Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 24. Sitzung / Seite 215

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und das muss nicht in Abänderung des Verfassungsentwurfes sein –, auch ein Euro­päisches Institut für Konfliktprävention zu schaffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sosehr es richtig ist, dass sich die Europäi­sche Union darauf besinnt, Dinge etwa in der Rüstungsbeschaffung oder auch in der Rüstungsforschung gemeinsam zu tun, so sehr ist es richtig, deutlich zu machen, dass es nicht nur darum geht, Rüstung besser und konsistenter zu betreiben, sondern dass es auch darum geht, die Erfahrungen, die im Zusammenhang mit Konfliktprävention gemacht werden, systematisch zu bearbeiten und den Unionsinstanzen auch so zur Verfügung zu stellen. Ich lade Sie daher ein, für eine derartige Initiative, die Österreich sehr, sehr gut zu Gesicht stünde, aktiv zu werden. (Beifall bei der SPÖ und den Grü­nen.)

Dritter Punkt: In dem Entwurf zur Verfassung ist ein Vorschlag zum Thema eines frei­willigen Beistandspaktes der EU-Mitgliedstaaten innerhalb der Union enthalten. Für mich steht außer Zweifel, dass dieser Vorschlag so nicht Konsens werden wird, weil sowohl Großbritannien und andere NATO-Staaten also auch Schweden und Finnland und allenfalls auch Irland das so nicht akzeptieren werden. Ich denke aber, dass es notwendig ist – und ich sage das heute hier noch einmal, ich habe es schon in der vor­letzten Sitzung des Hauptausschusses gesagt –, eine Lösung zu finden, die sicher­stellt, dass sich das Mindestmaß an Solidarität, das wir innerhalb der Europäischen Union brauchen, letztlich auch in der Verfassung findet.

Was meine ich damit? – Ich meine damit, dass sich niemand vorstellen kann, auch wir natürlich nicht, dass, wenn ein Mitgliedstaat der Europäischen Union militärisch ange­griffen werden sollte, was glücklicherweise heute hochgradig unwahrscheinlich ist, sich die anderen einfach zurücklehnen und sagen: Pech gehabt, ist er halt angegriffen wor­den. Ich denke, dass man da eine Lösung finden kann und finden soll, bei der die Uni­on Makler der Solidarität wird und sicherstellt, dass die anderen Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen, ihrer wirtschaftlichen, aber auch ihrer militäri­schen Möglichkeiten jene Hilfe leisten, die sie leisten können, um dem bedrohten oder angegriffenen Staat zu Hilfe zu kommen.

Ich habe dazu schriftliche Vorschläge vorgelegt. Ich denke, wir werden auch im Rah­men der Regierungskonferenz dazu Kompromiss-Vorschläge brauchen.

Lassen Sie mich zuletzt noch sagen: Es ist in den letzten Tagen ein Papier, ein Entwurf einer Erklärung des Europäischen Rates betreffend die Grundprinzipien zum Thema Nichtweiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen erarbeitet und vorgelegt wor­den. Ich begrüße das außerordentlich und sage das ausdrücklich, weil ich denke, dass damit einerseits eine Lehre aus dem Desaster der europäischen Außenpolitik im Zu­sammenhang mit dem Irak gezogen wird. Diese Lehre wird insoweit gezogen, als es dafür jetzt plötzlich ein Konzept gibt, das tatsächlich vielfältig und facettenreich ist – und das richtig ist im Grundansatz. Daher möchte ich das ausdrücklich betonen.

Ich möchte allerdings zugleich sagen, es ist immer noch ein Risiko enthalten, das im Fall Irak auch schlagend geworden ist. Ich denke, es ist auch notwendig, dass man, wenn man, wie das in diesem Papier geschehen ist – und zwar erstmals, wenn ich es recht verstehe, geschehen ist –, in der Union die Möglichkeit des gewaltsamen Eingrei­fens als letzte der Möglichkeiten schafft, dann auch dafür sorgen muss, das entspre­chende analytische Fähigkeiten in der Union geschaffen werden, die es erlauben, treff­sicherer zu urteilen, als das im Falle des Irak-Konflikts offenbar geschehen ist.

Ich denke, dort ist noch etwas zu tun, und dafür wollte ich mich aussprechen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

 


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