Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 141

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Aber wenn ein Finanzminister von seinen Untergebenen, seinen Mitarbeitern einen Verein gründen lässt und dieser Verein Subventionen lukriert – unter tatkräftiger Unter­stützung des Finanzministers selbst –, Subventionen, mit deren Hilfe dann nichts ande­res finanziert wird als der Weihrauch für den Minister: das ist keine Umgehung des Erwerbsverbots? – Sonst hätte er diese Tätigkeiten nämlich selbst finanzieren müssen, privat finanzieren müssen. Er setzt sich dem dringenden Verdacht aus, der Herr Fi­nanzminister, das Erwerbsverbot bewusst umgangen zu haben.

Das wiederum führt uns, drittens, zum nächsten Punkt, dem dringenden Verdacht auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung. – Herr Kollege, Sie studieren die Zeitungen offenbar nicht, auch nicht die APA-Meldungen von heute. (Abg. Dr. Stummvoll: Ich glaube, Sie studieren die Zeitungen zu viel! Den „Falter“ zu viel! – Abg. Neudeck: Wir haben ein Gesetzbuch!) Ein Verein, dessen alleiniger Zweck es ist, Weihrauch für den Minister zu produzieren, ist nicht gemeinnützig. Sicher nicht, oder? – Er ist nicht gemeinnützig!

Wenn der Verein nicht gemeinnützig ist, dann ist er körperschaftsteuerpflichtig. Hat die­ser Verein bisher Körperschaftsteuererklärungen gemacht? – Der APA von heute ent­nehme ich: Der „Verein zur Förderung der New Economy“, der die Homepage von Finanzminister Grasser finanziert, hat bisher keine Steuern bezahlt. Das berichtet das Ö 1-„Mittagsjournal“ am Mittwoch, also heute. Der Verein habe keine Steuernummer und sei als gemeinnützig angemeldet. (Abg. Öllinger: Super!)

Dem Finanzminister ist das nicht bekannt? Dem Finanzminister, der für die Steuern in Österreich verantwortlich ist, ist die prinzipielle Steuerpflicht von Vereinen, die nicht gemeinnützig sind, nicht bekannt? Er hat das in seinem eigenen Fall, einem Fall, in dem es ihn selbst betrifft, nicht geprüft?

Abgesehen davon, dass er sich hier in einer geradezu klassischen Interessenkollision befindet: Wer entscheidet über die Gemeinnützigkeit eines Vereins? – Das zuständige Finanzamt! Wer ist Vorgesetzter und Aufsichtsbehörde? – Das Finanzministerium be­ziehungsweise der Finanzminister selbst, der persönlich ein eminentes Interesse daran hat, dass dieser Verein die Gemeinnützigkeit behält! Das finden Sie nicht prob­le­matisch, meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ?

Ja, früher einmal, als die FPÖ sozusagen noch irgendwie Zunder hat machen können (Abg. Öllinger: Robin Hood!) – bei so einer Situation, da wäre im Hohen Haus etwas los gewesen! (Abg. Dr. Fasslabend: Das ist doch seiner nicht würdig!) Heute ver­kriechen Sie sich hinter Ihren Zetteln und bemühen sich, das nicht zu hören. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Es besteht viertens der dringende Verdacht auf Hinterziehung von Einkommensteuer oder Schenkungsteuer im persönlichen Bereich des Finanzministers selbst, denn wenn die Zahlungen der Industriellenvereinigung wirtschaftlich und steuerlich dem Finanz­minister zugerechnet werden müssen – und er ist der Einzige, der, soweit wir bis heute wissen, von diesen 200 000 € profitiert; wem sollen sie sonst zugerechnet werden an­gesichts der Einheit zwischen diesem Verein und der Person Karl-Heinz Grasser? –, dann stellt sich natürlich die Frage der Versteuerung dieser Zahlungen der Industriel­lenvereinigung.

Ich halte mich hier bedeckt, ich bin kein Steuerrechtler. Ich halte beides für möglich, sowohl eine einkommensteuerliche Relevanz als auch eine Schenkungsteuer-Rele­vanz. Von den Steuersätzen her besteht da kein großer Unterschied. Es gibt in der Presse bereits Meldungen von Finanzjuristen, Steuerjuristen – Herr Kollege, Sie wis­sen das –, die dem Finanzminister dringend zu einer Selbstanzeige raten, damit er von einem Strafverfahren nicht betroffen wird.

 


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