Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 24. Sitzung / Seite 165

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Der Abänderungsantrag zum Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2004 hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Stoisits, Cap, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Budget­ausschusses über die Regierungsvorlage (61 und Zu 61 der Beilagen, Bundesfinanz­gesetz für das Jahr 2004 samt Anlagen) – 113 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Nachstehender VA-Ansatz ist wie folgt zu ändern, wobei auch die Summen ziffernmä­ßig entsprechend zu korrigieren sind:

1. VA-Ansatz 1/11006 des Berichts des Budgetausschusses über die Regierungsvorla­ge (61 und Zu 61 der Beilagen, Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2004 samt Anla­gen) – 113 der Beilagen ist wie folgt zu ändern, wobei auch die Summen ziffernmäßig entsprechend zu korrigieren sind:

VA-Ansatz ’04: 1/11006

Bezeichnung: Inneres, Förderungen

von: € 200 000

um: € 2 000 000

auf: € 2 200 000.

2. VA-Ansatz 1/12007 des Berichts des Budgetausschusses über die Regierungsvorla­ge (61 und Zu 61 der Beilagen, Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2004 samt Anla­gen) – 113 der Beilagen ist wie folgt zu ändern, wobei auch die Summen ziffernmäßig entsprechend zu korrigieren sind:

VA-Ansatz ’04: 1/12007

Bezeichnung: Bildung und Kultur, Aufwendungen

von: € 47 165 000

um: € 700 000

auf: € 47 865 000.

Begründung:

Zur Sicherung der existenziellen Bedürfnisse der Juden und Jüdinnen in Österreich und zur Gewährleistung der Fortführung der Arbeit der Institution der Israelitischen Kultusgemeinde, insbesondere zur Abdeckung der Kosten im Sicherheitsbereich ist die Erhöhung der entsprechenden Budgetansätze notwendig.

Es ist davon auszugehen, dass die zusätzlichen Mittel in Höhe von € 2 000 000 beim VA-Ansatz 1/11006 (Inneres, Förderungen) beziehungsweise von € 700 000 beim VA-Ansatz 1/12007 (Bildung und Kultur, Aufwendungen) entsprechend erhöht werden.

*****

 

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte.

 


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