Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 26. Sitzung / Seite 8

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dann wird es auch ein gutes Ergebnis geben! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeord­neten der Grünen, der ÖVP und der Freiheitlichen.)

20.33

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


20.33

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am Beginn der Arbeit des Verfassungskonvents, für die wir heute mit dieser Vorlage die Rahmenbedingungen schaffen, sollte man der Hoffnung Ausdruck verlei­hen – und in diesem Sinne habe ich auch meine beiden Vorredner verstanden –, dass mit den Beratungen in diesem Konvent eine ganz große, vielleicht sogar eine epochale Neuordnung unseres Verfassungsgefüges gelingen kann. Und ich sage: gelingen kann, weil dazu einige Voraussetzungen notwendig sein werden:

Vor allem – und das sei in die Richtung von uns als Parlamentarier und Politiker ge­sagt – natürlich jene, dass wir in diesem Verfassungskonvent unsere tagespolitischen, parteipolitischen Ideen – nicht die grundsatzpolitischen, aber die tagespolitischen und parteipolitischen Ideen – einmal in die zweite Reihe stellen und versuchen müssen, so wie es auch Präsident Fiedler angekündigt hat, hier einen Konsens zu finden, einen Konsens in wahrscheinlich sehr schwierigen, in sehr umfassenden Materien; wobei wir alle davon ausgehen können, dass sich zumindest in weiten Bereichen dieser Arbeit das mediale Interesse in Grenzen halten wird und niemand von jenen, die hier wahr­scheinlich viele Stunden, Tage und Wochen sehr intensiv mit Grundsatzmaterien be­schäftigt sein werden, sich damit die großen Lorbeeren in der Öffentlichkeit erwirtschaf­ten wird.

Aber ich glaube, es ist wichtig, sich dieser Verantwortung zu stellen, erstmals nach vielen Jahren, wenn nicht Jahrzehnten auch zu überprüfen, ob dieses Verfassungsge­füge – und nicht nur das Bundes-Verfassungsgesetz, sondern insgesamt die Bundes­verfassung der Republik Österreich – noch dem entspricht, was ein moderner Staat des 21. Jahrhunderts an ein derartiges Verfassungsgefüge an Ansprüchen stellt.

Wir werden – und da gebe ich Kollegem Gusenbauer Recht – vor allem in eine Auf­gabenkritik eingehen müssen, indem wir von Beginn an überlegen: Welche Aufgaben hat denn ein moderner Staat von Seiten der öffentlichen Hand zu regeln? – Da werden vielleicht, oder wahrscheinlich, viele Aufgaben sein, die in Frage zu stellen sind, viel­leicht aber auch die eine oder andere Aufgabe, die dazukommen wird.

Wir werden uns die Frage stellen: Wie schaffen wir es, dass die öffentliche Hand, das gesamte Verwaltungsgefüge, zum Dienstleister am Bürger wird und nicht das Gefühl weiter perpetuiert wird, dass es umgekehrt ist, dass der Bürger in Wirklichkeit der Dienstleister des Staates ist?

Wir werden uns überlegen müssen, wie die Instrumente der Demokratie, auch der direkten Demokratie, zu verbessern sind: Fragen des Wahlrechtes, Fragen auch der Instrumente wie Volksbegehren, Volksabstimmung. Wir werden uns – und das wird ganz besonders wichtig sein – auch mit den Fragen der Kontrolle auseinander setzen müssen, vielleicht auch mit den Befugnissen, die dieses Haus im Bereich der Kontroll­rechte gegenüber der Verwaltung hat, vor allem aber auch, wenn es darum geht, die Höchstgerichte zu schärfen und ihre Arbeit, ihre Kontrollbefugnisse zu stärken – gerade dort, wo es auch darum geht, Verfassungsgesetze auf ihre Rechtmäßigkeit im Gesamtgefüge zu überprüfen.

Hier wird sehr viel Arbeit zu tun sein, auch wenn es darum geht, dann das Verfas­sungsrecht insgesamt wieder zusammenzuführen. Sie wissen, wir haben oft kritisiert, dass man auch hier im Hohen Haus mit einer bequemen Zweidrittelmehrheit sehr viele


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