Der Abänderungsantrag zum
Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2004 hat folgenden Wortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Stoisits, Cap,
Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Budgetausschusses über die
Regierungsvorlage (61 und Zu 61 der Beilagen, Bundesfinanzgesetz für das
Jahr 2004 samt Anlagen) – 113 der Beilagen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Nachstehender VA-Ansatz ist wie folgt zu
ändern, wobei auch die Summen ziffernmäßig entsprechend zu korrigieren sind:
1. VA-Ansatz 1/11006 des
Berichts des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (61 und Zu 61
der Beilagen, Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2004 samt Anlagen) –
113 der Beilagen ist wie folgt zu ändern, wobei auch die Summen
ziffernmäßig entsprechend zu korrigieren sind:
VA-Ansatz ’04:
1/11006
Bezeichnung: Inneres, Förderungen
von: € 200 000
um: € 2 000 000
auf: € 2 200 000.
2. VA-Ansatz 1/12007 des
Berichts des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (61 und Zu 61
der Beilagen, Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2004 samt Anlagen) –
113 der Beilagen ist wie folgt zu ändern, wobei auch die Summen
ziffernmäßig entsprechend zu korrigieren sind:
VA-Ansatz ’04:
1/12007
Bezeichnung: Bildung und Kultur,
Aufwendungen
von: € 47 165 000
um: € 700 000
auf: € 47 865 000.
Begründung:
Zur Sicherung der existenziellen
Bedürfnisse der Juden und Jüdinnen in Österreich und zur Gewährleistung der
Fortführung der Arbeit der Institution der Israelitischen Kultusgemeinde,
insbesondere zur Abdeckung der Kosten im Sicherheitsbereich ist die Erhöhung
der entsprechenden Budgetansätze notwendig.
Es ist davon auszugehen, dass die
zusätzlichen Mittel in Höhe von € 2 000 000 beim
VA-Ansatz 1/11006 (Inneres, Förderungen) beziehungsweise von
€ 700 000 beim VA-Ansatz 1/12007 (Bildung und Kultur,
Aufwendungen) entsprechend erhöht werden.
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Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte.