Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 71

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Ich finde eine solche Politik falsch, weil eigentlich die Notwendigkeit bestünde, dass ein Anpassungsvorgang in solch heiklen Materien von allen gesellschaftlichen Kräften im Land gemeinsam vollzogen wird.

Herr Minister Bartenstein, Sie haben vorhin das schwedische Modell genannt, haben dabei aber verschwiegen, dass dessen Einführung einer umfangreichen Liberalisierung im Gleichklang mit den Sozialpartnern erfolgt ist. Diesen Gleichklang gibt es in Öster­reich nicht, denn in Österreich werden jene, die die Stimme gegen unsoziale Regelun­gen erheben, nur diffamiert. Wie haben Sie vorher gesagt? Sagten Sie, diese Men­schen seien inkompetent – oder was war genau Ihr Ausdruck, Herr Minister? (Bundes­minister Dr. Bartenstein: „Ignorant“!) „Ignorant“ seien sie, haben Sie gemeint. Ich frage mich, wer hier zu wenig Rücksicht auf die Interessen nimmt: der Herr Bundesminister oder die Gewerkschafter. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: „Verhaltener Ap­plaus nach langer Reaktionszeit“, steht im Protokoll!)

Meine Damen und Herren! Es gibt noch einen zweiten Punkt, der ebenfalls im Wirt­schaftsausschuss in den Abänderungsantrag hineingeschummelt wurde. So wird an­geblich – wie unter Ziffer 7 erläutert – zu Tätigkeiten im Bereich der Lauschabwehr der Berufsdetektive der § 137 Abs. 2 der Gewerbeordnung gestrichen.

Das Problem ist: Dieser Trick hat nicht funktioniert. Da drinnen setzt sich eine Lobbyis­tengruppe durch, die dafür eintritt, dass für die Versicherungsagenten – das sind jene Personen, die vertraglich an einen Versicherer gebunden sind – die Möglichkeit ge­schaffen werden soll, parallel mehrere Produkte verschiedener Versicherungen der gleichen Sparte anzubieten. Das ist aber ein Weggehen von jener Zielrichtung, die die heuer im Jänner in Kraft getretene Richtlinie der EU vorsieht, und ist nichts anderes als ein Anschlag auf die Konsumentenrechte. Der Konsument hat einen Anspruch darauf, zu wissen, ob er mit einem Makler oder mit einem Agenten zu tun hat; und nur der Makler ist jener, der verantwortlich dem Konsumenten mehrere Angebote machen soll.

Sie aber gehen her und ermöglichen Drückerkolonnen von Versicherungsunterneh­men, sich wie Makler zu benehmen, und schaffen eine Regelung, die zu Lasten des Konsumenten geht. Sie schaffen durch ein kleines Hineinschummeln ins Gesetz eine Regelung, die in ganz kurzer Zeit dazu führt, dass es den Unterschied zwischen Agen­ten und Maklern nicht mehr gibt. Unser Ziel sollte aber genau das Gegenteil von dieser Situation sein, nämlich ein fairer Wettbewerb mit klaren Regeln.

Ich bedauere sehr, dass wir auch am heutigen Tag nicht erreichen konnten, dass diese Regelung auch von Seiten der Regierungsparteien abgelehnt wird. Der Entschlie­ßungsantrag, dem Sie heute hier Ihre Zustimmung geben wollen, ist jedenfalls zu we­nig. Ich habe im Namen meiner Fraktion eine gesonderte Abstimmung verlangt. Ich ap­pelliere an jene Abgeordneten der FPÖ, die im Interesse der Konsumenten den unab­hängigen Maklerberuf aufrechterhalten wollen, mit uns diesen Teil des Abänderungs­antrages abzulehnen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald.)

12.06

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Die De­batte ist daher geschlossen.

Auch ein Schlusswort von Seiten des Berichterstatters wird nicht gewünscht.

Wir kommen daher zu den Abstimmungen.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf in 170 der Beilagen.

Zu diesem Gesetzentwurf hat Herr Abgeordneter Dr. Matznetter ein Verlangen auf ge­trennte Abstimmung betreffend Artikel 2 Ziffer 7 gestellt. Diesem Verlangen ist stattzu­geben.

 


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