desstaat und Demokratie in diesem Land dauerhaft ermöglicht, und wir wollen an diesen Grundsätzen der Bundesverfassung festhalten.
Wichtige Kräfte haben sich zusammengeschlossen, um diesen Österreich-Konvent zu ermöglichen: alle vier Parlamentsparteien, Bund, Länder und Gemeinden. Er wird mit 70 Delegierten in 18 Monaten unter Vorsitz des Rechnungshofpräsidenten Franz Fiedler eine erneuerte Verfassung erarbeiten: prägnant, vollständig, zeitgemäß, unter Berücksichtigung der Europäischen Union und unserer Stellung als Mitgliedstaat, mit hoffentlich einem übersichtlichen Grundrechtskatalog, einer erneuerten, schlagkräftigen Kontrolle, einfacheren Verfahren und einer verständlichen Sprache.
Meine Damen und Herren! Ich bin froh, dass wir in einer Zeit, in der es sehr viel Konflikt in diesem Hohen Haus gegeben hat, auf diese Weise ein deutlich sichtbares Zeichen eines Grundkonsenses setzen, der in diesem Haus und über dieses Haus hinaus besteht! (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich möchte allen Verhandlern danken und folgenden Abänderungsantrag einbringen, der die Vollzugsklausel betrifft:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Dr. Heinz Fischer, Herbert Scheibner und Kolleginnen/Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 133/A Bundesgesetz betreffend die finanzielle und administrative Unterstützung des Österreich-Konvents (114 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
§ 3 des Gesetzentwurfes in 114 der Beilagen hat zu lauten:
„§ 3. Mit der Vollziehung des § 2 ist der Bundesminister für Finanzen, hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Präsident des Nationalrates betraut.“
*****
Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP,
den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
20.28
Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt als nächster Redner Herr Abgeordneter Dr. Gusenbauer. – Bitte.
20.28
Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stimme in vielen Punkten mit Herrn Präsidentem Khol überein, unter anderem in jenem, dass sich die zentralen Elemente der Kelsen’schen Verfassung bewährt haben und dass die österreichische Verfassung in der Tat besser ist als manchmal ihr Ruf.
Trotzdem
haben wir festzuhalten, dass großer Handlungsbedarf besteht, die Verfassung an
moderne Herausforderungen anzupassen, was vor allem deshalb notwendig ist, weil
in der Vergangenheit der Mut zu grundsätzlichen Änderungen manchmal nicht
vorhanden war.
Ich glaube, wir sollten aber von vornherein darauf hinweisen, dass das Ziel dieses Staatskonvents nicht nur, wenngleich auch in Einsparungsvorschlägen besteht. Das ist ein wichtiger Teil, aber eine Staatsreform muss mehr sein als eine Verwaltungsreform.