Ich finde
eine solche Politik falsch, weil eigentlich die Notwendigkeit bestünde, dass
ein Anpassungsvorgang in solch heiklen Materien von allen gesellschaftlichen
Kräften im Land gemeinsam vollzogen wird.
Herr Minister Bartenstein, Sie haben vorhin das schwedische Modell genannt, haben dabei aber verschwiegen, dass dessen Einführung einer umfangreichen Liberalisierung im Gleichklang mit den Sozialpartnern erfolgt ist. Diesen Gleichklang gibt es in Österreich nicht, denn in Österreich werden jene, die die Stimme gegen unsoziale Regelungen erheben, nur diffamiert. Wie haben Sie vorher gesagt? Sagten Sie, diese Menschen seien inkompetent – oder was war genau Ihr Ausdruck, Herr Minister? (Bundesminister Dr. Bartenstein: „Ignorant“!) „Ignorant“ seien sie, haben Sie gemeint. Ich frage mich, wer hier zu wenig Rücksicht auf die Interessen nimmt: der Herr Bundesminister oder die Gewerkschafter. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: „Verhaltener Applaus nach langer Reaktionszeit“, steht im Protokoll!)
Meine Damen und Herren! Es gibt noch einen zweiten Punkt, der ebenfalls im Wirtschaftsausschuss in den Abänderungsantrag hineingeschummelt wurde. So wird angeblich – wie unter Ziffer 7 erläutert – zu Tätigkeiten im Bereich der Lauschabwehr der Berufsdetektive der § 137 Abs. 2 der Gewerbeordnung gestrichen.
Das Problem ist: Dieser Trick hat nicht funktioniert. Da drinnen setzt sich eine Lobbyistengruppe durch, die dafür eintritt, dass für die Versicherungsagenten – das sind jene Personen, die vertraglich an einen Versicherer gebunden sind – die Möglichkeit geschaffen werden soll, parallel mehrere Produkte verschiedener Versicherungen der gleichen Sparte anzubieten. Das ist aber ein Weggehen von jener Zielrichtung, die die heuer im Jänner in Kraft getretene Richtlinie der EU vorsieht, und ist nichts anderes als ein Anschlag auf die Konsumentenrechte. Der Konsument hat einen Anspruch darauf, zu wissen, ob er mit einem Makler oder mit einem Agenten zu tun hat; und nur der Makler ist jener, der verantwortlich dem Konsumenten mehrere Angebote machen soll.
Sie aber gehen her und ermöglichen Drückerkolonnen von Versicherungsunternehmen, sich wie Makler zu benehmen, und schaffen eine Regelung, die zu Lasten des Konsumenten geht. Sie schaffen durch ein kleines Hineinschummeln ins Gesetz eine Regelung, die in ganz kurzer Zeit dazu führt, dass es den Unterschied zwischen Agenten und Maklern nicht mehr gibt. Unser Ziel sollte aber genau das Gegenteil von dieser Situation sein, nämlich ein fairer Wettbewerb mit klaren Regeln.
Ich bedauere sehr, dass wir auch am
heutigen Tag nicht erreichen konnten, dass diese Regelung auch von Seiten der
Regierungsparteien abgelehnt wird. Der Entschließungsantrag, dem Sie heute
hier Ihre Zustimmung geben wollen, ist jedenfalls zu wenig. Ich habe im Namen
meiner Fraktion eine gesonderte Abstimmung verlangt. Ich appelliere an jene
Abgeordneten der FPÖ, die im Interesse der Konsumenten den unabhängigen
Maklerberuf aufrechterhalten wollen, mit uns diesen Teil des Abänderungsantrages
abzulehnen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald.)
12.06
Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen
dazu nicht vor. Die Debatte ist daher geschlossen.
Auch ein
Schlusswort von Seiten des Berichterstatters wird nicht gewünscht.
Wir
kommen daher zu den Abstimmungen.
Wir
stimmen ab über den Gesetzentwurf in 170 der Beilagen.
Zu
diesem Gesetzentwurf hat Herr Abgeordneter Dr. Matznetter ein Verlangen
auf getrennte Abstimmung betreffend Artikel 2 Ziffer 7 gestellt.
Diesem Verlangen ist stattzugeben.