Außerdem wird nicht jeder Betrieb von dieser Regelung erfasst werden. Es können nach Anhörung der Sozialpartner vom Landeshauptmann Ausnahmegenehmigungen verordnet werden. Und wie ihr alle wisst, in Großbetrieben und Kettenunternehmen, wo das speziell gefordert wird, gibt es Gott sei Dank Betriebsräte. Wie ihr auch alle wisst, gibt es ein Arbeitsverfassungsgesetz, und das schreibt fest, dass bei Änderung der Arbeitszeitregelung der Betriebsrat seine Zustimmung erteilen muss, was auch vom Arbeitsinspektorat entsprechend geprüft wird. – Ich bin zuversichtlich, denn wir haben sehr starke Betriebsräte in diesen Betrieben, dass sie die Interessen der arbeitenden Menschen entsprechend verteidigen.
Kollegin Silhavy, Sie haben das kritisiert! Bitte unterstellen Sie Ihren eigenen Betriebsräten nicht, dass sie dort womöglich nur Ja und Amen sagen! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf der Abg. Silhavy.)
Wie mir auch bekannt ist, sind in jedem Bundesland in den Landtagen dieselben Fraktionen wie hier vertreten. Ich denke, ein Landeshauptmann würde die Kritik nicht aushalten, würde er großräumig einer Erweiterung der Ladenöffnungszeiten einfach die Genehmigung erteilen. Ich glaube, er würde Schwierigkeiten bekommen sowohl mit den Freiheitlichen als auch mit der SPÖ, als auch mit den Grünen. (Abg. Öllinger: Mit den Freiheitlichen nicht!) Ein Landeshauptmann – hoffe ich – vertritt doch auch die Interessen der arbeitenden Menschen.
Also ich kann nur versichern: Es gibt Ausnahmegenehmigungen, und diese Ausnahmegenehmigungen müssen einer Anhörung beziehungsweise einer Zustimmung des Betriebsrates unterzogen werden. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine Handelskette 72 Stunden lang offen hält, wenn unterm Strich nichts dabei herauskommt und außerdem noch die Mitarbeiter bezahlt werden müssen. Unter dieser Voraussetzung wird kein Betrieb öffnen. Daher werden wir diesem Gesetz die Zustimmung erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
11.49
Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bauer. Ihre Redezeit beträgt wunschgemäß 3 Minuten. – Bitte.
11.50
Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Zunächst muss ich sagen, es ist schon interessant, wie unterschiedlich Positionen innerhalb einer Partei oder der Parteien besetzt werden können. Zum einen wird honoriert, wie weitblickend die Landeshauptleute seien, wenn aber ein Landeshauptmann zum Beispiel der Meinung ist, dass er keine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten braucht, wird einfach darüber hinweggegangen.
Tatsache ist, dass es sich bei der in Verhandlung stehenden Regierungsvorlage eben nicht nur um Ladenöffnungszeiten handelt, sondern sehr wohl um eine ganze Reihe mehr. Es geht um Änderungen im Arbeitsruhegesetz, im Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz, um Änderungen in der Gewerbeordnung und die damit verbundenen negativen Einschnitte in die Rechte der Handelsangestellten, die ohne entsprechende Abgeltung gegeben sind.
Darum geht es in dieser Diskussion, nicht nur um die Öffnungszeiten, sondern auch um die entsprechenden Schutzbestimmungen, um entsprechende Schutzbestimmungen für die Frauen oder für die Pendler zum Beispiel, was ich für sehr wichtig halte.
Da immer wieder versucht wird, die EU-Erweiterung als Argument heranzuziehen, weil dadurch der Kaufkraftabfluss erfolgt: Wir wissen alle, dass das natürlich ein Problem ist, dass an den Grenzen Kaufkraftabfluss zu verzeichnen ist, der Grund dafür ist aber