Wir gelangen schließlich zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Finanzen gemäß Artikel 74 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.
Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Absatz 2 der zitierten Verfassungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.
Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die
sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag aussprechen, um ein Zeichen
der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
(Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
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Die Tagesordnung ist erschöpft.
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Dr. Andreas Khol: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, das Amtliche Protokoll dieser Sitzung hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 und 2 zu verlesen, damit dieser Teil mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Dadurch soll die umgehende Ausfertigung der vom Nationalrat ausgehenden Beschlüsse ermöglicht werden.
Ich werde daher so vorgehen.
Verlesung des Amtlichen Protokolls der 25. Sitzung des Nationalrats zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2:
„TO-Punkt 1: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (60 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2003 samt Anlagen (112 der Beilagen)
TO-Punkt 2: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (61 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2004 samt Anlagen (113 der Beilagen).“
„Abstimmungen
Zu TO-Punkt 1:
Der Gesetzentwurf in 60 der Beilagen samt Anlagen I (Anlagen Ia bis Ic) und II (Stellenplan für das Jahr 2003) wird in der Fassung des Ausschussberichtes in 112 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 1/9 in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung mit wechselnden Mehrheiten (dafür V, S, F bzw. V, F) angenommen.
Weiters wird der Gesetzentwurf samt Anlagen in dritter Lesung mit Stimmenmehrheit (dafür V, F) angenommen.
Der Abänderungsantrag Beilage 1/2 wird abgelehnt (dafür S, G).
Der Abänderungsantrag Beilage 1/3 wird in namentlicher Abstimmung (abgegebene Stimmen: 180, davon Ja-Stimmen: 84, Nein-Stimmen: 96) abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA wird abgelehnt (dafür S, G).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/4 EA wird abgelehnt (dafür S, G).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/6 EA wird abgelehnt (dafür S, G).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/8 EA wird abgelehnt (dafür S, G).