Ich
werde daher zunächst über den vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen
Teil der Vorlage und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile
des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir
gelangen somit zur getrennten Abstimmung über Artikel 2 Ziffer 7 in
der Fassung des Ausschussberichtes, und ich bitte jene Damen und Herren, die
diesem Teil des Gesetzes ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das
ist mit Stimmenmehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile der Vorlage samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes, und auch hier darf ich im Falle der Zustimmung um ein bejahendes Zeichen ersuchen. – Ich stelle fest: Die restlichen Teile sind ebenfalls mit Stimmenmehrheit angenommen.
Damit ist die zweite Lesung beendet.
Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in dritter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen wurde.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Hofmann, Dr. Mitterlehner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die rasche Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Versicherungsvermittlung 2002/92/EG.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Zeichen. – Der Entschließungsantrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen. (E 10.)
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Frau Abgeordneten Silhavy betreffend arbeitsrechtliche und sonstige flankierende Maßnahmen zu den Vorlagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag Silhavy stimmen, um ein entsprechendes Zeichen. (Abg. Verzetnitsch – in Richtung des dem Antrag gemeinsam mit seiner Fraktion nicht zustimmenden Abg. Walch –: Walch?! – Abg. Dr. Einem – in Richtung des Abg. Walch –: Stehen oder sitzen Sie? – Abg. Gradwohl: Er liegt!) – Dieser Antrag ist in der Minderheit geblieben.
Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
2. Punkt
Bericht des Wirtschaftsausschusses über die
Regierungsvorlage (109 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das
Berufsausbildungsgesetz, das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern
und Jugendlichen 1987 und das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996
geändert werden (171 der Beilagen)
3. Punkt
Bericht und Antrag des Wirtschaftsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 geändert wird (172 der Beilagen)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zu den Punkten 2 und 3, über die die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Ein Wunsch nach Berichterstattung liegt mir weder bei
Punkt 2 noch bei Punkt 3 der Tagesordnung vor.