Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 24. Sitzung / Seite 198

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20.27

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident ! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister Strasser hat gemeint, es wären noch nie so viele Polizisten und Gendarmen auf der Straße gewesen. – Ich glaube viel eher, dass noch nie so viele Polizisten und Gendarmen Mitglied des ÖAAB waren wie in den letzten drei Jahren. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Das glaube ich auch! – Gegenruf bei der ÖVP: Das ist aber auch sehr wichtig!) – Das mag sein; das können Sie auf einer Versammlung des ÖAAB sagen, aber das hat im Hohen Haus wohl nichts verloren! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Kapeller: ... von der FSG vertrieben!)

Alles mit der Ruhe! Es kommt noch Kollege Meidl dran (Abg. Neugebauer: Er heißt Miedl! Legasthenische Fehlleistung!), der dann wieder ein paar Rauchbomben und ein paar Blendgranaten werfen kann. Das ist alles kein Problem.

Herr Minister Strasser, Sie haben im Budgetausschuss die Mitglieder des UBAS hart kritisiert und haben sinngemäß gemeint, diese würden Asylverfahren nicht beenden, entscheiden und abschließen, sondern sie würden Akten sammeln. Das ist an und für sich ein Verhalten, das ich von Ihnen gar nicht kenne, denn normalerweise kenne ich Sie so, dass Sie Ihre Beamten verteidigen und nicht ungerechtfertigterweise angreifen. (Abg. Wittauer: Von der Gesetzeslage aus!)

Besonders muss man Folgendes beachten, wenn man sich ein bisschen mit dem UBAS beschäftigt: Er ist für zirka 5 000 Fälle pro Jahr gegründet worden, aber es gibt wesentlich mehr als 5 000 Fälle pro Jahr, die dort zu erledigen sind. (Abg. Kößl: Ma­chen wir ein neues Asylgesetz!) Der UBAS ist nicht irgendwo im luftleeren Raum, son­dern er ist als zweite Instanz in einem Drei-Instanzen-Zug eingebettet. Das heißt, er ist abhängig von der Entscheidung, von der Qualität der Entscheidung vor allem der ers­ten Instanz. Das Gesetz schreibt nirgends vor ... (Abg. Kößl: Ich gebe Ihnen Recht! Wir brauchen ein neues Asylgesetz!)

Bitte hören Sie auf mit dem Gesetz! Im Gesetz wird nicht verlangt, dass Sie als Asyl­werber acht Monate lang warten müssen (Bundesminister Dr. Strasser: Das gibt es nicht mehr!), bis Sie zu einer Ersteinvernahme kommen. Sie können auch schon nach dem jetzigen Gesetz nach drei Tagen einvernommen werden! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kößl: Aber bei 37 000 ist das nicht möglich, Herr Kollege!)

Das Zweite ist, dass wir in der dritten Instanz – und daran muss sich auch der UBAS halten – in der Regel den Verwaltungsgerichtshof haben, der sehr strenge Maßstäbe an die Qualität der Verfahren, die der UBAS zu führen hat, anlegt. In Wirklichkeit macht der UBAS in einer Reihe von Verfahren die Arbeit der ersten Instanz. Deswegen hat er auch einen relativ großen Rückstau, aber das Ärgste ist – was ich in der Zwischenzeit gehört habe –, dass der Rückstau im UBAS zwar groß ist, aber dass der Rückstau in der ersten Instanz, die Ihnen direkt unterstellt ist, noch größer ist als jener des UBAS. Wo ist da Ihre Kritik an dem Aktensammeln in der ersten Instanz? (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kößl: Wir brauchen ein neues Asylgesetz!)

Zum Punkt Integration. (Abg. Wittauer: Die bewusste Verzögerung des Asylverfahrens ist das Problem! – Ruf bei der SPÖ: Wer verzögert es denn?) Da habe ich immer den Eindruck, Ihr Symbol für die Integrationspolitik ist ein Feigenblatt. Das haben Sie ges­tern wieder einmal bewiesen, als Sie ein Informationszentrum für Integration eröffnet haben.

Liebe KollegInnen! Kennen Sie eigentlich schon die Öffnungszeiten dieses so genann­ten Informationszentrums? – Montag und Donnerstag, nicht Montag bis Donnerstag, sondern Montag und Donnerstag von 8 bis 11 Uhr. Dieses Integrationsbüro ist ein „tol­les“ Service für Zuwanderer. 8 bis 11 Uhr natürlich am Vormittag, nicht bis 23 Uhr! (Abg. Kößl: Wie viele gibt es denn?)

 


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