Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 52

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den Sozialpartnern verhandelt werden. Davon gehen Sie aus. Das heißt, so sicher, wie Sie das jetzt dem Hohen Haus weismachen wollten, sind Sie sich Ihrer Sache nicht, denn sonst müssten Sie nicht solche Ausschussfeststellungen beschließen, die im Übrigen auch aus anderen Gründen in der Form problematisch sind. Dafür ist jetzt aber nicht der richtige Zeitpunkt.

Ich sage Ihnen nur, das Problem ist, dass nicht alle Ziele gleichzeitig ohne Schaden bei einem anderen erreicht werden können. Das ist genau das Wesen dessen, warum es überhaupt politische Regelungen braucht. Ihre Fraktion und namentlich der Herr Bun­desminister wollen Deregulierung als einen Wert per se erkennen, aber darauf werden wir noch zu sprechen kommen. (Abg. Dr. Lopatka spricht mit Abg. Steibl.) – Herr Kollege Lopatka, wir verstehen uns wenigstens hin und wieder gut, müssen Sie jetzt Frau Steibl vom Zuhören abhalten?

Frau Kollegin Steibl, wenn wir diese Zielkonflikte haben, dann ist es nicht damit getan, dass der Ausschuss irgendwelche Feststellungen macht, da schaue ich mir lieber das Gesetzeswerk im Gesamten an. Das Irritierende dabei ist, dass mit dem gleichen Ge­setzeswerk, mit dem mehrere Gesetze geändert werden, auch andere Bestimmungen tangiert werden, bei denen im wahrsten Sinn des Wortes ein Schritt zurück gemacht wird, wie etwa bei dem Wegfall der Schwarz-Weiß-Regelung. Und das ist im Gesamt­zusammenhang das Problem.

Es wird hier nachgegeben, und es wird da und dort etwas weggenommen. Ich bezie­hungsweise meine Fraktion wären durchaus bereit gewesen, darüber nachzudenken und zu verhandeln, wie das denn im Zuge einer Zielerreichung ausschauen könnte. Dass der KonsumentInnennutzen potenziell steigt, ist unbestritten, aber er steigt halt nur potenziell. Da müsste man schon wieder Umfragen zu Rate ziehen, bei denen man dann draufkommt, dass der Bedarf nicht so groß ist. Aber es wäre zumindest ein zusätzlicher Nutzen zu vermuten.

Was geschieht? – Es ist nicht so, dass arbeitsrechtliche Verbesserungen gerade für die weiblichen Handelsangestellten ausgehandelt werden konnten. Dem ist nicht so, und das ist das Problem. Das habe ich Ihnen, Herr Bundesminister, schon anlässlich eines Symposiums vor knapp zwei Jahren, als Sie in Ihr Haus eingeladen haben, gesagt: Wenn die Regierung glaubwürdig vorgehen will und behauptet, dass da zusätzlicher volkswirtschaftlicher Nutzen entsteht, dass möglicherweise das Wachstum angekurbelt wird und das Einkommen der Bevölkerung insgesamt steigt, dann müsste man schauen, wie dieser Nutzen entsprechend verteilt wird. Sie haben sich nicht dazu bereit erklärt, dahin gehend zu wirken, dass man diesen vermeintlichen oder tatsäch­lichen Nutzen auf alle besser aufteilt.

Nein, es wird liberalisiert, die arbeitsrechtlichen Bestimmungen werden verschlechtert, und das ist einfach keine gescheite Vorgangsweise. Und dann bejammern Sie noch, dass die Gewerkschaft angeblich so inflexibel sei. Ich möchte es innerhalb der Sozialpartnerverhandlungen nicht näher beurteilen, aber wenn Sie uns jetzt in Ihrer Ausschussfeststellung auf die Sozialpartner verweisen und gesetzliche Bestimmungen uno actu verschlechtern, dann, muss ich sagen, ist diese Ausschussfeststellung nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben steht. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt kann ich es mir doch nicht verkneifen: Irgendwann einmal werden wir erleben, dass Ausschussfeststellungen ungefähr so lauten: Die Regierung soll machen, dass es nicht mehr so viel regnet, weil die Leute nicht nass werden wollen. (Abg. Silhavy: Das ist ein guter Vergleich!) Von dieser Ausschussfeststellung werden wir meiner Meinung nach nicht viel haben, aber so sind Sie hier vorgegangen. Und Sie werden sich mit Ihren mehr oder weniger euphorischen Reden nicht darüber hinwegschwindeln können.

 


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