ministerin, dass Sie eine schlechte Lobbyistin für uns Frauen sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Da kann ich Ihnen einige Fragen nicht ersparen, wie zum Beispiel: Warum haben Sie es zugelassen, dass der Durchrechnungszeitraum von den 15 besten auf 40 Jahre verlängert wird? (Abg. Dr. Brinek: Sie wollten doch immer die Erwerbskarriere ...!) Das trifft vor allem jene Frauen besonders hart, die auf die Erwerbsarbeit verzichtet haben, um sich der Familie zu widmen, und damit einem Lebensmodell gefolgt sind, das gera­de von Ihrer Partei besonders vehement propagiert worden ist, Frau Steibl. (Abg. Dr. Brinek: Wir haben uns an Ihrem Modell orientiert! Das ist Ihr Modell gewesen!)

Jetzt bestrafen Sie die Frauen, vor allem die jüngeren, für die kein wie auch immer gearteter Deckel gelten wird, damit, dass ihnen bis zu 40 Prozent der Pension gekürzt wird, und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein Verrat an uns Frauen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Großruck: Das ist die Unwahrheit! – Weitere Zwischenru­fe bei der ÖVP.)

Frau Kollegin Brinek, weil Sie sich da durch Zwischenrufe so hervortun: In einem „Standard“-Interview haben Sie sogar eine pädagogisch fundierte Argumentation für die von Ihnen getäuschten Frauen parat: Wenn die Frauen zu Hause bleiben, sind sie ohnehin nur Unterhalterinnen für kleine verwöhnte Egoisten, haben Sie damals sinn­gemäß gemeint. (Oh-Rufe bei der SPÖ.) Über so eine Aussage hätte sich eine Sozial­demokratin trauen sollen! Ein Aufschrei der Empörung wäre die Folge gewesen, vor allem auf der rechten Seite dieses Hauses.

Die drei Jahre Abzug je Kind sind wirklich nur für jene Frauen spürbar, die eine be­trächtliche Kinderschar ihr Eigen nennen können und auch später noch das Glück ha­ben, eine gut bezahlte Tätigkeit, etwa als Berufspolitikerin, zu ergattern. Damit kommt die „Lex Rosenkranz“, wie das im Volksmund schon heißt, wirklich nur einem sehr be­schränkten Personenkreis zugute beziehungsweise einem eingeschränkten Personen­kreis, damit da keine Missverständnisse aufkommen.

Die Teilzeitverkäuferin mit zwei Kindern wird wohl wenige Vorteile erkennen können, und mit einem Einkommen von vielleicht 600 € werden Sie sich hoffentlich nicht trauen, sie auf die zweite oder dritte Säule zu verweisen. (Beifall bei der SPÖ.)

Diese Abfederungen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind reine Placebos, die nicht im Geringsten zur Gesundung dieser kranken Regelung beitragen.

Auch nur placebohaft berücksichtigt werden Menschen, die kranke Angehörige pflegen und dadurch ihre Erwerbsarbeit einschränken mussten. Sie lassen vielleicht einmal die Anspruchsberechtigten der Familienhospizkarenz zum Zug kommen, von denen es ja wegen der sehr eng gefassten Anspruchsvoraussetzungen „berauschend viele“ gibt. Der Großteil der zu Hause Pflegenden, die über Jahre größten körperlichen und psy­chischen Anforderungen ausgesetzt sind, bleibt unbedankt und unberücksichtigt.

 


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