Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 78

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„Für Personen, die im Rahmen einer integrativen Berufsausbildung gemäß Abs. 2 aus­gebildet werden, besteht nach Maßgabe der Festlegungen gemäß Abs. 8 die Pflicht beziehungsweise das Recht zum Besuch der Berufsschule.“ 

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Ich ersuche Sie um weitere Zusammenarbeit, auch dann, wenn es um die Evaluierung geht, und darum, dass wir, wenn sich herausstellt, dass das eine oder andere vielleicht noch in einem nächsten Schritt zu verwirklichen sein wird, alle weiteren Schritte ge­meinsam vornehmen. – Danke sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordne­ten der ÖVP.)

12.25

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag ist genügend unterstützt und steht mit zur Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


12.25

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Es fällt nicht ganz leicht, die Ausführungen der Kollegin Rossmann unwidersprochen hinzunehmen, wenn sie einerseits auf die Verdienste des Herrn Haupt und andererseits auf die Versäumnisse der sozialdemokratischen Sozial­minister hinweist. Ich kann Ihnen nur sagen, wir haben uns gerade im Bereich der Integration an den Schulen beim Versuch, auch weiterbildende Angebote zu öffnen, Integrationsmöglichkeiten zu eröffnen, in den letzten Jahren immer wieder bemüht, Gespräche darüber mit Frau Bundesministerin Gehrer zu führen, sind aber in weiten Teilen an Ministerin Gehrer gescheitert. Sozialdemokratische Sozialminister haben relativ wenig dafür gekonnt. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Aber man muss anerkennen, dass es in diesem Fall wirklich Bewegung gegeben hat. Dies ist mit Sicherheit ein Gesetzentwurf, der als absoluter Fortschritt zu bezeichnen ist. Das hat, glaube ich, auch etwas damit zu tun, dass Kollege Huainigg in der ÖVP einiges an Überzeugungsarbeit geleistet und sich gerade in der letzten Woche – ge­meinsam mit unseren Vorstellungen – noch einmal auch in der konkreten Formulierung durchgesetzt hat, sodass all das, was vorher noch an Relativierungen wie „Zweck­mäßigkeit“ und „wenn es erforderlich ist“ drinnen gestanden ist, Gott sei Dank jetzt nicht mehr darin enthalten ist.

Es ist nämlich bei diesen Gesetzesformulierungen letztlich immer die Frage, wie das in der Praxis umgesetzt wird und welche Schlupflöcher aufgemacht werden. Wir werden sehen, ob die Intention dieser Vorlage auch wirklich umgesetzt wird. Es wird auf die Ressourcen ankommen, es wird darauf ankommen, dass es auch an den Schulen die Möglichkeiten – sei es Assistenzleistungen oder Ähnliches – gibt, all das zu finanzie­ren, damit dieses Gesetz in der Form, wie es nun, schön und gut klingend, vorliegt und wie wir es gemeinsam beschließen werden, auch in die Realität umgesetzt werden kann. Das werden wir uns dann genau anschauen, es gibt ja den Evaluierungsauftrag des Ausschusses.

Ich hoffe jedenfalls, dass es die nötigen Geldmittel geben wird; ich bin noch nicht ganz davon überzeugt, da wir genau über diese Dinge vor drei, vier, fünf Monaten – wann immer das war; ich glaube, im Februar – mit Ministerin Gehrer gesprochen und die klare Antwort bekommen haben: Dafür gibt es kein Geld aus dem Bildungsbudget! Aber die Berufsschulen sind nun einmal im Bildungsbudget dotiert. Wie das also in der Praxis ausschauen wird, werden wir sehen. Ich gebe jedenfalls die Hoffnung nicht auf. Vielleicht verändert sich ja auch bei den budgetären Rahmenbedingungen etwas.

 


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