Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 24. Sitzung / Seite 167

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tragen würden, den Kriminellen, die nach Österreich kommen, um hier ihren Lebensun­terhalt zu bestreiten oder ihre organisierte Kriminalität aufzubauen, das Handwerk zu legen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister! Die Razzien, die in den Zei­tungen immer wieder angeführt werden, zeigen auch, dass viele Asylwerber Kriminelle sind und insbesondere Drogenkriminalität begehen. Wir haben deshalb auch das neue Asylgesetz ausgearbeitet – die Beamten des Innenministeriums haben das getan, und wir haben auch unsere Vorschläge eingebracht –, um dort, wo Asylanten offensichtlich nur nach Österreich kommen, um hier strafbare Handlungen zu begehen, einen Riegel vorzuschieben.

Ich möchte die Asyldebatte nicht vorwegnehmen, aber es besteht ein dringender Hand­lungsbedarf. 40 000 Asylwerber sind im Vorjahr sozusagen vor Österreichs Grenzen gestanden, haben dann auch ihr Asylansuchen in Österreich abgegeben und befinden sich entweder noch hier oder, wenn das Asylverfahren schon beendet ist, konnten ab­geschoben werden oder sind untergetaucht. Jedenfalls hat der Herr Innenminister fest­gestellt, dass 90 Prozent von diesen 40 000 Asylwerbern gar keine Asylgründe vor­bringen können, sondern in Wirklichkeit Einwanderer sind, die das Asylgesetz miss­brauchen und sich so Aufenthalt in Österreich verschaffen wollen.

Frau Abgeordnete Stoisits hat gemeint, man müsse prüfen, ob das Asylgesetz auch den rechtsstaatlichen Prinzipien unterliegt; da bin ich völlig ihrer Meinung. Das ist ja schon im Vorfeld geschehen, Frau Abgeordnete! Da Sie jetzt ein ordentliches parla­mentarisches Verfahren einmahnen: Es ist doch selbstverständlich, dass das Asylge­setz im Innenausschuss einer parlamentarischen Behandlung unterzogen wird! Ich glaube nicht, dass Sie das jetzt in Frage stellen sollen. Es hat immer ein ordentliches parlamentarisches Verfahren gegeben, aber Sie tun so, als ob das von Ihnen einzu­mahnen wäre. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Frau Abgeordnete Stoisits! Warum beispielsweise das Neuerungsverbot nicht dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip entsprechen würde, das würde mich schon interessieren! In der österreichischen Rechtsordnung gibt es das Neuerungsverbot in den verschiedens­ten Gesetzen. Warum soll es das im Asylverfahren nicht geben? – Natürlich kann ich mir vorstellen, dass verschiedene NGOs dagegen Sturm laufen, weil sie genau wissen, dass jetzt das Fehlen des Neuerungsverbotes dazu führt, dass viele Asylwerber die Gelegenheit benützen, einen Asylantrag nach dem anderen zu stellen oder immer wie­der neue Gründe anzuführen, um das Asylverfahren zu verzögern. Das heißt, Sie wer­den noch sehen, dass das Neuerungsverbot ein besonders wichtiges Rechtsinstrument ist. Das werden wir sicher durchbringen, es ist auch verfassungskonform.

Herr Minister! Im Zusammenhang mit den Drogendealern möchte ich auf eine alte frei­heitliche Forderung hinweisen, nämlich die Forderung, für die U-Bahnen eine U-Bahn-Polizei einzuführen, die darauf spezialisiert ist, dort kriminelle Handlungen aufzude­cken, sei es zur Drogenfahndung, sei es gegen Raufhandel oder was auch immer. (Abg. Mag. Wurm: Aber wir in Innsbruck haben keine U-Bahn! Es hat nur eine Stadt eine U-Bahn!) Die Wiener Linien tolerieren offensichtlich den Drogendeal, sie machen von sich aus überhaupt nichts. (Abg. Dr. Cap: Unsinn!) Deshalb ist ja der Drogenhan­del in den Wiener U-Bahn-Linien wirklich schon zu einer unabsehbaren Größe gewor­den. Das heißt, es ist dringend notwendig, dass Sie als Innenminister, dass die Bun­despolizeidirektion Wien dort durchgreift. Ich bin überzeugt davon, mit der Schaffung einer eigenen U-Bahn-Polizei könnte man dem ausufernden Drogenhandel wirklich Schranken setzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister! (Abg. Mag. Wurm: Sie wollen eine eigene Polizei für Wien! Das wird ... freuen!)

 


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