Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 24. Sitzung / Seite 196

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Nun entnehme ich der heutigen Zeitung, dass insgesamt zwölf Betroffene den Deutschkurs abgeschlossen haben, dass 200 in Schulung waren und dass es im Jahr 2003 eine Bedarfsschätzung von zirka 20 000 bis 30 000 gegeben hat. Daher bin ich dafür, dass man diesem Kollegen einen Orden verleiht, Herr Präsident! Jemand, der so etwas gesagt, beschlossen und daran mitgewirkt hat, ist in dieser Republik wirk­lich „ordensverdächtig“. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Beitrag des Herrn Abgeordneten Ellmauer heute gegenüber dem UNHCR lese ich da: Kritik äußerte der ÖVP-Menschenrechtssprecher im Hinblick auf das parteipoliti­sche Agieren des UNHCR in der Öffentlichkeit. – Du hast heute wieder von der Partei­lichkeit des UNHCR gesprochen. Ich glaube, dieser Vorwurf ist durchaus angebracht, weil nämlich auch andere Organisationen, wie amnesty international, Asyl in Not, Asyl­koordination, Volkshilfe, Caritas, denselben Vorwurf erhoben haben. Daher sollte man, glaube ich, gegenüber Vertretern internationaler Organisationen sehr vorsichtig sein.

Was die Bundesbetreuung anlangt, so freue ich mich über die Aufstockung der Mittel für den UBAS von 2003 auf 2004 von 5,5 auf 7,2 Millionen. Das halte ich für positiv. Auch die Budgetmittel für die Bundesbetreuung wurden beträchtlich angehoben.

Ein Punkt sei jedoch moniert: Für die Betreuung von Asylwerbern, Herr Minister, haben Sie ab 1. Juli 2003 die Firma European Homecare bestellt. Sie haben mir im Aus­schuss die Antwort gegeben, dass durch die Betreuung dieser Firma eine Ersparnis von 0,821 € pro Flüchtling erzielt wird. Wenn man noch dazurechnet, dass auch die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, nämlich kostenlos, so stellt sich die Frage, ob die Einsparung, die dadurch erzielt wird, wirklich so groß ist. Ich glaube, dass man das relevieren sollte.

Herr Minister, was das Asylgesetz anlangt, ist es richtig, dass es von 1998 bis 2002 einen beträchtlichen Anstieg von Anträgen gegeben hat. Das Ziel der Gesetzesinitiati­ve ist, unter Wahrung der Rechtsstaatlichkeit effektiv und rasch zu prüfen. Das ist auch in Ordnung, aber es gibt schon einige Punkte, die diskussionswürdig sind. Abgesehen von den Verbesserungen, die es für Traumatisierte und für Folteropfer gibt, gibt es auch einige Verbesserungen für Familienverfahren. Es bestehen jedoch einige Kritik­punkte, wie sichere Drittstaaten und so weiter, die man schon hervorheben muss.

Wenn ein anerkannter Verfassungsrechtler sagt, dass er erstens vor allem den gänzli­chen Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Berufung und damit die sofortige Vollstreckbarkeit des Bescheides der ersten Instanz kritisiert, weil hier ein wesentliches Element des Rechtsstaates berührt ist, dass zum Zweiten im Verwaltungsverfahren der Grundsatz der materiellen Wahrheit gilt, was nun im Asylverfahren ausgeschlossen sein soll, und dass jemand, der in Österreich Asyl bekommt, zunächst einmal für 72 Stunden angehalten werden kann, dann verstößt diese Bestimmung gegen das Verfassungsgesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit. Und zum Dritten ist es so, dass bestimmte Staaten jedenfalls als sichere Drittstaaten anzusehen sind; das ist eine Regelung, die der VfGH als verfassungswidrig kritisiert hat.

All das ist schon eine Kritik, die man ernst nehmen sollte. Ich glaube, dass die sachli­che und juristisch sauber argumentierte Kritik, auch wenn man sie nicht teilt, nicht durch den politischen Willen obsolet wird, der verkündet, das Gegenteil dessen tun zu wollen oder diese Kritik nicht ernst zu nehmen.

Auf einen Punkt, den Sie heute angesprochen haben, möchte ich noch eingehen, denn ich meine, dass das eine Kritik ist, die man so nicht stehen lassen kann. Sie haben auf die Israelitische Kultusgemeinde Bezug genommen und gesagt, dass 25 jüdische Ob­jekte in Wien von bis zu 100 Sicherheitsbeamten überwacht werden und dass ein gro­ßer Betrag für die Ausstattung von Sicherheitseinrichtungen zur Verfügung steht.

 


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