Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 24. Sitzung / Seite 223

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gungsministerium jenen Tropfen gesetzt, der den Stein bekanntlich durchaus höhlen kann. (Abg. Dr. Lichtenberger: ... Metaphernentgleisung!)

Die Außenpolitik Österreichs und der Frau Bundesministerin ist auf dem richtigen Weg, nämlich auf dem Weg, Österreich zu vertreten und zu repräsentieren. Das wurde im­mer wieder in bravouröser Weise gezeigt. Dazu braucht man die Politik der Mitte, Frau Bundesministerin, nicht zu verlassen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

22.03

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Posch. – Bitte.

 


22.04

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am vergangenen Donnerstag er­neut eine Resolution verabschiedet, die dem Internationalen Strafgerichtshof untersagt, Ermittlungen gegen Peacekeeper und anderes Personal in UNO-Einsätzen vorzuneh­men, sofern sie Angehörige eines Staates sind, der das Statut des Gerichtshofes nicht ratifiziert hat. Das kann man der morgigen Ausgabe einer Tageszeitung entnehmen. Auch mein Kollege Schieder hat bereits darüber gesprochen.

Es zeigt sich, dass die Haltung der Vereinigten Staaten und auch des Sicherheitsrates zunehmend problematisch wird und quasi den Sinn des Internationalen Gerichtshofes konterkariert. Mittlerweile haben nämlich nach unseren Informationen die USA mit über 30 Staaten bilaterale Abkommen geschlossen, wonach sich diese Staaten verpflichten, US-Staatsbürger nicht an den Internationalen Gerichtshof auszuliefern. Auch in Euro­pa finden sich bereits drei solcher Staaten, nämlich Albanien, Rumänien und jüngst auch Bosnien-Herzegowina.

Es bietet schon einen gewissen Anlass zur Sorge, dass die USA ihre Position der Stär­ke auf eine Art und Weise ausspielen, wie das zum Beispiel bei Bosnien-Herzegowina passiert ist, wo mit der Einstellung sämtlicher Militärhilfen und dem Abzug von über 2 000 US-Soldaten aus der Schutztruppe SFOR gedroht wurde.

Ähnlich war auch das Verhalten der USA punkto Straffreiheit für US-Militärangehörige bei UNO-Friedenseinsätzen. Schon im vorigen Jahr haben die USA durchgesetzt, dass Amerikaner, selbst wenn sie im UNO-Einsatz Kriegsverbrechen begehen, nicht vor den ICC kommen, und das muss einen in Bereichen, wo internationale Zusammenarbeit gefragt ist, eigentlich mit einer gewissen Sorge erfüllen. Da sind auch Sie, Frau Außen­ministerin, stark gefordert.

Zum Zweiten bitte ich Sie um eine Klärung unserer Position. Man konnte lesen, dass die EU die Doktrin der amerikanischen Regierung von den „preemptive strikes“ offen­bar übernehmen will und sich erstmals bereit erklärt hat, notfalls auch den Einsatz von Gewalt gegen Staaten zu unterstützen, die unerlaubt Massenvernichtungswaffen besit­zen. Bei einem gewaltsamen Vorgehen sollte die UNO zwar eine gewisse Rolle spie­len, aber – so haben Sie, wenn ich Sie richtig verstanden habe, gesagt – wenn diplo­matischer Druck gescheitert sei, könnten auch Zwangsmaßnahmen wie das Abfangen von Lieferungen und die Anwendung von Gewalt in Betracht kommen. Das ist aber für einen neutralen Staat wie Österreich schon ein Punkt, der einer Präzisierung bedarf, und zwar dahin gehend, was genau mit dem Abfangen von Lieferungen oder mit der Anwendung von Gewalt gemeint ist. Das bedürfte, glaube ich, einer gewissen Spezifi­zierung.

Abschließend noch kurz zu jener Geschichte, die auch Kollege Murauer angesprochen hat, nämlich zur Hilfsaktion für elf irakische Kinder, die zur medizinischen Behandlung


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