Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 26. Sitzung / Seite 5

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Redezeitbeschränkung

 

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe bekannt, dass Konsens herbeigeführt wurde, dass folgendermaßen vorgegangen wird: Es besteht Einvernehmen, dass zu jedem Tagesordnung je ein Redner pro Fraktion mit maximal 5 Minuten Redezeit zu Wort gelangt.

Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das im Konsens so festgelegt.

1. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 133/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Dr. Heinz Fischer, Herbert Scheibner, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen über ein Bundesgesetz betreffend die finan­zielle und administrative Unterstützung des Österreich-Konvents (114 der Bei­lagen)

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Ein Wunsch nach mündlicher Berichterstattung liegt nicht vor.

Wir gehen daher in die Debatte ein, wobei die Redezeiten jeweils 5 Minuten betragen.

Ich erteile als erstem Redner Herrn Abgeordnetem Dr. Khol das Wort. – Bitte, Herr Ab­geordneter.

 


20.24

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ungewöhnlich, dass der Präsident hier an das Rednerpult tritt. Ich habe mir aber vorbehalten, mich bei wichtigen und grundlegenden Angelegenheiten vom Rednerpult aus zu Wort zu melden.

Wir haben heute eine wichtige und grundlegende Angelegenheit auf der Tagesord­nung, die von tragender Bedeutung für unser Gemeinwesen sein kann und hoffentlich sein wird. Es ist dies die Frage des Österreich-Konventes zur Schaffung einer erneuer­ten Bundesverfassung.

Hiezu, so kann ich dem Hohen Haus berichten, gibt es einen Vier-Parteien-Antrag, der von den Spitzen der vier Parlamentsparteien unterstützt wird und durch den gemein­sam ein solcher Österreich-Konvent zu einer erneuerten Bundesverfassung finanziert und damit auch möglich gemacht werden soll.

Es ist dies ein wichtiges Vorhaben, meine Damen und Herren, nach dem Modell des Europa-Konventes, der dieser Tage zu Ende geht und durch den in Europa die ver­streut herumliegenden Vertragstexte, die unübersichtlich gewordene Realverfassung der Europäischen Union zu einer übersichtlichen, geschlossenen und lesbaren Verfas­sung erneuert werden sollen.

Ein ähnliches Unterfangen nimmt sich der Österreich-Konvent vor. Wir haben in Öster­reich eine ähnliche Verfassungssituation: Hunderte von Verfassungsbestimmungen, viele Nebengesetze, einen nicht übersichtlichen Grundrechtskatalog und sehr viel Ver­fassungsrecht, das nicht mehr notwendig ist oder das von vielen als überholt bezeich­net wird.

Hans Klecatsky hat die österreichische Verfassung als eine Ruine bezeichnet. Manche haben sie als Torso bezeichnet. Jedenfalls wissen wir: Diese Verfassung hat sich in ihren Grundsätzen bewährt, hat Friede, Recht und Freiheit, sozialen Rechtsstaat, Bun-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite